Rieder Beat · Ständerat · 2022-09-29
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29
Wortprotokoll
Hier habe ich die Aufgabe, Ihnen mitzuteilen, dass Ihr Entscheid zum Verzicht auf die Marktöffnung im Energiegesetz auch Konsequenzen hat bezüglich Artikel 6 dieses Gesetzes. Der Bundesrat hat mit der Anpassung in Artikel 6 die wesentlichen Eckpunkte für die Ausgestaltung der Grundversorgung in einem vollständig geöffneten Strommarkt vorgeschlagen. Der Antrag der Kommission widerspiegelt den Entscheid, auf eine vollständige Strommarktöffnung zu verzichten.
Entsprechend schlägt die Kommission vor, bei den Absätzen 1, 2 und 3 beim geltenden Recht betreffend Lieferpflichten für Netzbetreiber und Tarifgestaltung für die festen Endverbraucher zu bleiben. Die Anpassung in Absatz 4 entspricht einer Präzisierung aufgrund einer Ergänzung in Artikel 15a des Stromversorgungsgesetzes. Der Antrag der Kommission schafft im neuen Absatz 4bis die Möglichkeit, dass Verteilnetzbetreiber den Endverbrauchern zur Unterstützung von Energiesparmodellen einen speziellen Tarifbestandteil anbieten können. In diesen Tarifen können die Netzbetreiber zusätzlich zu den Gestehungskosten 5 Prozent einrechnen. Dafür ist beim Endverbraucher eine Einsparung von Elektrizität von mindestens 5 Prozent zu erreichen. Das Modell ist sowohl für Netzbetreiber als auch für Endverbraucher - ich betone es - freiwillig.
Es gibt keine Minderheitsanträge.