Herzog Eva · Ständerat · 2022-09-28
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-28
Wortprotokoll
Der Globalisierung der Wirtschaft folgt die Globalisierung der Steuersysteme. Unter diesen Titel kann man die Unternehmenssteuerreformen der letzten Jahre stellen, zu denen auch die vorliegende Reform gehört. Immer internationaler aufgestellte Firmen, welche die nationalen Steuersysteme gegeneinander ausspielen und Steuern optimieren können, bis zu einer doppelten Nichtbesteuerung - wir kennen das Thema bereits aus der Unternehmenssteuerreform III. Das störte so lange nicht, als die Wirtschaft in den meisten Industrieländern gut lief. Finanzkrise und Verschuldungskrise haben dies geändert. Alle wollen etwas vom Steuerkuchen. Im Fokus sind Länder mit vielen internationalen Firmensitzen wie die Schweiz. Corona hat die Verschuldungssituation weiter verschärft. Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und die daraus folgende Energiemangellage mit steigender Teuerung und drohender Rezession tun das Weitere.
Seit Jahren treibt die OECD eine Vereinheitlichung der Unternehmensbesteuerung voran. Steuerschlupflöcher sollen gestopft, Steuereinnahmen breiter verteilt werden. Firmen sollen höhere Steuern zahlen. Gewisse Firmen sollen überhaupt erst Steuern bezahlen. So hatte die vorliegende Reform eigentlich die digitale Wirtschaft im Fokus, die sich dem aktuellen Steuersystem entziehen kann. Davon ist aber nicht viel geblieben. Es ist eine Reform geworden, die zur Finanzierung der Staatshaushalte Mehreinnahmen bei gewinnträchtigen und umsatzstarken Firmen generieren will. Einigen konnte man sich - es wurde bereits gesagt - auf die Umsetzung einer Mindeststeuer von 15 Prozent für Unternehmen, deren weltweiter Umsatz mindestens 750 Millionen Euro beträgt.
Ob und wann die Säule 1 kommt, welche für Unternehmen mit über 20 Milliarden Euro Jahresumsatz und über 10 Prozent Gewinnmarge eine Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktstaaten vorsieht, ist noch ungewiss. Die Säule 1 ist näher an der ursprünglichen Idee, aber auch sie wurde von einer Besteuerung der digitalen Wirtschaft auf eine generelle Marktbesteuerung grosser Unternehmen ausgeweitet, weshalb auch andere Branchen betroffen sind.
Gegen eine höhere Besteuerung der Unternehmen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn Geld gebraucht wird. Steuern sind kein Selbstzweck. Sie dienen dazu, Leistungen zu finanzieren. Ihre Höhe kann sich ändern, nach unten wie nach oben. Gegen gleich lange Spiesse bei der Unternehmensbesteuerung ist ebenfalls nichts einzuwenden, aber sie müssen dann wirklich gleich lang sein, soweit dies überhaupt möglich ist - Stichwort: Transparenz.
Dass diese Reform umgesetzt werden soll, um der Schweiz die Steuereinnahmen zu sichern, ist weitgehend unbestritten; der Präsident der WAK hat es einleitend gesagt. Von Anfang an wurde in unserem Land nur darüber diskutiert, wie die Mehreinnahmen, von denen alle ausgehen, verteilt werden sollen. Zur Ausgangslage ein paar Zahlen: Fünf Kantone bezahlen 63 Prozent der Einnahmen des Bundes von [PAGE 960] Unternehmen. So bezahlten im Basisjahr 2018 die Kantone Basel-Stadt, Genf, Waadt, Zug und Zürich 7,9 Milliarden Franken der insgesamt 12,5 Milliarden Franken.
Diese Einnahmen sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben - schön, wenn es zu Mehreinnahmen kommt. Wohin sollen aber allfällige Mehreinnahmen fliessen? Dazu gibt es verschiedene Vorschläge. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass 100 Prozent der Mehreinnahmen bei den Kantonen bleiben sollen, damit sie den notwendigen Handlungsspielraum haben, um gegebenenfalls reagieren zu können und im internationalen Wettbewerb unter den Industriestaaten - um diesen geht es hier - weiterhin attraktiv zu bleiben. Ein weltweiter Mindeststeuersatz bedeutet ja nicht, dass die finanzielle Belastung der betroffenen Firmen in jedem Land fortan genau gleich ist. Zahlreiche Staaten kennen Fördermassnahmen für Forschung und Innovation oder auch die grundsätzliche Unterstützung von Innovation oder von Start-up-Unternehmen.
Solche Massnahmen sind in der Schweiz noch nicht etabliert. Sie gewinnen an Gewicht, wenn die Steuern international zunehmend vereinheitlicht werden. Um sie so umsetzen zu können, dass sie auf internationale Akzeptanz stossen, brauchen die Standortkantone einen gewissen Handlungsspielraum. Es geht nicht um interkantonale Konkurrenz, sondern um internationale Konkurrenz. Wenn die Firmen bleiben, wo sie sind, profitieren nicht nur die Standortkantone, sondern die ganze Schweiz, da die Steuererträge erhalten bleiben. Mehr als ein Drittel des Schweizer Wirtschaftswachstums in den vergangenen zehn Jahren geht auf die betreffenden Branchen zurück.
Es gibt einen weiteren Grund, der dafür spricht, dass die erwarteten Mehreinnahmen zu den Kantonen fliessen. Fliessen die Mehreinnahmen zu den Kantonen, erhöht sich das Volumen, das über den Finanzausgleich verteilt wird. Das ist bei den Mehreinnahmen, die zum Bund fliessen, nicht der Fall. Wenn die Steuereinnahmen der Kantone aus den Unternehmensgewinnen zunehmen und sich der Anteil der Unternehmenssteuern im Verhältnis zu den Steuern der natürlichen Personen spürbar erhöht, müssen unternehmensstarke Geberkantone mehr einbezahlen und der Bund noch mehr - sehr einfach zusammengefasst.
Die ressourcenschwachen Kantone profitieren also umso mehr, je mehr Geld zu den Kantonen fliesst, da zuerst die relative Gewichtung der Unternehmenssteuern steigt, die Geberkantone mehr einzahlen müssen und durch die Regeln des Finanzausgleichs der Bund dann noch mehr einwerfen muss. Oder wie es in der Botschaft steht: "Besonders begünstigt werden ressourcenschwache Kantone mit einem unterdurchschnittlichen Anteil von Unternehmensgewinnen am Ressourcenpotenzial [...]."
Sie wissen es, ich komme aus einem Kanton, der von dieser Thematik extrem betroffen ist. Dazu nenne ich Ihnen noch einige Zahlen: In Basel-Stadt sind zwischen 50 und 70 in- und ausländische Unternehmen von der Umsetzung der Säule 2 betroffen. Diese Firmen bezahlen bei Bund und Kanton total je 500 Millionen Franken an Steuern pro Jahr und bieten in Basel-Stadt etwa 30[NB]000 Vollzeitstellen an. Neben den Bundessteuern fliessen von den kantonalen Einnahmen 20 bis 25 Prozent in den Finanzausgleich. Rund die Hälfte der Wertschöpfung des Kantons entsteht bei den betroffenen Unternehmen.
Hier geht es ja nicht nur um Basel-Stadt. Der Anteil Basels an den Exporten der Schweiz betrug im Jahr 2020 knapp 30 Prozent, wovon - es wird Sie nicht erstaunen - 85 Prozent auf pharmazeutische Erzeugnisse entfielen. 70 Prozent der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der Schweiz leistet die Wirtschaft, 33 Prozent davon allein die Pharmaindustrie. Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen sind in Industrieländern zentrale Treiber des Wachstums, weshalb - als Nebenbemerkung - die nicht vollständige Assoziierung an Horizon Europe, die auf den Entscheid des Bundesrates zurückgeht, die Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU abzubrechen, eine solche Katastrophe ist.
Alle sprechen von Mehreinnahmen. Statisch gesehen, sollte die Umsetzung der Säule 2 zu Mehreinnahmen führen, so auch in Basel-Stadt. Gleichzeitig gehört Basel-Stadt zu den wenigen Kantonen - meines Wissens sind es zwei: Basel-Stadt und die Waadt -, die von der Säule 1 auch betroffen wären. In Basel-Stadt gilt dies für zwei bis drei Schweizer Unternehmen und möglicherweise einige ausländische Tochtergesellschaften. Falls beide Säulen umgesetzt würden, wäre es sehr ungewiss, ob für Basel-Stadt unter dem Strich überhaupt Mehreinnahmen entstünden oder nicht eher Mindereinnahmen resultierten, dies auch deshalb, weil Mehrbelastungen durch die Säule 2 bei der Säule 1 erst noch angerechnet werden könnten. Das ist ein wichtiger Grund, warum Basel-Stadt in der Vernehmlassung dafür plädiert hatte, dass die Mehreinnahmen bei der Säule 2 ganz bei den Kantonen verbleiben sollten.
Warum sind die internationalen Unternehmen dort, wo sie heute sind? Wenn ich für meinen Kanton spreche, dann kann ich klar sagen, dass es auch, aber nicht nur mit den tiefen Steuersätzen zu tun hat. Das ganze Umfeld macht es aus: die kantonale Universität, die Fachhochschule, die Spitäler, die Kitas, das gute soziale Netz, der ausgezeichnete ÖV, vielfältige Investitionen in den Schutz der Umwelt und das reichhaltige Kulturangebot. Das sind grösstenteils kantonal finanzierte Leistungen, auch Zentrumsleistungen, die weiterhin alimentiert sein wollen und die auch nicht plötzlich in einem anderen Kanton aufgebaut werden können.
Trotz der Ungewissheit, die die Säule 1 betrifft, hat auch mein Kanton dem Kompromiss der Kantone zugestimmt, dass 25 Prozent der Mehreinnahmen an den Bund fliessen sollen, wie die WAK das auch beschlossen hat. Als Kammer der Kantone würde es uns gut anstehen, diesen Kompromiss der Kantone zu unterstützen.
Natürlich plädiere ich für Eintreten, meine Argumente gegen den Minderheitsantrag habe ich schon vorgelegt. Ich bitte Sie, mit der Mehrheit zu stimmen und nicht mit der Minderheit. Vielleicht muss ich dann das Wort gar nicht mehr ergreifen.