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Schmid Martin · Ständerat · 2022-09-27

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-27

Wortprotokoll

Ich danke Kollege Zopfi, dass er dieses Thema aufgenommen hat. Es ist ein Thema, für das es keine einfache Lösung gibt, denn letztlich muss der hohe Strompreis von jemandem bezahlt werden. Es geht hier einzig und allein um die Frage, wie diese hohen Kosten verteilt werden sollen, d. h., ob sie in der Regel eben bei denjenigen Unternehmen bleiben sollen, die im freien Markt gewesen sind und nun in die Grundversorgung zurückkehren möchten.

Wir haben das auch in der ständerätlichen UREK intensiv diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass an der heutigen Regelung nicht gerüttelt werden sollte, dass es auch heute möglich sein sollte, die Lücke zu schliessen, und dass das Ganze eben nicht unterbunden werden sollte. Das heisst, für Unternehmen, die in der Regel Fotovoltaik zubauen und die die 10 Prozent Anschlussleistung erreichen, soll es weiterhin möglich sein, einen ZEV zu bilden und als solcher von der Grundversorgung zu profitieren. Die einen sagen, das sei missbräuchlich, weil man zurückkehren könne und weil das die Allgemeinheit belaste. Die anderen, zu diesen gehört Kollege Zopfi, sagen hingegen, dass das in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten eben gerade das Überleben ermögliche. Das ist eine Abwägung, die es zu machen gilt.

In der Kommission haben wir bei der Beratung zum Mantelerlass dann eben auch darauf verzichtet, Anträge zu stellen, weil das heutige Recht das schon vorsieht. Kollege Zopfi hat aber zu Recht auf das Problem hingewiesen, dass es um Rechtssicherheit geht. Wir als Kommission haben den Bundesrat deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Rechtssicherheit gegeben ist. Rechtssicherheit würde vorliegen, wenn 10 Prozent erreicht sind, das ist die heutige Regelung. Gleichzeitig, und das war zumindest in der Kommission das Thema, wäre Rechtssicherheit gegeben, wenn die zurückkehrenden Unternehmen sieben Jahre in der Grundversorgung verbleiben müssten, wenn also nicht mehr die Möglichkeit bestehen würde, sich sofort wieder zu entsolidarisieren. Das war der Kompromiss bei diesem Thema.

Offengeblieben ist die Frage, ob jeweils eine Rückkehr per 1.[NB]Januar des Jahres, in dem die erneuerbare Produktion zugebaut wird, möglich ist. Das blieb offen. Das wurde von gewissen Mitgliedern der UREK gefordert, weil es den Unternehmen eben nur helfen würde, wenn sie ab Januar davon profitieren könnten. Denn die Solaranlagenbauer sind ausgelastet, und die Lieferkettenprobleme bestehen weiter. Umgekehrt bringt das aber allenfalls, Kollege Zopfi hat das auch gesagt, die Elektrizitätswerke in Schwierigkeiten, weil sie eben nicht die entsprechenden Beschaffungen vorgenommen haben.

Eine einfache Lösung gibt es also nicht. Wir möchten den Bundesrat hier aber unterstützen, indem wir am bestehenden Recht festhalten und sagen, dass eben keine Rechtsunsicherheiten bestehen, dass es zulässig ist. Letztlich wird dann die Praxis zeigen, wie schnell dieser Zubau kommt. Wir wollen ja gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Energiekrise einen möglichst raschen Zubau, insbesondere auch bei den Fotovoltaikanlagen. Unter diesem Gesichtspunkt rechtfertigt es sich auch, dass dieses "Schlupfloch", wie es von vielen bezeichnet wird, nicht geschlossen wird.