Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-13
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-13
Wortprotokoll
Die Post - sie ist für den operativen Teil selbst verantwortlich - nimmt zu dieser Frage folgendermassen Stellung:
Die Tageszeitung "Le Courrier" wird zurzeit in Freiburg gedruckt und der Post ab zwei Uhr morgens zum Transport übergeben. Ab Beginn des nächsten Jahres erfolgt der Druck in Genf. Bedingt durch diesen Wechsel muss die Zeitung der Post bereits um 23.20 Uhr übergeben werden, damit "Le Courrier" vom Leistungsangebot der Post profitieren kann. Dies ist aus logistischen Gründen, der Bahnverbindungen wegen, zwingend. Bei späterer Auslieferung ist in Genf der Zug Richtung Lausanne-Bern im wahrsten Sinne des Wortes abgefahren.
Der Verleger kann diesen Standortnachteil wettmachen, indem er seine Zeitung auf eigene Kosten auf der Strasse transportiert und beispielsweise erst in Lausanne um 01.20 Uhr der Post übergibt. Eine andere Variante besteht darin, die Post mit einem solchen Strassentransport zu marktüblichen Preisen zu beauftragen.
Verleger von Tageszeitungen wollen den Druckbeginn aus Aktualitätsgründen möglichst lange hinauszögern. Die Post trägt diesem Bedürfnis mit einem ausgeklügelten Transportsystem Rechnung. Zur Übernahme von ausserordentlichen Strassentransportkosten ist aber die Post nicht verpflichtet. Es ist am Verleger, die Vor- und Nachteile einer Verlagerung des Druckortes abzuwägen und allfällige finanzielle Konsequenzen selber zu tragen. Ein Zugeständnis im Einzelfall würde im Übrigen sofort Nachfolgebegehren anderer Verleger nach sich ziehen. Dies mit dem Ergebnis, dass letztlich der Bund der Post höhere gemeinwirtschaftliche Leistungen für den Zeitungstransport abzugelten hätte.