Glättli Balthasar · Nationalrat · 2022-09-29
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-09-29
Wortprotokoll
Zuerst gebe ich voll Stolz meine Interessenbindungen bekannt: Ich bin seit zwei Jahrzehnten im Mieterinnen- und Mieterverband aktiv. Aktuell bin ich Präsident des Deutschschweizer Mieterinnen- und Mieterverbandes und im Vorstand des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes. Das ist wichtig, weil die Mieterinnen und Mieter starke Vertreter brauchen. In den letzten fünfzehn Jahren hätten die Mietzinsen sinken müssen. Sie sind stattdessen um 78 Milliarden Franken gestiegen. Das heisst, allein letztes Jahr haben die Mieterinnen und Mieter 10,5 [PAGE 1803] Milliarden Franken zu viel bezahlt; ich verweise auf die Studien der Raiffeisen und des Büros Bass. Das muss vielleicht am Anfang einmal gesagt werden. Das wird mit dieser Vorlage, selbst wenn sie ideal wäre, nicht bereinigt. Aber umso mehr wehren wir uns mit Händen und Füssen gegen jede weitere, auch steuerpolitische Schlechterstellung der Mietenden.
"Le beurre et l'argent du beurre" oder auf Deutsch "Der Fünfer und das Weggli", und das ist noch nicht genug: Das war das Motto der Rechten in der Kommission. Sie haben dabei in allen Bereichen übermarcht. Sie haben fiskalpolitisch völlig übermarcht, aber sie haben auch den Massstab der steuerlichen Gleichbehandlung völlig ausser Acht gelassen.
Zur Fiskalpolitik: Wir machen hier, nebenbei gesagt, einen völligen Blindflug, weil wir gar nicht wissen, wie viel dann am Schluss wirklich fehlen wird. Da wird sich sicher Herr Bundesrat Maurer noch überzeugender für Sie als Zielpublikum äussern, als ich das tun könnte. Ich meine einfach ganz bescheiden, 1,7 Milliarden Franken im Blindflug auszugeben für etwas, was die Welt ungerechter statt gerechter macht, entspricht jetzt nicht unbedingt meiner Priorität bei den Ausgaben.
Ausserdem wird gesagt, dass das mit dem Eigenmietwert kompliziert sei. Doch nur weil etwas kompliziert ist, muss ich Ihnen sagen, ist es noch nicht falsch. So kompliziert ist es aber gar nicht. Ein Bankkonto ist nicht das Gleiche wie ein Bankkonto, in dem ich gleichzeitig auch noch wohnen kann. So simpel ist das. Entsprechend muss man das auch anders behandeln.
Zur steuerlichen Gleichbehandlung: Das ist ja eigentlich das Grundprinzip, also eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Hier gibt es zwei Ungerechtigkeiten.
Zum einen besteht eine Ungerechtigkeit zwischen Mieterinnen und Mietern auf der einen und Eigentümerinnen und Eigentümern auf der anderen Seite. Die Berücksichtigung von 100 Prozent des Eigenmietwerts wäre also, wenn schon, die korrekte Art, die Steuer zu bestimmen. Ausserdem sollte der Wert, die Bemessungsgrundlage, regelmässig neu berechnet werden. Beim Referenzzins wartet man nicht zehn Jahre, bis er neu berechnet wird.
Zum andern gibt es im geltenden Recht aber auch - und ich finde, mindestens das müsste Sie doch sehr interessieren - eine Ungleichbehandlung zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern in verschiedenen Kantonen. Ich rede hier nicht von den Steuersätzen, sondern von der Bemessungsgrundlage, die je nach Kanton völlig unterschiedlich, völlig willkürlich ist. Es müsste ja auch in Ihrem Interesse als Vertreterinnen und Vertreter der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sein, dass diese Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung abgeschafft wird.
Sie merken, da ist nicht viel zu retten. Deshalb sind wir für Nichteintreten.