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Rieder Beat · Ständerat · 2022-09-29

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen bei der Einleitung zu dieser Vorlage mitgeteilt, dass unsere Kommission im zweiten Teil aufgrund des Entwurfes des Bundesrates insbesondere auch die Position von Swissgrid beurteilen musste. Es ist so, dass Swissgrid eine eigentümliche Stellung hat und einerseits eine privatrechtliche Aktiengesellschaft darstellt und andererseits öffentlich-rechtliche Aufgaben übernimmt. Die Kommission schlägt dem Bundesrat vor, die Position von Swissgrid generell zu überprüfen und allenfalls in Erwägung zu ziehen, für Swissgrid eine neue, vielleicht auch öffentlich-rechtliche Organisationsform zu suchen. Das wirkt sich dann in der Folge auch auf die einzelnen Abänderungsanträge Ihrer Kommission aus, die nicht immer mit dem Entwurf des Bundesrates einiggehen.

Der Entwurf des Bundesrates beruht in Bezug auf Swissgrid auf schon mehrere Jahre zurückliegenden Aufträgen der UREK-S und der UREK-N zur Stärkung der Unabhängigkeit und der Swissness von Swissgrid. Der Bundesrat hatte in Aussicht gestellt, im Rahmen dieser Vorlage Vorschläge zu machen. Das vom Bundesrat vorgesehene Konzept besteht hauptsächlich aus zwei Elementen, einerseits aus einer Rangfolge bei den Vorkaufsrechten, was dieses Instrument wirksamer macht, und andererseits flankierend dazu aus einer Suspendierung von Stimmrechten, falls die Vorgabe zur schweizerischen Beherrschung, wie sie schon heute besteht, nicht mehr erfüllt wäre.

Die Kommission hat der Neuordnung der Vorkaufsrechte zugestimmt. Mit der neuen Rangfolge haben zuerst die Kantone, dann die Gemeinden und erst als Letztes die schweizerischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen ein Vorkaufsrecht. Das ist ein sinnvoller Beitrag zu einer stärkeren direkten öffentlichen Beteiligung als heute. Abgelehnt hat die Kommission eine Delegationsnorm an den Bundesrat zur Regelung zahlreicher Details zu den Vorkaufsrechten, weiter das Erfordernis der Branchenunabhängigkeit sämtlicher Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie die Stimmrechtssuspendierung nach Artikel 18a. Es gibt aber in diesem Bereich keine Minderheitsanträge vonseiten der Kommission.

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