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Schmid Martin · Ständerat · 2022-09-29

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-29

Wortprotokoll

Wir haben hier zwei unterschiedliche Konzepte vorliegen, die von einem unterschiedlichen Ansatzpunkt ausgehen. Die Mehrheit stellt sich die Frage, wie viel Importabhängigkeit bezüglich des Stroms sich die Schweiz leisten kann. Frau Bundesrätin Sommaruga weist immer wieder darauf hin, dass wir beim Öl und Gas sehr stark importabhängig seien. Wir sind es auch beim Strom. Das ist der Ansatz der Mehrheit. Sie fragt: Wieweit sollen wir uns bei der Stromproduktion auf ausländische Quellen verlassen? So kam der Wert von 5 Terawattstunden Nettoimport zustande.

Man hat gesagt, dass Autarkie die falsche Antwort auf diese Frage ist. Die Schweiz ist sehr stark eingebunden und wird es auch bleiben. Das ist auch im Interesse der Schweiz. Wenn aber eine gewisse Menge an Importen überschritten wird, verliert die Schweiz als Land ihre Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit. Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die Elcom früher sogar von 10 Terawattstunden ausgegangen ist. Es gibt solche Papiere. Ich habe bis im Frühjahr auch geglaubt, dass das höchstwahrscheinlich ein guter Wert sei. Ich habe meine Meinung aufgrund der aktuellen Situation revidiert. Ich glaube, dass wir es uns als Land nicht leisten können, so sorglos auf Importe zu setzen und so zu tun, als würden wir gerade in den heikelsten Phasen diesen Strom erhalten.

Ich glaube, die Schweiz tut auch aussenpolitisch - in Bezug auf einen europäischen Vergleich und auf die Verhandlungen mit der EU - enorm gut daran, beim Strom ihre eigene Produktion zu haben. Strom ist die Zukunft. Wenn wir auch die Mobilität und den Gebäudepark auf Strom umstellen, ist es wichtig, dass wir die entsprechenden Kapazitäten dafür selber zur Verfügung stellen und eine Abhängigkeit verhindern. Deshalb sieht der Mehrheitsantrag 5 Terawattstunden vor. Das ist das Konzept, sich nicht auf den Import verlassen zu müssen.

Die Minderheit Stark blendet den Import aus. Sie beantragt einen Zubau zur Erzeugung von mindestens 6 Terawattstunden, davon müssen mindestens 2 Terawattstunden sicher abrufbar sein. Die Mehrheit wählt einen fundamental anderen Ansatz, indem sie aus staatspolitischer Sicht sagt: Um unabhängig zu sein, dürfen wir uns nicht nur auf die Nachbarstaaten verlassen. Diese Überlegung steht hinter Absatz 1. Aus meiner Sicht ist das eine zentrale Aussage, die wir als Gesetzgeber hier äussern würden. Wir richten jetzt die Stromversorgung auf die nächsten zehn, zwanzig Jahre aus. Wir setzen ein Signal für Investitionen und für Unabhängigkeit. Wenn wir hier nicht der Mehrheit folgen, dann, glaube ich, machen wir einen Fehler.

Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass der Antrag der Minderheit Stark auch die Projektliste umfasst, die aus dem runden Tisch hervorging; es wurde schon viel dazu gesagt. Es gäbe auch andere Projekte, die man noch auf diese Liste nehmen könnte, die viel weiter sind, die aber nicht dort aufgeführt sind. Dann gibt es Projekte, die auf der Liste aufgeführt sind, bei denen noch kein Strich gezeichnet worden ist. Ich glaube, das ist einfach nicht die Lösung. Mit der Mehrheit bin ich auch dafür, dass wir all diese Projekte realisieren. Da bin ich mit der Minderheit völlig einig. Wir können die Projekte auch dann realisieren, wenn wir der Mehrheit folgen.

Ich bin froh, wenn die Minderheit und alle Verbände, alle Kantone, alle Betreiber, die diese Liste unterschrieben haben, diese Projekte mit der Mehrheit unterstützen werden. Vonseiten der Minderheit oder der Verbände gibt es keinen Grund mehr, auch nur eine Einsprache zu machen, denn die fünfzehn Projekte sind ja alle akzeptiert. Wir müssen für diese gar nichts mehr regeln. Das geht auf den runden Tisch [PAGE 1009] zurück. Es ist ein Erfolg, dass alle zugestimmt haben. Wir können davon ausgehen, dass es dort keine Einsprachen gibt und dass diese Projekte kommen werden. Wenn wir das nicht glauben, müssen wir die Verfahren gesetzlich anpassen und die Einsprachemöglichkeiten korrigieren. Sonst streuen wir uns mit der Minderheitslösung Sand in die Augen, und das sollten wir meines Erachtens nicht tun.

Ich möchte am Schluss noch etwas zur Verfassungsmässigkeit sagen. Wir haben hier eine Notlösung eingebaut. Das wurde von der Minderheit auch kritisiert. Wir wollen eine Notlage abwenden, damit wir bei solchen Importmengen nicht erpressbar werden. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 4 des Landesversorgungsgesetzes baut der Bundesrat deshalb selbst auch auf die erwähnten Ölkraftwerke, um die Stromversorgung im nächsten Winter abzusichern. Wir sagen auch: Wir wenden hier eine Notlage ab, damit wir als Land nicht erpressbar werden. Man müsste das deshalb nochmals einbeziehen, damit hier auch die andere Verfassungsgrundlage und nicht nur jene zur Sicherung der Energieversorgung greift.

Ich bin überzeugt, dass das Konzept der Mehrheit in dieser Situation langfristig das richtige ist. Ich bitte Sie, dem zuzustimmen. Ich gebe aber offen zu, dass man das Konzept der Mehrheit im Zweitrat durchaus anreichern könnte, indem man auch noch Beschleunigungsvorgaben und Verfahrensvereinfachungen für diese Projekte einbringt. Über die Planungspflicht haben wir nicht gesprochen - ein wesentliches Element, das im Antrag der Minderheit, jetzt in diesem Teil, auch fehlt.

Der Bedarf, das wurde von Kollege Fässler gesagt, ist bei diesen fünfzehn Projekten so oder so gegeben. Die Standortgebundenheit ist gegeben, und der Vorrang des Interesses an der Realisierung ist bei der Mehrheit der Projekte auch gegeben. Aber wenn schon, müsste man das Konzept der Mehrheit nehmen und dann später noch sagen, welche Projekte man beschleunigt und wo man die Einsprachemöglichkeiten limitiert, auch für Aqua Viva - ich nenne diese Organisation jetzt beim Namen, weil sie angekündigt hat, sie werde auch wieder Einsprache machen. Dann ist das ein politischer Entscheid, ob wir das wollen oder nicht. Dann würden wir beschleunigen, aber sonst finden die ordentlichen Verfahren Anwendung. Jedermann kann die Rechte nutzen, jedermann kann bei diesen Projekten Einsprache machen, das hat Kollege Zanetti meines Erachtens zu Recht gesagt; das ist nicht ausgeschlossen, das würde nur mit einer Gesetzesänderung ausgeschlossen.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, mit der Mehrheit zu stimmen. Wenn schon, kann dann aus meiner Sicht der Nationalrat noch eine Projektliste anfügen. Aber ich bitte Sie, hier das Konzept des Imports nicht zu verlassen.