Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2022-09-29
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-09-29
Wortprotokoll
Die Veränderung des Systems der Eigenmietwertbesteuerung ist ein politischer Evergreen, und die langen Beratungen in den Kommissionen zeigen, dass die Übungsanlage halt weit schwieriger ist als mal verkündet. Die Euphorie ist verflogen, und man kann es drehen und wenden, wie man will: Was lange dauert, wird halt [PAGE 1807] trotzdem nicht gut. Wenn Sie die Fahne betrachten, stellen Sie fest, dass es sogar noch schlimmer werden kann.
Wir Grünliberalen würden einen Systemwechsel tatsächlich begrüssen, obwohl Beat Flach und ich hier unter "Nichteintreten" aufgelistet sind. Es geht aber nicht prioritär darum, die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen. Was wir prioritär wollen, ist, die Verschuldungsanreize zu reduzieren und die volkswirtschaftliche Stabilität zu erhöhen. Das ist unser Antrieb bei dieser Vorlage.
Es geht um die Reduktion der Verschuldungsanreize und der ökologischen Fehlanreize im Unterhaltskonsum. Auch diese bestehen im heutigen System. Es gibt Verschuldungsanreize, welche durch die Abzugsfähigkeit der Hypothekarschuldzinsen entstehen. Es ist schlicht nicht im Interesse der volkswirtschaftlichen Stabilität, dass sich Privathaushalte übermässig verschulden. Wir sollten dazu nicht noch Anreize schaffen. Nicht sinnvoll ist unter Nachhaltigkeitsüberlegungen auch ein Unterhaltskostenabzug, der Anreize setzt, über Gebühr zu sanieren und graue Energie zu verbrauchen. Es kommt hier auch zu Wettbewerbsverzerrungen. Weshalb sollten beispielsweise neue "Plättli" im Bad ein Konsumgut sein, das gegenüber einem anderen Konsumgut zu bevorzugen wäre und darum über einen Steuerabzug subventioniert werden sollte?
In Bezug auf die erwähnten Ziele wäre ein Systemwechsel sehr gut. Ein Systemwechsel hat aber auch einen Preis, und dieser darf auch genannt werden. Es geht um die Generationenüberlegung: Es ist nicht gerade fair, wenn eine Generation von Wohneigentümern in jungen Jahren von Abzügen profitierte, im Alter aber, wenn sich das Blatt wendet, den Eigenmietwert nicht mehr versteuern möchte und wir der nächsten Generation an Wohneigentumserwerbenden diese Vorteile verwehren. Wir wären aber bereit, das in die Waagschale zu werfen - für einen umfassenden und vollständigen Systemwechsel. "Umfassend" heisst, dass auch Zweitliegenschaften betroffen sind, und "vollständig" heisst, dass alle Steuerabzüge wegfallen.
Wir wollen eine haushaltneutrale Vorlage, und sie sollte nicht zu einer stärkeren Bevorteilung der Wohneigentümer gegenüber den Mietern führen.
Bei den Eckwerten, Sie sehen es in der Fahne, hat die WAK des Nationalrates fast überall kontrovers zum Ständerat entschieden. Es liegt hier keine Lösung vor, die im Rat oder in der Bevölkerung mehrheitsfähig sein dürfte. Sie fällt auch nicht weniger schlecht aus als der Status quo.
Die Absichten hinter dieser Vorlage sind schlicht zu unterschiedlich. Wir können nicht gleichzeitig ältere Hauseigentümer entlasten, ohne Mieter schlechterzustellen, Verschuldungsanreize reduzieren und ökologische Fehlanreize beheben, den Liegenschaftsunterhalt aber weiterhin subventionieren, und das Ganze dann bitte auch noch ohne Mindereinnahmen. Das funktioniert so nicht.
Was die WAK-N hier in der Mehrheit beschlossen hat, ist eine Abschaffung des Eigenmietwerts, es ist aber kein Systemwechsel. Für uns ist das nicht denkbar. Die finanziellen Auswirkungen stehen schlicht nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Resultat, und das ja ohne Not. Der Eigenmietwert mag als unfair empfunden werden. Man kann den Vorwurf gelten lassen, dass es eine ungleiche Handhabung in den Kantonen gibt, nicht aber in der steuersystematischen Logik; dort ist er logisch.
Das ist der Grund, weshalb unsere Delegation unter "Nichteintreten" aufgelistet ist und wir die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen. Wir können das Projekt, wie es aus der Kommission kommt, nicht unterstützen. Wir wären aber zu einer Beratung bereit mit dem Ziel, einen reinen und umfassenden Systemwechsel zu erhalten. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir dieses Ziel am ehesten dann erreichen, wenn die Kommission einen Antrag macht; wir erreichen es so eher, als wenn wir es hier versuchen und einen Basar veranstalten. Das ist der Grund, weshalb wir den Rückweisungsantrag Ritter unterstützen werden.
Den Rückweisungsantrag Wermuth werden wir nicht unterstützen. Es sind uns in der Kommission keine Härtefallbeispiele bekannt gemacht worden. Das geistert herum, aber es fehlen schlicht die konkreten Beispiele. Eine Härtefalllösung, wie angedacht, wäre ja eine Steuersubvention für Wohneigentümer, die mehr oder teureren Wohnraum beanspruchen, als sie benötigen oder bezahlen können. Das vergrössert das Generationenungleichgewicht und ist auch eine Bevorzugung gegenüber Mietern. Man kann nicht erklären, weshalb man diese Gruppe steuerlich subventionieren sollte, damit sie dann ihr Eigentum auch noch weitervererben.
Wir sehen hier aber eine Lösung, und zwar in Form von Umkehrhypotheken. Das ist ein Instrument, das im Ausland besser bekannt ist als in der Schweiz. Unserer Ansicht nach sollte man dieses Instrument auch für die Schweiz prüfen, sodass man im Alter bei gut abbezahltem Wohneigentum eine Umkehrhypothek aufnehmen kann, um über die Verschuldung auf dem Wohneigentum den Lebensunterhalt und die Hypothekarzinsen zu bezahlen. So erfolgt im Grunde eine Vererbung an die Bank und halt nicht an die privaten Nachkommen. Das fänden wir richtig. Es ist ein Instrument, das in der Schweiz kaum bekannt ist und deswegen wahrscheinlich auch nicht rege genutzt wird. Die Kommission hat aber hier bereits den Auftrag erteilt abzuklären, welche Hürden es gibt und ob allenfalls eine Auffanglösung infrage käme.
In diesem Sinne werden wir eintreten und dem Rückweisungsantrag Ritter zustimmen.