Roth Franziska · Nationalrat · 2022-09-27
Roth Franziska · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-27
Wortprotokoll
Teilhabe an der Gesellschaft ist ein Recht, das jeder Mensch in der Schweiz haben muss und für das wir uns einzusetzen haben. Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am täglichen gesellschaftlichen Leben.
Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel behinderungsbedingt nur beschränkt oder gar nicht nutzen können, sind auf Behindertentransportdienste angewiesen, zum Beispiel für ihre Besorgungen des alltäglichen Lebens, für die Freizeitgestaltung, die Arbeitstätigkeit und die medizinische Versorgung. Das Behindertengleichstellungsgesetz hat zwar für Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs zu grossen Fortschritten geführt. Für die den öffentlichen Verkehr ergänzende Mobilität macht es aber keine Vorgabe.
Mit der 4. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IV) wurde die Situation von betroffenen Menschen noch verschlechtert, indem die Beiträge der IV an Freizeittransporte aufgehoben wurden. Das Angebot an Behindertenfahrdiensten ist in der Schweiz bis heute stark limitiert und kontingentiert. Hinzu kommt, dass es regional sehr unterschiedlich ausgestaltet ist und/oder für viele Nutzerinnen und Nutzer aufgrund der hohen Tarife schlicht nicht erschwinglich ist.
Die vom Bundesrat in der Antwort erwähnten zwei Studien sind in vollem Gange. Nach persönlich eingeholter Auskunft werden sie in Bezug auf die Erhebungen sogar noch breiter abgestützt als angedacht. Der Einbezug von Betroffenen ist dabei das wichtigste Element; er wird minuziös verfolgt. Eine erste Analyse der Daten der Querschnittbefragung hat auch gezeigt, dass es sich lohnt, wenn man, wie es schon getan wurde, weitere Teilnehmende aus allen Sprachregionen der Schweiz einbezieht.
Vor diesem Hintergrund ziehe ich das Postulat zurück und werde mit Argusaugen die Thematik und die Ergebnisse, aber vor allem dann die Stellungnahme des Bundesrates und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen mitverfolgen, dies in der Hoffnung, dass die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf Mobilität und vor allem auf bezahlbare Mobilität substanziell gestärkt werden.