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Ritter Markus · Nationalrat · 2022-09-29

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29

Wortprotokoll

Die Motion 21.3197 verlangt, dass mit einer Verordnungsänderung die Möglichkeit geschaffen wird, Tierwohlbeiträge für die Belassung der Hörner an Tieren horntragender Tiergattungen auszuzahlen. Zudem will die Motion, dass die Finanzierung dieser neuen Tierwohlbeiträge über eine moderate Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Direktzahlungen erfolgt.

Der Bundesrat lehnt die Motion mit Verweis auf das Ergebnis der Volksabstimmung vom 25. November 2018 zur Hornkuh-Initiative ab. Der Ständerat hat der Motion am 14. Juni 2022 mit 23 zu 19 Stimmen zugestimmt. Ihre Kommission hat die Argumente für und gegen die Motion nochmals sehr sorgfältig abgewogen und ist in der Mehrheit zu folgendem Ergebnis in fünf Punkten gelangt: [PAGE 1816]

1.[NB]Das Anliegen ist mit einer Verordnungsanpassung auf der richtigen Ebene angelangt. Es braucht dazu keine Verfassungsdiskussion, wie es mit der Volksinitiative noch der Fall war.

2.[NB]Ein Mehraufwand bei der Haltung horntragender Tiere ist zweifelsohne vorhanden. Dies begründet sich wie folgt: In Laufställen braucht es grosszügigere Platzverhältnisse, damit die Tiere einander besser ausweichen können. Zudem müssen die Fressgitter für horntragende Tiere in Laufställen entsprechend konstruiert sein, d. h. nach oben offen. Im Jugendalter der Tiere müssen die Hörner geführt werden, damit sie in die gewünschte Stellung gelangen.

3.[NB]In der Gesellschaft haben viele Menschen Freude daran, horntragende Tiere auf der Weide und den Alpen zu sehen.

4.[NB]Die Mehrheit der Kommission ist sich bewusst, dass die Unfallgefahr mit horntragenden Tieren grösser ist. Richtigerweise setzt die Motion aber auf Tierwohlbeiträge statt auf Verbote oder Gebote. Damit werden jene honoriert, die bereit sind, diesen Mehraufwand an Kosten und Arbeit für die horntragenden Tiere auf sich zu nehmen, und mit den Risiken auch umgehen können. Niemand, der das nicht möchte, wird mit dieser Motion gezwungen, horntragende Tiere zu halten.

5.[NB]Mit der Erhöhung des Zahlungsrahmens steigt in der gesamten Branche die Akzeptanz für die neuen Tierwohlbeiträge.

Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet bei der Umsetzung der Motion die drei Punkte, die ich nachfolgend gerne erwähne, als sehr wichtig:

1.[NB]Die neuen Tierwohlbeiträge für die horntragenden Tiere sollen nur für ausgewachsene Rinder, Ziegen und Schafe mit Hörnern ausbezahlt werden. Es ist nicht das Ziel, dass zum Beispiel Mastmunis, die noch Hörner tragen, über diese Beiträge gefördert werden.

2.[NB]Die Höhe des Beitrags je Grossvieheinheit darf nicht höher sein als der Beitrag je Grossvieheinheit für besonders tierfreundliche Stallhaltung. Damit soll verhindert werden, dass der Anreiz, behornte Tiere in Anbindeställen zu halten, höher ist als jener, Tiere in Laufställen zu halten.

3.[NB]Mit diesen Einschränkungen sollen die neuen Tierwohlbeiträge maximal 20 Millionen Franken ausmachen und diesen Rahmen sicher nicht überschreiten.

Die Kommission empfiehlt Ihnen die Motion 21.3197, "Einen 'Hörnerfranken' als Tierwohlbeitrag einführen (Hornkuh-Motion)", mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme.