Graf Maya · Nationalrat · 2003-03-05
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Hier beantragen Ihnen die Grünen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und der Mehrheit zu folgen. Wir brauchen diesen Artikel 6bis. Es gibt nämlich keine Wahlfreiheit mehr, wenn in der Schweiz nicht mehr gentechfrei produziert werden kann. Es geht also ganz zentral auch um den Schutz der Produktion. Wer die Gefahr schafft, muss diesen Schutz auch gewähren. Das heisst: Wer eine Gefährdung schafft, wie in diesem Fall, ist eben auch dafür verantwortlich, dass andere, in diesem Fall die Bio- und IP-Bauern - fast unsere ganze ökologische Landwirtschaft -, in der Schweiz eben gentechfreie Produkte überhaupt noch erzeugen können.
Im Konzept, das wir bis jetzt gewählt haben, ist es wichtig, dass wir in Zweckartikel 1 eben den Zweck haben, dass wir aber den Grundsatz in Artikel 6bis ausformulieren und dann die konkrete Zuständigkeit für diese Regelung in Artikel 13bis haben. Diese drei Artikel sind zentral für die Anliegen, die wir gemeinsam schon entschieden haben. Ohne Artikel 6bis haben wir zwar den Grundsatz in Artikel 1, und wir haben auch Artikel 13bis, der sich auf die Warenflüsse, auf die Vermeidung der Vermischung von Waren mit und ohne GVO während des Transportes, der Verarbeitung und der Vermarktung konzentriert, aber was fehlt, ist der Anfang dieser Warenkette: Es fehlt die Möglichkeit, noch GVO-frei zu produzieren. Geschieht eine Verunreinigung im Saatgut oder durch Pollenflug auf den Feldern, nützt die ganze Warenflusstrennung nichts mehr, und auch die viel zitierte Wahlfreiheit ist nicht mehr gegeben, weil nämlich schon zu diesem Zeitpunkt keine Trennung mehr möglich ist. Darum ist Artikel 6bis auch so wichtig.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass der Ad-interim-Präsident der Eidgenössischen Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich Folgendes sagt: "Um den Zugang zu GVO-freier Produktion zu gewährleisten, sind Massnahmen zum Schutz des gentechfreien Landbaus ethisch geboten." Ohne langfristigen Schutz dieser Produktion gibt es also auch keine Wahlfreiheit. Darum gehört Artikel 6bis in das Gentechnikgesetz und nicht ins Landwirtschaftsgesetz.
Die Grünen sagen also Ja zur Mehrheit.