AB 308267
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-09-27
Wortprotokoll
In meiner Motion geht es darum, das Recht zu verankern, dass eine Behandlung oder eine Therapie bei Kindern und Jugendlichen begonnen werden kann - falls ein Arzt oder eine Ärztin dies indiziert hat -, bevor die Kostengutsprache erteilt wurde. So gäbe es keine Wartezeiten für kranke bzw. schwer kranke Kinder und Jugendliche. Auch das kenne ich leider aus meiner Praxis als Betriebssozialarbeiterin sehr gut.
Oft haben Betroffene mit den verschiedenen Versicherungen monatelange Streite auszufechten, bis eine Kostengutsprache da ist. Das löst bei den Betroffenen riesiges Leid aus, verschlimmert selbstverständlich die Krankheit, und Langzeitprognosen verschlechtern sich. Am Schluss wird das Ganze erst noch teurer.
Auch die Stellungnahme des Bundesrates zeigt, dass Lücken vorhanden sind. Es geht darum, genau diesen Vergütungsanspruch auszuweiten, damit es hinsichtlich des Beginns der Therapie keine zeitliche Lücke gibt, wenn die Kostengutsprache eben noch nicht erteilt wurde. Auch der Bundesgerichtsentscheid zeigt, dass wir in der Gesetzgebung eine Lücke haben - deshalb diese Motion.
Die Situation hat sich leider seit der Einreichung der Motion nicht verbessert, ich habe diesbezüglich nachgefragt. Es kostet ja nur zuerst, denn nachher kommt die Rückerstattung; es ist also eine vorübergehende Kostenübernahme.
Hier zwei Beispiele aus der Praxis: Ein Kind mit Autismus wohnt mit seiner Familie im Kanton X, wo es kein Angebot für eine Frühintervention gibt. Die Behandlung wäre aber möglich im Kanton Y. Gemäss den Richtlinien des Finanzausgleichs ist es so, dass die IV für die medizinischen Leistungen zahlen muss, der Wohnkanton aber für die "pädagogischen" Leistungen. Wenn dann die IV die Kostengutsprache für die medizinische Leistung erteilt, müsste der Wohnkanton den anderen Teil übernehmen. Wenn dieser Kanton aber - und das ist, wie gesagt, ein Praxisbeispiel - die Leistung verweigert, die Bezahlung verweigert, obwohl er kein Angebot hat, heisst das für das Kind: keine Behandlung.
Der zweite Fall: Einzelne Krankenkassen zahlen nur mit einer Vorleistung, wenn gleichzeitig ein Gesuch bei der IV um Kostenübernahme gestellt wurde, beispielsweise bei ADHS-Erkrankungen. Wenn dann aber die IV sagt, sie sei gar nicht zuständig, und damit die Prüfung des Gesuchs verweigert, übernehmen Krankenkassen die Leistungen nicht, und die Kinder haben wieder keine Behandlung.
Das Pilotprojekt Frühintervention bei Autismus ist wunderbar, Herr Bundesrat, aber es geht nicht nur um Autismus. Dieselbe Thematik haben wir bei anderen Krankheiten, wenn es darum geht, darüber zu streiten, wer die Kosten zu zahlen hat. Es kann nicht sein, dass Kinder und Jugendliche keine Behandlung bekommen, dass diese nicht sofort beginnen kann, wenn z. B. die Eltern das Geld nicht haben, um die Kosten vorzuschiessen.
Ich bitte Sie also, meine Motion anzunehmen, um genau diese Gesetzeslücke zu schliessen, damit die Vorleistung gesprochen wird, damit kranke und schwer kranke Kinder und Jugendliche sofort eine Behandlung bekommen, zugunsten ihrer Gesundheit, zugunsten der Kosteneinsparung. Denn langes Warten bedeutet späte Heilungsversuche und damit höhere Kosten. Auch das Bundesgericht hat gesagt, das sei nötig.
Ich bitte Sie, die Motion zu unterstützen.