Würth Benedikt · Ständerat · 2022-09-29
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29
Wortprotokoll
In einem sind wir uns sicher einig: Unsere Aufgabe ist es mitzuhelfen, einen Blackout zu verhindern und die Stromversorgungssicherheit in diesem Land zu gewährleisten. Hier spielt, da sind wir uns möglicherweise auch noch einig, die Frage des Nettoimports im Winter eine sehr zentrale Rolle. Ich gehe davon aus, dass die Kommission und auch viele andere, die nicht in der Kommission sind, sich zu dieser Frage mit der Elcom ausgetauscht haben. Die Elcom hat uns sehr deutlich gesagt, wo die Schweiz steht. Bis etwa zur Jahrtausendwende gab es im Winter praktisch keinen Nettoimport. Der Umfang der Importe ist dann von Jahr zu Jahr angestiegen, mit schwankenden Effekten. 2005/06 gab es erstmals einen Import von mehr als 10 Terawattstunden. 2016/17 und 2021/22 hat sich das wiederholt. Was auffällt, sind die grossen Volatilitäten.
Frau Mazzone hat die Frage aufgeworfen, wieso der Richtwert bei 5 und nicht bei 10 Terawattstunden liegt. Der Grund ist: Die Elcom sagt, bei 10 Terawattstunden haben wir Stress. Das ist ein offizielles Elcom-Papier, Frau Mazzone. (Der Redner zeigt ein Dokument) Diese Aussage stammt aus offiziellen Elcom-Papieren, nicht aus dem Tierbuch. Bei 10 Terawattstunden haben wir Stress. Ich bin froh, dass die Kommission eine Sicherheitsmarge eingebaut hat und einen Richtwert von 5 Terawattstunden beantragt, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Die Volatilität dieser Nettoimporte ist, ich habe es erwähnt, relativ gross. Wir sehen ja aus den Zahlen der Vergangenheit, was am Strommarkt effektiv passiert.
2. Die EU-Regulierung, die 2025 greift - das ist meines Erachtens sehr wichtig und wurde bereits erwähnt -, wird auch einen Einfluss haben. Diese Kapazitätsvorschriften werden Einfluss auf die Stromflüsse haben.
Vor diesem Hintergrund bin ich klar der Meinung, dass diese 5 Terawattstunden richtig gewählt sind, einfach aus Gründen der Sicherheit.
Wenn wir also das Ziel vor Augen haben, die Stromversorgungssicherheit im Land bestmöglich zu gewährleisten, die Winterstromproblematik zu entschärfen und zu lösen, dann [PAGE 1010] müssen wir uns ganz nüchtern fragen: Welches Konzept trägt mehr zu dieser Lösung bei? Ich persönlich bin klar der Meinung, dass es das Konzept der Mehrheit ist.
Im Grunde genommen schafft das Konzept der Mehrheit generell-abstrakte Normen, es schafft einen Rahmen, in dem sich neue Technologien, neue Verfahren, neue Projekte wirklich auch entfalten können. Das scheint mir zentral zu sein. Es ist ja nicht so, dass wir das Geld in diesem Sektor nicht hätten. Wir müssen vor allem Investitionsmöglichkeiten bieten und Anreize setzen, damit das Problem möglichst rasch gelöst wird.
Beim Konzept der Minderheit versucht man quasi, individuelle Projekte, konkrete Übungen in ein Gesetz zu schreiben. Das schafft meines Erachtens mehr Planwirtschaft, das schafft wenig Investitionsanreize. Aus der Diskussion vorhin muss ich den Schluss ziehen, dass die Rechtssicherheit bei diesen Projekten überhaupt nicht in der Weise gegeben ist, wie das öffentlich verkauft wird. Vor diesem Hintergrund möchte ich eine Rahmenordnung, die möglichst optimal Investitionsanreize setzt und Projekte voranbringt. Darum scheint mir die auch technologieneutrale Lösung der Mehrheit viel sachgerechter zu sein.
Die Frage, was passiert, wenn wir auch diese Bestimmung ablehnen, habe ich mir mit Blick auf die heutige Debatte nochmals gestellt. Aus meiner Sicht gibt es, nüchtern betrachtet, einige Schlussfolgerungen, die wir ziehen müssen.
Meine erste Schlussfolgerung ist, dass wir es fundamental nicht geschafft haben, Richtungsentscheide zur Entschärfung der akuten Problematik zu fällen.
Die zweite Schlussfolgerung ist: Wir sind auf dem besten Weg, die Kernkraft wieder salonfähig zu machen, weil wir einfach genügend Bandenergie brauchen, um dieses Problem zu lösen.
Die dritte Schlussfolgerung ist, dass wir vermutlich in naher Zukunft weitere Übungen veranstalten müssen, wie dies aktuell mit dem Projekt in Birr mit einem CO2-Ausstoss von 1,6 Millionen Tonnen pro Jahr der Fall ist. Darüber, dass 1,6 Millionen Tonnen pro Jahr ökonomisch und ökologisch unsinnig sind, sind wir uns sicher auch einig.
Für mich hat sich auch die Frage gestellt: Wie lösen wir eigentlich dieses Problem? Verschiedentlich wurde argumentiert, wie vorhin auch von Kollegin Chassot, dass wir die Verfassung als Grundlage hätten und dass wir diese respektieren müssten. Selbstverständlich ist das der Fall. Auch ich bin verfassungstreu. Aber in diesem Land haben wir ja bekanntlich einen recht flexiblen Prozess, um auch die Verfassung zu ändern. Kollege Schmid hat bei der Debatte von letzter Woche etwas gesagt, das meiner Ansicht nach sehr wichtig ist, nämlich dass es auch durchaus denkbar wäre, in dieser Frage das Volk zu konsultieren. Artikel 102 Absatz 2 der Bundesverfassung sieht ja auch Abweichungen von der Verfassung vor, und zwar bei der Wirtschaftsfreiheit. Wenn Sie Artikel 102 lesen, heisst es dort: "Er" - der Bund - "kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen." Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, brauchen wir hier unter Umständen weitere Abweichungsmöglichkeiten; das möchte ich nicht ausschliessen. Denn schlussendlich ist die Frage zentral, ob der Staat, ob die Politik dieses Problem lösen kann oder eben nicht.
Logischerweise ist jetzt auch wieder die Frage der Schutzgebiete auf den Tisch gekommen. Ich habe auch für diese Argumentation bzw. für die diesbezüglich aufkommenden Befürchtungen Verständnis. Aber werfen wir auch hier einen Blick zurück: Wir sind alle stolz auf die Wasserkraft in unserem Land. Wir sind stolz darauf, dass die Schweiz im Grunde pionierhaft mit ihrer Wasserkraft erneuerbare Energie geschaffen hat. Überlegen Sie sich mal, was unsere Vorgängergeneration gemacht hat: Sie hat Staumauern in Tälern gebaut. Wenn man damals so argumentiert hätte, wie Sie jetzt heute argumentieren, dann wäre doch niemals eine Staumauer gebaut worden; das betrifft überall BLN-Gebiete. "Wer kommt denn schon auf die Idee, eine Staumauer in ein Tal zu stellen?" - so hätten Sie heute argumentiert. Wenn unsere Vorgängergeneration das Problem genau dieser umweltrechtlichen Schutzbestimmungen hätte lösen müssen, hätte man damals eigentlich sagen müssen, dass es nicht gelöst werden kann.
Vor diesem Hintergrund müssen wir uns schon bewusst sein, welche Herausforderung wir vor uns haben, welche Herausforderung wir meistern müssen. Ich persönlich habe in meiner Tätigkeit verschiedenenorts immer die Überlegung gemacht, wie das Problem aussieht und wie es gelöst werden muss, und erst an dritter Stelle habe ich mit den Juristen die Diskussion darüber geführt, welche rechtlichen Anpassungen es braucht, sei es auf Gesetzes- oder Verfassungsstufe. Hier in dieser Debatte machen wir genau das Umgekehrte. Wir fragen zuerst das Bundesamt für Justiz, und dann machen wir irgendwelche Ableitungen. Das scheint mir angesichts der Tragweite dieser Problematik, die uns die Elcom und alle Spezialistinnen und Spezialisten auf den Tisch legen, einfach grob fahrlässig zu sein. Wir können die Versorgungssicherheit in diesem Land nicht mehr weiter gefährden.
Darum gibt es für mich nur eine Lösung: die Lösung der Mehrheit. Sie schafft mehr Investitionsanreize, sie führt schneller zur Lösung des Problems, und sie ist auch hochgradig notwendig angesichts der Problematik, die wir vor uns haben.