Zopfi Mathias · Ständerat · 2022-09-27
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2022-09-27
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Interpellation. Sie haben es gehört, ich bin nur teilweise befriedigt, weil der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation doch sehr zurückhaltend ist und vor allem auf die Stellungnahme der Elcom verweist. Klar ist demnach, dass eine Rückkehr in die Grundversorgung über den Umweg des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) grundsätzlich nicht nur zulässig, sondern sogar eigentlich normal ist, weil der ZEV als eigenständiger Endverbraucher ja sozusagen in der Grundversorgung startet. Das bedeutet aus meiner Sicht auch, dass dieser Weg nicht zu verschliessen ist.
Die Rückkehr in die Grundversorgung über den ZEV bzw. eigentlich eben der Start in der Grundversorgung als ZEV ist nicht grundsätzlich negativ. Immerhin führt dieser Weg dazu, dass Fotovoltaik in nicht geringem Umfang zugebaut werden muss und damit ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet wird. Sollten nun in der derzeitigen Situation Marktkunden diesen Weg gehen, dann eröffnet das also immerhin die Chance, dass dies einen zusätzlichen Schub für die Fotovoltaik gibt. Auch durch diesen Zubau kann die Belastung der Grundversorgung zumindest etwas abgefedert werden. Denn die Variante Rückkehr über den ZEV belastet zwar die Grundversorgungspreise, ist aber volkswirtschaftlich gesehen vielleicht dann doch die bessere Alternative als ein Produktionsstopp aufgrund von Energiemangel oder aufgrund der Energiepreise. [PAGE 940]
Natürlich haben sich die betroffenen Unternehmen eigenverantwortlich für den Markt entschieden, und natürlich ist es eigentlich zu vermeiden, dass die Allgemeinheit die Folgen der in dieser Eigenverantwortung gemachten Fehler trägt. Aber mindestens teilweise wird das wohl alternativlos sein, wenn sich das Problem in dem Ausmass zeigt, wie es heute zu befürchten ist. Volkswirtschaftlich wäre der Schaden erheblich, wenn hier nicht Klarheit geschaffen würde. Ein Produktionsstopp z. B. würde nicht nur das jeweilige Unternehmen treffen, sondern auch alle Partner dieses Unternehmens in der Lieferkette. Ein Produktionsstopp bei vollen Auftragsbüchern führt zur Verknappung und wirkt damit inflationstreibend. Ein Produktionsstopp würde zudem im jeweiligen Netz des Grundversorgers dazu führen, dass die Netzkosten von den entsprechenden Grossverbrauchern nicht mehr mitgetragen werden könnten. Gerade in Netzen, in denen solche Verbraucher einen erheblichen Teil der Energie abnehmen, würde das letztlich einfach auf anderem Weg dazu führen, dass die Grundversorgungskunden die Mehrkosten zu tragen hätten bzw. dass deren Kosten steigen würden.
Die Variante über den ZEV bietet also allen Beteiligten eine Chance auf eine doch einigermassen geordnete Lösung dieses Problems. Dazu müssten aber die Fragen des Rechtsmissbrauches und der Bedingungen geklärt werden. Es kann meines Erachtens nicht sein, dass diese Fragen letztlich gerichtlich und möglicherweise in jedem Einzelfall noch etwas anders entschieden werden, wenn ein vitales volkswirtschaftliches Interesse daran besteht, sie zu klären. Hier hätte ich mir vom Bundesrat, ehrlich gesagt, etwas mehr Klarheit erhofft, wobei mir natürlich auch bewusst ist, dass es zum damaligen und wohl auch zum heutigen Zeitpunkt schwierig war bzw. ist, hier Position zu beziehen. Der Schlusssatz - "Der Bundesrat wird zum gegebenen Zeitpunkt entsprechende Beschlüsse fällen" - lässt immerhin vieles offen. Zudem hat sich auch unsere UREK der Frage angenommen. Kollege Martin Schmid hat ja in seinem Votum vom vergangenen Donnerstag darauf hingewiesen und ausgeführt, dass auch die Kommission der Meinung ist, dass der Weg grundsätzlich nicht zu verschliessen sei.
Der Bundesrat ist gehalten, mit ergänzenden Bestimmungen Rechtssicherheit zu schaffen und die gewichtigen Fragen zu klären. Die Rückkehrbedingungen, die zeitlichen Abläufe, die Verpflichtungsdauer und auch die Frage, wie die hohen Kosten für die Grundversorger und damit letztlich für die privaten Bezüger abgefedert werden können, sind rasch und mit hoher Priorität zu prüfen. Ebenfalls zu thematisieren ist die Problematik, dass die Kosten einer solchen Rückkehr zu Schulden führen können, entweder beim Versorger oder bei den Unternehmen oder bei den Lieferanten. Diese Schulden würden die Stromversorgung auch dann noch belasten, wenn sich die Energiepreise wieder normalisiert hätten.
Es gilt aus meiner Sicht zu verhindern, dass Produzenten, Versorger und Kunden diese Rechtsunsicherheit langwierig und teuer gerichtlich klären müssen und dass so letztlich die Kostensteigerung wie eine heisse Kartoffel herumgereicht wird, weil die eine Seite um die wirtschaftliche Existenz kämpft und die andere Seite natürlich ihre Bezüger aus der Grundversorgung schützen will. Es gilt im Gegenteil die Chance zu nutzen, die sich bietet, nämlich den massiven Zubau von Fotovoltaik durch diese Unternehmen und damit einen grossen Gewinn an Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit. Der Bundesrat und wir als Gesetzgeber sind in der Lage, Klarheit zu schaffen und dies als Möglichkeit zuzulassen.