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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-05

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-05

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, hat der Bundesrat ursprünglich keine Vorschrift über den Schutz der gentechnikfreien Produktion in die Botschaft aufgenommen. Er hat sich auch nicht bezüglich der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten geäussert. Das heisst natürlich nicht, dass er diesem Anliegen keine Bedeutung zumessen würde: Er hat in der Saatgut-Verordnung eine Reihe neuer Vorschriften über Qualitätssicherung und -dokumentation erlassen. Diese Vorschriften in der Saatgut-Verordnung entsprechen weitgehend dem Anliegen, das Sie hier im Rat haben - ich spreche von der Mehrheit der Kommission. Es ist auch so, dass diese Änderung in der Saatgut-Verordnung Erfolge hat. Es gibt heute sehr viel weniger Verunreinigung, als früher befürchtet werden musste.

Nun haben Sie die Vorlage neu gegliedert. Sie haben sie ergänzt, indem Sie in Artikel 1 einen Zweck vorgesehen haben, in Artikel 6bis den Grundsatz und in Artikel 13bis eine Delegation an den Bundesrat. Ich war bei den Beratungen des Ständerates dabei und kann mindestens versichern, dass dort nicht die Absicht bestand, inhaltlich etwas zu ändern, sondern man hat Artikel 6bis einfach als überflüssig angesehen. Dafür hat man Artikel 13bis noch etwas angereichert, um dem Nationalrat entgegenzukommen - das war wenigstens der Wille des Ständerates.

Ich habe nun diese ziselierten, filigranen Argumentationen gehört und zur Kenntnis genommen, dass Ihre Mehrheit doch einen ungeheuer grossen Unterschied sieht. In diesem Sinne überlasse ich den Entscheid Ihnen. Aber der Ständerat wollte inhaltlich gar nicht so viel ändern.