Stark Jakob · Ständerat · 2022-09-29
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-29
Wortprotokoll
Weshalb sollen Sie meine Minderheit unterstützen? Es gibt zwei Gründe: erstens, um die Winterstromproduktion rasch zu erhöhen; zweitens, um die Bewilligung der Projekte zu beschleunigen.
Zum ersten Punkt, der raschen Erhöhung der Winterstromproduktion: Die Minderheit hat es in Absatz 1 formuliert. Es soll ein forcierter Zubau von mindestens 6 Terawattstunden erfolgen, davon müssen mindestens 2 Terawattstunden sicher abrufbar sein - Stichwort: Pumpspeicherwerke. Dazu ist ein hoher Zubau nötig. Wichtig ist vor allem: Dieser muss rasch geschehen. Gemäss Minderheitsantrag passiert das ab Inkrafttreten des Gesetzes. Gemäss Mehrheitsantrag dagegen wartet man, wir haben es gehört, mit dem Start eines forcierten Zubaus, bis der Nettostromimport im Winterhalbjahr zweimal hintereinander höher als 5 Terawattstunden ist.
In den letzten fünf Winterhalbjahren war das gemäss der schweizerischen Elektrizitätsstatistik gerade zweimal der Fall, nämlich im Winterhalbjahr 2017/18 und im vergangenen Winterhalbjahr 2021/22. Ich kann Ihnen hier die Zahlen nennen. Im letzten Winterhalbjahr importierte die Schweiz 20,862 Terawattstunden. Sie exportierte gleichzeitig 13,041 Terawattstunden. Das ergibt per saldo, und das ist ja wichtig, einen Nettoimport von 7,821 Terawattstunden. Im laufenden Winterhalbjahr 2022/23 droht, wir wissen es, eine Strommangellage. Diese droht, weil die Importe zu tief ausfallen. Der Importsaldo wird also damit mutmasslich unter 5 Terawattstunden sinken, weil die Importe nicht so erfolgen, wie wir sie brauchen. Das bedeutet, dass mit dem Antrag der Mehrheit der forcierte Zubau nicht ausgelöst würde, obwohl eine akute Mangellage herrscht. Das zeigt, dass das Kriterium Nettoimport gerade in Mangellagen eine untaugliche Grösse ist. Es verhindert den Zubau genau dann, wenn er am dringendsten ist.
Ich komme zum zweiten Punkt, der beschleunigten Bewilligung der Projekte. Mein Minderheitsantrag enthält im Anhang 1 eine Liste von Vorhaben. Das sind die Vorhaben des runden Tischs. Sie müssen jedoch immer vom Parlament beschlossen werden. Sie können auch vom Parlament ergänzt werden, und sie sollen - das ist ganz wesentlich - periodisch überprüft und ergänzt werden. Es ist also eine offene Liste. Bei den Vorhaben auf dieser Liste wird die Planungsphase verkürzt. Das führt zu einer beschleunigten Bewilligung der Projekte.
Für alle diese Vorhaben gelten gemäss Absatz 2 folgende wichtige Prinzipien: Erstens ist ihr Bedarf ausgewiesen; er ist für jedes Vorhaben, das auf der Liste steht, ausgewiesen. Das heisst, dass dieser Tatbestand kraft des Gesetzes besteht. Er muss somit im Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht mehr infrage gestellt und nachgewiesen werden; damit wird viel Zeit gespart. Zweitens sind alle diese Vorhaben standortgebunden. Dieser raumplanerische Entscheid wird also in den Planungs- und Genehmigungsverfahren ebenfalls nicht mehr infrage gestellt; damit wird noch mehr Zeit gespart. Drittens geht das Interesse an der Realisierung dieser Vorhaben allen anderen nationalen Interessen, aber auch allen kantonalen, regionalen und lokalen Interessen grundsätzlich vor. Das haben wir in Artikel 12 Absatz 3 EnG beschlossen.
Mit diesen drei Prinzipien werden die verschiedenen Planungs- und Bewilligungsverfahren inklusive Baubewilligungsverfahren beibehalten, aber markant vereinfacht und damit auch verkürzt; wir haben ja diese beiden Gutachten vom Bundesamt für Justiz erhalten. Beim Mehrheitsantrag dagegen, darauf möchte ich hinweisen, fehlen das Kriterium nach Buchstabe a, wonach der Bedarf ausgewiesen ist, und das Kriterium der Standortgebundenheit nach Buchstabe b. Das Kriterium nach Buchstabe c, wonach das Interesse an der Realisierung anderen nationalen Interessen vorgeht, ist im Mehrheitsantrag auch enthalten. Aber es ist absolut formuliert. Was wir nun seit dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz wissen: Wenn das Wort "grundsätzlich" fehlt, dann ist das verfassungswidrig. Weitere Eingriffe ins Umweltrecht, das ist mir wichtig, sehen weder der Mehrheits- noch der Minderheitsantrag vor.
Ich möchte Sie noch auf Absatz 4 hinweisen. Absatz 4 in der bundesrätlichen Fassung sieht vor, für die Winterstromproduktion einen Zuschlag von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde neu einzuführen. Darauf werde, sagt die Minderheit, verzichtet. Weshalb wird darauf verzichtet? Weil wir in Kapitel 5a des Energiegesetzes mit den neuen Artikeln 29c bis 29e die gleitende Marktprämie eingeführt haben. Die gleitende Marktprämie wird entlastend wirken. Sie wird sogar in den Hochpreisphasen dafür sorgen, dass wir viel weniger Geld für die Energiewende ausgeben müssen. Wir haben in Artikel 37a des Energiegesetzes beschlossen, dass sich der Netzzuschlagsfonds verschulden kann. Deshalb, und das ist wichtig, wird im Antrag der Minderheit auf den Zuschlag von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde verzichtet, weil er schlicht nicht mehr nötig ist.
Unser Land braucht eine rasche Erhöhung der Winterstromproduktion und eine beschleunigte Bewilligung der Projekte. Ich beantrage Ihnen deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.