Jositsch Daniel · Ständerat · 2022-09-27
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-27
Wortprotokoll
Im Unterschied zu Kollege Chiesa bin ich der Meinung, dass man die Motion annehmen und einen entsprechenden Tatbestand im schweizerischen Recht verankern sollte. Es gibt eben nicht nur das Entweder-oder, es gibt nicht nur entweder die völkerrechtliche Ebene oder die nationale Ebene, sondern es gibt beide Ebenen. Sie haben unterschiedliche Funktionen.
In der Praxis ist es natürlich so, dass ein solcher Tatbestand sehr selten zur Anwendung kommt. Es ist ja gewissermassen keine Alltagskriminalität, es sind Ausnahmefälle. Man muss aber immer sehen: In solchen Fällen spielt es auch eine Rolle, ob ein Tatbestand im nationalen Recht verankert ist, und zwar wegen allem, was noch mit dazu kommt. Sie sehen ja am aktuellen Beispiel der Ukraine, wie schwierig es ist, wenn das staatsrechtliche Instrumentarium nicht funktioniert. Die internationale Rechtshilfe beispielsweise hängt nämlich sehr stark davon ab, ob ein Tatbestand gegeben ist. Sobald internationale Rechtshilfe geleistet werden soll, stellt sich die Frage: Steht in beiden Staaten das Gleiche unter Strafe? Wenn die Schweiz dann keinen entsprechenden Tatbestand hat, ist es schwierig, internationale Rechtshilfe zu leisten.
Oder denken Sie an die zentralen Fragen der Beschlagnahmung und der Einziehung und, damit zusammenhängend, der Geldwäschereibekämpfung. Auch hier hängt alles davon ab, ob ein entsprechender Straftatbestand gegeben ist.
Es ist ja tatsächlich so: Auch im internationalen Recht hat sich ein Wandel vollzogen, eigentlich seit dem Zweiten Weltkrieg. Während es früher das sogenannte Ius ad Bellum gab, also das Recht zum Krieg - es war zulässig, jemandem den Krieg zu erklären, das war in Ordnung -, gibt es dieses Recht heute eigentlich nicht mehr. Das heisst, heute ist jeder Angriffskrieg per se Unrecht. Jeder Staat, der einem anderen Staat den Krieg erklärt, befindet sich völkerrechtlich also faktisch im Unrecht.
Es sind ja, wie zu Recht ausgeführt worden ist, immer Einzelentscheidungen von Personen, Regierungschefs usw., die in einem Staat die Verantwortung für einen solchen Aggressionsakt übernehmen. Deshalb ist es auch richtig, dass man auf der individuellen Ebene einen Tatbestand statuiert, wobei das im nationalen Recht der Fall sein muss, damit man auf internationaler Ebene auch zusammenarbeiten kann.
Deshalb bin ich der Meinung, dass man die Motion Sommaruga Carlo annehmen sollte.