Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-05
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-05
Wortprotokoll
Es geht zunächst um die Formulierung des Infrastrukturauftrages. Die Fassung des Ständerates bringt die Haltung des Bundesrates besser zum Ausdruck, als es die damalige Fassung des Nationalrates tat. Es geht uns, wie auch Herr Seiler soeben gesagt hat, um den Inhalt des Service public, und es geht nicht um die Infrastruktur als solche. Es geht gewissermassen nicht um den Beton, der unter Heimatschutz gestellt werden soll, sondern um das, was durch die Post tatsächlich erbracht wird. Es geht nicht um eine Struktur, die um ihrer selbst willen aufrechterhalten werden soll, selbst wenn sie allenfalls gar nicht mehr inhaltlich genutzt wird, sondern es geht darum, einen Inhalt zu erbringen, auch einen sich verändernden Inhalt, einen Inhalt, der auf die Änderung der Wünsche der Konsumentinnen und Konsumenten Rücksicht nimmt.
Ich muss hier in einer Klammerbemerkung die Ausführungen von Herrn Aeschbacher richtig stellen. Wenn Sie einfach so pauschal sagen, es sei abgebaut worden, alle Leute seien sauer, dann muss ich sagen, dass das einfach nicht stimmt. Wir machen jedes Jahr eine Qualitätskontrolle der Leistungen der Post. Und was stellen wir fest? Seit der Marktöffnung ist die Einschätzung über die Leistung der Post gleich geblieben; in einzelnen Segmenten ist die Beurteilung durch die Kunden sogar besser als vorher. Ich weiss, in einem Parlament muss man ausrufen, und jetzt sind dann Wahlen. Aber man muss doch auch nicht immer alles mies machen. Die Post leistet etwas, und die Leute sind, wenn wir es statistisch ansehen - es ist nicht die Post, die diese Untersuchungen macht -, zufrieden. Dennoch wollen wir uns ja nicht damit begnügen, sondern uns verbessern. Als Ansporn, noch besser zu werden, kann man diesen Ausruf von Herrn Aeschbacher zur Kenntnis nehmen, aber nicht als eine objektive Wahrheit.
Wenn die Infrastruktur formuliert ist, geht es nachher darum - da wird ja separat abgestimmt -, ob die Hauszustellung auf Gesetzesebene festgehalten werden soll oder nicht. Wir erachten das nicht als unbedingt notwendig. Wir wollen es in einer Verordnung regeln; wir würden das ohnehin tun, aber Sie werden nachher entscheiden.
Ich wurde gebeten, zuhanden der Materialien noch festzulegen, was unter "Hauszustellung" zu verstehen sei: Die Regelung der Hauszustellung darf nicht mit Mehrkosten für die Post verbunden sein.
Es wurde weiter die Frage gestellt: Was ist eine Siedlung? Hier möchte ich festhalten, was wir darunter verstehen:
[PAGE 111] 1. Wir verstehen unter "Siedlung" eine menschliche Siedlung. (Heiterkeit) Ja, Sie kennen das Buch von Konrad Lorenz über die Verhaltensforschung an Tieren, und dort wird der Ausdruck Siedlung auch für Tierkolonien gebraucht. Ich möchte einfach nicht, dass daraus neue Ansprüche abgeleitet werden. Also, sich angesiedelt habende Feldhasen oder Bergkrähen werden mit der Postzustellung nicht bedient.
2. Es geht um bewohnte Siedlungen, das möchte ich auch sagen. Prähistorische Siedlungen, alte Römersiedlungen, verlassene Siedlungen fallen also nicht unter diesen Begriff.
3. Es geht um ganzjährig bewohnte Siedlungen. Siedlungen, die nur gerade an Pfingsten oder Ostern während ein oder zwei Tagen - je nach Stau am Gotthard - bewohnt werden, fallen also nicht unter den Begriff "Siedlung".
Es geht also um mehrere selbstständige Haushaltungen. Jetzt hat man mich vorher schon wieder gefragt: Ja, was heisst "mehrere"? Da bleiben wir jetzt noch offen. Sind es drei? Tres faciunt collegium. Sind es sieben? Sind es je nach Ergebnis der Staatsleitungsreform neun? Wir würden uns da anpassen. Aber es geht eigentlich um mehrere Haushalte und nicht um ein einziges Haus, das irgendwo weit abgelegen bewohnt ist. Ich habe aber gehört: Sie sind mit unserer Definition einverstanden. Ich habe sie jetzt noch zu den Materialien gegeben.