Ritter Markus · Nationalrat · 2022-09-29
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29
Wortprotokoll
Ich nutze die Gelegenheit, im Rahmen dieser Eintretensdebatte zu meinem Rückweisungsantrag zu sprechen.
Steuervorlagen haben es bei Volksabstimmungen in unserem Land generell schwer. Das jüngste Beispiel ist von letztem Sonntag, als wir einmal mehr eine Steuervorlage nicht durchbringen konnten. Bei dieser Vorlage zu einem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ist die Lösungsfindung sehr anspruchsvoll. Das Ergebnis aus den Beratungen der WAK-N wird von der Finanzdirektorenkonferenz - Sie haben einen Brief erhalten - entschieden abgelehnt. Dies wurde uns in dem Brief schriftlich mitgeteilt. Das habe ich so noch nie gelesen. Die Kantone wären bei den erwarteten gesamtstaatlichen Steuerausfällen von 3,8 Milliarden Franken mit 2,2 Milliarden Franken über das Steuerharmonisierungsgesetz direkt betroffen. Von den Steuerausfällen bei der direkten Bundessteuer von 1,6 Milliarden Franken wären sie über ihren Anteil von rund 21 Prozent nochmals mit 336 Millionen Franken betroffen. Die Steuerausfälle bei den Kantonen und Gemeinden lägen bei der Lösung der Mehrheit der WAK-N bei über 2,5 Milliarden Franken, dies gerechnet bei einem Hypothekarzinssatz von 1,5 Prozent.
Die Reaktion der Finanzdirektorenkonferenz erstaunt deshalb nicht. Eine Volksabstimmung auf dieser oder einer ähnlichen Basis ist nicht zu gewinnen. Der Bund müsste seinerseits mit jährlichen Steuerausfällen von 1,3 Milliarden Franken rechnen. Ich sage Ihnen nichts Neues - und der Finanzchef hört zu -, wenn ich sage, dass solche Steuerausfälle im aktuellen Umfeld auch für den Bund nicht verkraftbar sind. Die Beschlüsse der Mehrheit der WAK-N wären für die Steuerhaushalte erst bei einem Hypothekarzinssatz von 5,5 bis 6 Prozent neutral.
Weiter gilt es festzuhalten, dass die heutigen Berechnungen der Steuerausfälle auf rund zehn Jahre alten Zahlen aus den Kantonen Bern und Thurgau basieren. Im Januar 2023 werden der Eidgenössischen Steuerverwaltung aktualisierte Zahlen aus vier grossen Kantonen zur Verfügung stehen. Genau diese Zahlen würden uns eine Entscheidfindung in der Kommission zusätzlich erleichtern und einen Entscheid auch präzisieren.
Die Frage ist nun, warum wir hier einer Rückweisung zustimmen und nicht eine direkte Beratung, wie es Kollege Aeschi gefordert hat, vorziehen sollen:
1.[NB]Wir müssen die Kantone viel enger in die Entscheidfindung einbinden. Das ist auf Basis einer Subkommission möglich. Die Kantone und auch die Gemeinden werden in jedem Fall sehr stark von einer solchen Vorlage betroffen sein. Deshalb wäre es wichtig, dass man die Finanzdirektorenkonferenz auch entsprechend in eine Lösungsfindung einbindet. Dies ist bis jetzt nur mit einer Anhörung geschehen.
2.[NB]Die jetzige Vorlage mit dem Ziel eines Systemwechsels hat sich sehr deutlich vom ursprünglichen Auftrag in der parlamentarischen Initiative entfernt. Wir sollten im Parlament [PAGE 1805] steuersystematisch richtig vorgehen. Das bedeutet, dass das fiktive Einkommen des Eigenmietwertes in der Steuererklärung wegfällt. Es bedeutet aber auch, dass die Steuerabzüge wegfallen. Beides kann man nicht haben! In diesem Punkt müssen wir nochmals an der Vorlage arbeiten. Ein Umbau der gesamten Vorlage mit Einzelanträgen im Sinne meines Rückweisungsantrages wäre nicht seriös und auch nicht zu bewerkstelligen gewesen.
3.[NB]Die Konsequenzen der Entscheide müssen für den Nationalrat, wie gesagt, auf der Basis des im Januar 2023 vorliegenden aktualisierten Zahlenmaterials ausgewiesen werden können. Der Nationalrat muss genau wissen, was welcher Entscheid bedeutet. Zeitlich besteht kein Druck, dass wir uns diese Zeit heute mit der Rückweisung nicht nehmen könnten.
Wir haben die Möglichkeit, mit den Kantonen eine Lösung zu suchen und die Kantone einzubeziehen. Das ist mit meinem Rückweisungsantrag möglich.
Ich möchte noch zum Rückweisungsantrag Wermuth Stellung nehmen. Der Rückweisungsantrag Wermuth adressiert ein wichtiges Anliegen. Sollte die Rückweisung bzw. die Abschaffung des Eigenmietwertes nicht gelingen, ist es wichtig, dass eine Härtefalllösung geprüft werden kann. Dies wurde ja bereits in meinen Konzeptantrag in Block 2 aufgenommen. Hier möchte ich klarstellen, dass mit meinem Rückweisungsantrag auch das Anliegen von Kollege Wermuth aufgenommen werden soll. Ich möchte auch festhalten, dass es aufgrund des gemeinsamen Weges, der sich hier abzeichnet, nicht mehr notwendig ist, meinen Konzeptantrag in Block 2 aufrechtzuerhalten.
Ich halte hier fest, dass ich in Block 2 meinen Minderheitsantrag für ein Alternativkonzept hiermit zurückziehe.