Hollenstein Pia · Nationalrat · 2003-03-05
Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
In der Kommission wurde von der Minderheit Theiler und auch jetzt von meinen Vorrednern wieder ähnlich argumentiert. Da wurde gesagt, dass die Formulierung von Absatz 2 gemäss Beschluss des Ständerates überflüssig sei, weil die Einhaltung der Gesetze eine Selbstverständlichkeit sei. Dazu kann ich nur sagen: Zu schön, um wahr zu sein!
Der Ständerat und die Kommissionsmehrheit erachten es als sinnvoll, dass sich Konzessionsbewerber bezüglich arbeitsrechtlicher Vorstellungen detaillierte Überlegungen machen müssen. Der Ständerat hat mit dem Einschub von Absatz 2 nicht nur eine Präzisierung des Wünschbaren, sondern eine Verpflichtung festgelegt. Klar sollte dies selbstverständlich sein, aber dem ist leider nicht so; dann gäbe es ja keinen Grund, sich so vehement dagegen zu wehren. Die Grünen unterstützen hier die Kommissionsmehrheit, welche den Beschluss des Ständerates übernimmt.
Ich bitte Sie, auch der Minderheit Fehr Hans-Jürg zuzustimmen. Hier handelt es sich um eine Kann-Formulierung; es ist also keineswegs eine Schikane: Nur dann, wenn es der Bundesrat als wichtig erachtet, kann er die Konzessionserteilung von Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abhängig machen. Die Lösungsvorschläge sollen einer Schiedskommission unterbreitet werden. Der Antrag verpflichtet aber nicht zu einem Abschluss eines GAV. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen der so genannten Konkurrenz der Post denjenigen der Post näher kommen zu lassen. Damit wird einer möglichen negativen Folge der Marktöffnung entgegengewirkt. Wer den Angestellten also gute Bedingungen gewährt, wird keine Auflagen bekommen. Die Bestimmung von Absatz 2bis kann aber durchaus schon präventiv wirken. Auch das ist nötig und berechtigt zu einer Übernahme in das Gesetz.