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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2003-03-05

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Minderheit II zu unterstützen und am Entscheid des Nationalrates festzuhalten, Artikel 25 zu streichen. Ich bedaure, dass der Ständerat nicht auf unsere Linie eingeschwenkt ist, ja, ich bin enttäuscht darüber, dass er unser Anliegen nicht einmal diskutiert und es einstimmig abgelehnt hat.

Ich weiss, dass es im Rahmen der Differenzbereinigung nicht angebracht ist, nochmals vertieft auf die materielle Diskussion einzugehen. Ich möchte hier nur kurz nochmals das Hauptargument für die Ablehnung des Verbandsbeschwerderechtes darlegen.

Im Zusammenhang mit der Gentechnik ist es das Anliegen unseres Antrages, dass wir es tunlichst unterlassen sollten, ein neues Sonderrecht zu schaffen, ein Recht, das es ausgewählten ideellen Organisationen zugesteht, behördliche Entscheide anzufechten und Rechtsmittel zu ergreifen, ohne dass die Einsprecher selber oder die Mehrheit ihrer Mitglieder direkt betroffen wären. Dass private Nonprofitorganisationen über die Interessen der Umwelt mitwachen, ist nicht falsch; dass Umweltschutzorganisationen aber über das Privileg der selbstständigen Verbandsbeschwerde verfügen - ein Beschwerderecht, ohne dass sie direkt betroffen sind -, ist nicht gerechtfertigt. Dieses Recht haben auch die landwirtschaftlichen Organisationen beispielsweise nicht. Angesichts der ausgebauten Umweltgesetzgebung wäre das selbstständige Verbandsbeschwerderecht ein Misstrauensvotum gegenüber den Behörden, welche diese Gesetze vollziehen, und das verdienen unsere Behörden nicht.

Das Gentechnikgesetz, wie es jetzt im Entstehen begriffen ist, sieht für jeden Schritt des Inverkehrbringens der GVO-Produkte strenge Anforderungen vor: Die Würde der Kreatur, die Artenvielfalt und alle möglichen und unmöglichen, aber irgendwie vorstellbaren Auswirkungen auf die Umwelt oder auf das ökologische Gleichgewicht sind darin erfasst. Wenn wir das Verbandsbeschwerderecht hier drin lassen, droht es den Zweck des Gesetzes zu unterlaufen. Ich erinnere an Artikel 1, egal, welche Variante schliesslich in einer allfälligen Einigungskonferenz zum Tragen kommt: die ständerätliche Variante, nach welcher die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Gentechnologie zu ermöglichen ist, oder die heute beschlossene nationalrätliche Variante, nach welcher der Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Gentechnologie Rechnung zu tragen ist.

Die Gefahr ist gross, dass aus der Gen-Lex ein Verhinderungsgesetz wird, wie sich das verschiedene Kreise wünschen, denn nach der Formulierung des Ständerates in Artikel 25 wäre nicht nur das Saatgut betroffen, sondern auch Lebensmittel, Futtermittel, Heilmittel und Impfstoffe; Kollege Randegger hat das explizit dargelegt. Es ist ein Angriff auf unseren Forschungsstandort, und das haben wir nicht zuzulassen. Es entspricht insbesondere auch nicht dem Willen, den das Schweizervolk anlässlich der Genschutz-Initiative 1998 zum Ausdruck gebracht hat.

[PAGE 101] Ich bitte Sie deshalb, den Volkswillen zu respektieren und den Antrag der Minderheit II auf Streichen des Artikels 25 zu unterstützen. Geben wir dem Ständerat doch die Möglichkeit, diese Thematik überhaupt noch zu debattieren. Wenn ich mich jetzt noch als Fraktionssprecher der SVP äussere, kann ich sagen, dass die SVP-Fraktion grossmehrheitlich die Minderheit II unterstützt.