Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-05
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat diese Verbandsbeschwerde in seinem Entwurf ja nicht vorgesehen. Aber als der Ständerat sie in die Vorlage aufgenommen [PAGE 104] hat, haben wir sie unterstützt, und schon das letzte Mal, als Sie zum ersten Mal darüber beraten und sie nachher abgelehnt haben, habe ich im Namen des Bundesrates die Fassung des Ständerates unterstützt. Es ist ja interessant, dass der Ständerat gleichzeitig in anderen Gesetzen die Verbandsbeschwerde einschränken wollte - nicht völlig streichen, aber doch einschränken. Der gleiche Ständerat hat sie hier ausdrücklich eingeführt, gegen den Entwurf des Bundesrates.
Wir meinen, er habe das zu Recht getan, weil das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen eben doch grosse Umweltbeeinträchtigungen zur Folge haben kann. Es geht also um eine gewichtige Sache, und es gibt in diesem Verfahren keine privaten Beschwerdeführer. Das heisst also: Irgendjemand sollte eigentlich als Anwalt - in diesem Falle der Umwelt - auftreten und beispielsweise überprüfen lassen können, ob die Stellungnahme der Ethikkommission für die Gentechnologie im ausserhumanen Bereich richtig angewendet oder übernommen worden ist oder nicht.
Es ist ja auch so, dass das Verbandsbeschwerderecht ein Institut ist, das in unserem Recht nun schon seit langer Zeit verankert ist. Es wird zwar zum Teil angefeindet - je nachdem, wo man im einzelnen Fall gerade steht -, aber Untersuchungen haben uns gezeigt, dass sich das Verbandsbeschwerderecht bewährt hat, dass es zu einer Schärfung der Verantwortung bei der Anwendung des Gesetzes führt und dass die Verbandsbeschwerde nicht missbräuchlich verwendet wird. Diesbezüglich gibt es ja schon den Riegel, dass die Beschwerdelegitimierten, wenn sie missbräuchlich vorgehen, ihre Beschwerdelegitimation verlieren. Es gibt ja eine Liste des Bundesrates, wer überhaupt zu einer solchen Beschwerde legitimiert ist. Sollte es vorkommen, dass hier einfach auf Zeit gespielt wird, dass getrölt wird, dann entziehen wir diese Beschwerdelegitimation. Deswegen haben wir es eigentlich nicht erlebt, dass trölerisch vorgegangen worden wäre.
Wir ersuchen Sie also, mit der Mehrheit Ihrer Kommission zu stimmen.