Gössi Petra · Nationalrat · 2022-09-29
Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-29
Wortprotokoll
Ich gebe meine Interessenbindungen bekannt: Ich bin im Vorstand des HEV Bezirk Küssnacht - das ist meine Wohngemeinde.
La discussione sulla tassazione degli immobili residenziali sta entrando in una nuova fase. Il dibattito emozionale sull'entrata in materia ci fa capire quanto sia difficile arrivare a un progetto di legge sostenuto dalla maggioranza.
Wir gehen also in eine neue Runde und sind keinen Schritt weiter. Es werden viele Versprechungen gemacht, aber keine Nägel mit Köpfen. Nach jahrelangen Diskussionen, nach verschiedenen Volksinitiativen in diesem Bereich, nach über zwanzig parlamentarischen Vorstössen allein seit 2009 haben wir heute nun die Möglichkeit, uns zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zu bekennen. [PAGE 1806]
Die FDP-Liberale Fraktion will diesen Systemwechsel und stimmt deshalb für Eintreten auf die Vorlage. Wir werden die Rückweisung ablehnen.
Mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung wollen wir diesen alten Steuerzopf nun endlich abschneiden und uns für ein bei Wohneigentümern breit abgestütztes Anliegen einsetzen: Wir wollen weg von den Fehlanreizen, die es heute im System gibt.
Wieso aber stimmen wir der Rückweisung nicht zu? In der Detailberatung haben wir noch genügend Möglichkeiten, über die konkrete Ausgestaltung des Systemwechsels zu diskutieren. So hat die FDP-Liberale Fraktion beispielsweise entschieden, bei Artikel 32 Absatz 3 mehrheitlich der Minderheit Bertschy zu folgen und bei Liegenschaften im Privatvermögen auf effektive Unterhaltskostenabzüge zu verzichten. Über solch wichtige Schlüsselfragen können Sie heute aber nur diskutieren, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und sie nicht zurückweisen. Es ist ja genau die Stärke des Prozesses im Zweikammersystem, dass man sich in der Detailberatung um solche Detailfragen kümmert. Wenn wir auf die Vorlage eintreten, haben wir pro Kammer immer noch die Möglichkeit, uns dreimal über diese Fragen zu beugen und zu entscheiden.
Wir werden auch noch darüber diskutieren müssen, wie wir mit den Zweitwohnungen umgehen wollen. Das müssen wir aber nicht, weil in der Kommission ein Antrag betreffend die Ausnahme von Zweitwohnungen gestellt worden wäre, sondern weil der Ständerat als Erstrat so entschieden hat.
In der WAK-N wurde bereits eine Anhörung von Interessenvertretungen und Organisationen aller politischen Ausrichtungen durchgeführt, obwohl wir Zweitrat sind. Es wurden zahlreiche Stellungnahmen der ESTV, der Finanzdirektorenkonferenz, des Mieterverbandes und weiterer Organisationen zu den unterschiedlichsten Fragen angefordert. Die Vorlage wurde in mehreren Sitzungen traktandiert und in zwei Lesungen durchgearbeitet, weil immer wieder neue Aspekte diskutiert wurden. Es gibt ja auch bereits einen Auftrag zu einer Härtefallklausel. Sie können Ihren Entscheid, ob Sie dem Systemwechsel zustimmen wollen, bereits heute auf ordnerweise Material stützen.
Die Kantone haben sich übrigens bisher nicht kompromissbereit gezeigt. Vielleicht ändert sich dies ja nun aber, weil wir uns plötzlich in einem anderen Zinsumfeld bewegen; ich weiss es nicht. Wenn für langfristige Festhypotheken plötzlich 3 oder 4 Prozent zu zahlen sind, ändert sich auch die Einnahmensituation für die öffentliche Hand, und sie würde von der Abschaffung des Eigenmietwertes sogar finanziell profitieren.
Inhaltlich genügt es, wenn Sie das Protokoll lesen, da braucht es keine neuen Befragungen mehr. Auch mit der Einsetzung einer Subkommission können Sie nicht ändern, dass wir mit der Vorlage des Ständerates arbeiten müssen, weil die kleine Kammer schon entschieden hat und wir nur Zweitrat sind.
Sollte der Rückweisungsantrag Ritter heute eine Mehrheit finden, wovon auszugehen ist, ist es für uns aber auch selbstverständlich, dass wir uns mit Vollgas weiterhin an den Diskussionen beteiligen. Uns ist nach wie vor und auch in Zukunft wichtig, dass wir eine gute Lösung finden, die auch die Anliegen der Wohneigentümer abbildet.