Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-29
Wortprotokoll
Es ist sehr gut, dass Sie hier zwei Konzepte vorliegen haben. Was das gemeinsame Ziel, für den Winter mehr sicher abrufbaren Strom zur Verfügung zu haben, anbelangt, gibt es keine Differenz. Sie können sich deshalb der Frage annehmen, wie man dieses Ziel am schnellsten und sichersten erreichen kann. Sie können sich Gedanken darüber machen, welches die besten Anreize sind, damit es vorwärtsgeht. Denn Sie wollen nicht nur den Zubau von Anlagen erreichen, sondern Sie wollen, dass es möglichst rasch vorwärtsgeht.
Das Konzept der Mehrheit setzt einen Importrichtwert fest, nämlich diese 5 Terawattstunden im Winterhalbjahr, also zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März. Das Konzept der Mehrheit legt dann dar, was die Folgen sind, wenn dieser Richtwert überschritten wird; das ist das Konzept der Mehrheit. Das Konzept der Minderheit setzt Zubauziele für den Winter fest. Zudem, Herr Ständerat Stark hat es gesagt, haben Sie den Importrichtwert von 5 Terawattstunden eigentlich schon festgelegt. Es gibt hier also zusätzlich ein Zubauziel, und es wird gesagt, wie man dieses erreichen will.
Ich sage gerne noch etwas zum Konzept der Mehrheit, zu diesen 5 Terawattstunden. In einer Gesamtsicht macht das Sinn für die Schweiz. Ob es aber 5 oder 6 oder 10 Terawattstunden sein sollten, kann niemand sagen, auch die Elcom nicht. Beim Gas und beim Öl sind es 100 Prozent, und hier beim Strom wollen wir mit einem Richtwert sagen, 5 Terawattstunden sind gerade noch gut, 6 Terawattstunden sind eher unsicher. Die Elcom hat Ihnen in der Kommission gesagt, dass im Winter temporär auch ein Import von 10 Terawattstunden möglich sei. Die Elcom ist daran, diese Frage einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen. Aber Sie sehen daran, dass es nicht ein Wert ist, bei dem man sagen kann, ab 5 Terawattstunden werde es ein bisschen ungemütlich oder kühl. Da müssten Sie ehrlicherweise sagen, schon ab 1 Terawattstunde oder mehr als null Terawattstunden sei es ungemütlich - aber das will niemand von Ihnen so sagen.
Damit möchte ich vor allem zum Ausdruck bringen, dass die Bestimmung mit den 5 Terawattstunden einen anderen Haken hat. Wenn Sie mit einer Laufzeit der Kernkraftwerke von 60 Jahren und mit einem effektiven Zubau von 35 Terawattstunden bis im Jahr 2035 rechnen, wie Sie das nun vorgesehen haben, dann kann der Wert für den Import im Winter normalerweise gut eingehalten werden. Wenn aber die Kernkraftwerke nur 50 Jahre laufen, dann wird der Richtwert vermutlich etwas über 5 Terawattstunden zu liegen kommen.
Weiss aber jemand von Ihnen genau, wie lange die Kernkraftwerke laufen werden? Weiss jemand von Ihnen, ob wir im Jahr 2035 diesen Zubau von 35 Terawattstunden, den Sie jetzt festgelegt haben, erreicht haben werden? Sie legen mit diesen 5 Terawattstunden einen Wert fest, obschon Sie gar nicht wissen, was dies für die, ich sage jetzt mal, nächsten zehn, fünfzehn Jahre bedeuten wird. Damit möchte ich einfach diese magische Zahl von 5 Terawattstunden ein wenig relativieren. Ich habe es aber nicht bekämpft, dass dies als Grundsatzziel festgehalten wird.
Es stellt sich nun noch eine zweite Frage. Gemäss dem Mehrheitskonzept soll, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Wintern der Importrichtwert von 5 Terawattstunden überschritten wird, das nationale Interesse an der Realisierung von Anlagen vorgehen. Aber vielleicht folgen zwei besonders strenge Winter aufeinander oder zwei besonders milde; vielleicht ist in einem Jahr eine Pandemie im Gang; vielleicht ist in einem Jahr ein AKW vorübergehend ausgeschaltet. Diese Vorgabe betreffend "zwei aufeinanderfolgende Winterhalbjahre" mit dem Richtwert zu koppeln, hat sehr viel Zufälliges. Müssten es nicht eher drei Winter sein? Oder genügt ein Winter, in dem es ganz schwierig wird? Kommt noch hinzu, dass die Importfähigkeit auch von der Situation abhängt, ob in Frankreich weiterhin mehr als die Hälfte der AKW nicht am Netz sind. Das ist übrigens eine der Hauptschwierigkeiten, die wir jetzt haben. Zurzeit muss Frankreich Strom aus Deutschland importieren, anstatt dass es Strom nach Deutschland exportiert.
Damit möchte ich einfach nur sagen, dass es ein wenig schwierig zu verstehen ist, dass dieser Richtwert von 5 Terawattstunden und diese Vorgabe mit den zwei aufeinanderfolgenden Winterhalbjahren als Kriterien für die Auslösung von Massnahmen dienen sollen. Dies dient dann dazu, das auszulösen, was Sie bei Artikel 2a des Energiegesetzes abgelehnt haben. Das ist schon ein bisschen schwierig zu verstehen. Sie haben das bei Artikel 2a mit 25 zu 19 Stimmen abgelehnt, weil Sie gesagt haben, dass Sie diesen Kahlschlag, diesen absoluten Vorrang gegenüber allen Umweltschutzbestimmungen, nicht unterstützen wollen. Jetzt kommen Sie mit einem Konzept, das Folgendes vorsieht: Wenn die je 5 Terawattstunden in zwei aufeinanderfolgenden Wintern zufällig überschritten sind, dann kommt die Keule. Aber die Keule haben Sie schon abgelehnt. Das ist, denke ich, eine Inkohärenz im Konzept der Mehrheit, das eine gute Absicht beinhaltete.
Ich möchte noch etwas anderes zu diesem Konzept sagen. Wo genau ist darin der Anreiz enthalten zu investieren? [PAGE 1012] Würde man als Investorin jetzt sofort investieren? Oder sagt man sich: "Ich warte einmal ab, bis die zwei Winter mit der Überschreitung der 5 Terawattstunden vorbei sind, nachher kann ich dann zuschlagen; dann bin ich all die Umweltschutzbestimmungen los, und dann kann ich endlich investieren"? Aber vielleicht passiert diese Überschreitung in den nächsten zehn, zwölf Jahren nicht. Wo ist dann genau der Investitionsanreiz in diesem Konzept? Der Anreiz ist allenfalls, zuzuwarten, bis man dann ohne alle diese Auflagen investieren kann. Ich bin der Meinung, dass es im Konzept der Mehrheit, das gute Überlegungen beinhaltet, einen erzieherischen Aspekt gibt. Er geht aber am Schluss nicht auf.
Das Konzept der Minderheit kommt dem Entwurf des Bundesrates näher, indem es eben ein Zubauziel definiert und dann sagt, wie man dieses Zubauziel erreicht. Das Zubauziel ist ehrgeizig. Wir unterstützen das. Sie haben sich in diesem Gesetz sowieso ehrgeizige Ziele gesetzt. Ich finde das fantastisch, aber wir wollen ja auch, dass es am Schluss funktioniert. Ich denke, der Vorteil des Minderheitskonzepts ist, dass es den Investoren eine bessere Planungssicherheit gibt. Man weiss, was man erreichen will. Man weiss, auf welchem Weg man es erreichen will.
Jetzt komme ich noch zu dieser Liste, die für die einen schon fast realisiert ist und für die anderen sowieso nie funktionieren wird. Ich weiss schon, warum diese Liste so viel Abwehr generiert. Jeder, der nicht auf der Liste ist, fühlt sich diskriminiert und bekämpft dann die Liste. Ich war ja auch mit den Kantonen in Kontakt. Dieses Konzept sagt aber nicht, dass derjenige, der nicht auf der Liste ist, verloren hat und alles vergessen muss. Sie setzen vielmehr für diese Projekte, die ja dann auch weiterentwickelt werden können, einfach mal gewisse Grundsätze. Diese Grundsätze sind so formuliert, dass man sagt, dass es für die Realisierung dieser Projekte eine Erleichterung, eine differenzierte Lösung gibt. Man adressiert die Richtplanfestsetzung, indem man sagt, dass für die Projekte in Anhang 1 der Bedarf gesetzlich festgelegt wird, dass die Standortgebundenheit gesetzlich zugesprochen wird, dass das Interesse an ihrer Realisierung anderen Interessen grundsätzlich vorgeht. Das schreiben Sie ins Gesetz. Das gilt natürlich ab sofort, nicht erst, wenn dann die zwei Winter kommen; wir wissen ja nicht, ob sie kommen. Das gilt nicht erst dann, sondern diese Erleichterungen und die gesetzlich festgelegten Vorteile gelten für die[NB]entsprechenden Projekte, sobald dieses Gesetz in Kraft ist.
Es wurde Herr Nationalrat Fluri als Präsident der Stiftung Landschaftsschutz zitiert. Ich war bei der Unterzeichnung der Erklärung auch dabei, wir haben ja seitens des Bundes auch unterzeichnet. Die Stiftung Landschaftsschutz, vertreten durch Herrn Rodewald, hat gesagt, sie unterzeichne diese Erklärung wegen eines einzigen Projektes nicht, wegen des Gornerlis. Es ist zwar - natürlich - das grösste, aber es ist eben umstritten. Es sind alle Projekte umstritten. In diesem Land ist sowieso alles umstritten, wenn Sie Energie zubauen wollen. Die Stiftung Landschaftsschutz hat gesagt, sie unterstütze alle Projekte des runden Tischs, ausser das Gornerli, und deshalb würde sie nicht unterschreiben. Da muss ich diejenigen, die jetzt die Stiftung Landschaftsschutz zitieren und vielleicht am runden Tisch sagen, was geht und was nicht, fragen: Was sagt denn die Stiftung Landschaftsschutz zu Artikel 2a?
Ich finde, wir sollten nicht einzelne Organisationen zitieren. Sie haben vonseiten des Bundesrates gesehen, dass ich sehr gerne bereit bin, hier die Grenzen ein bisschen anders zu ziehen. Ich habe den dringlichen Bundesbeschluss unterstützt. Ich habe es zu Beginn auch gesagt: Es braucht mehr Flexibilität, aber es braucht auch eine Balance. Wenn Sie diese Vorlage nicht an die Wand fahren wollen, dann braucht es in dieser Vorlage weiterhin auch eine differenzierte Lösung.
Wenn Sie die Standortgebundenheit im Gesetz festschreiben, wenn Sie sagen, dass Sie mit diesen Projekten auch gesetzlich festlegen, dass das Interesse an ihrer Realisierung anderen Interessen grundsätzlich vorgeht, dann ist das ein starkes Stück. Ich unterstütze das, ich denke, das braucht es jetzt. Sie haben dann noch genug Organisationen, die dagegen aufschreien. Wenn Sie jetzt zuwarten, bis die zwei besagten Winter vorüber sind, und dann mit der Keule kommen, die Sie vorgestern - wann es genau war, weiss ich nicht mehr - bei Artikel 2a abgelehnt haben, dann versteht man das einfach nicht mehr.
Ich bitte Sie, hier das Konzept der Kommissionsminderheit zu unterstützen. Es ist zwar nicht perfekt - die Minderheit hat das auch nicht gesagt -, aber es gibt die Stossrichtung vor, in die der Zweitrat arbeiten soll. Er soll das allenfalls noch verfeinern oder erweitern. Dieses Konzept führt dazu, dass rascher Planungssicherheit entsteht, dass schneller realisiert wird und dass wir in die Richtung des Zieles gehen können, das wir alle erreichen wollen, nämlich hinsichtlich des Winterstroms schnell einen Zubau zu haben.