Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-03-05
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Wir legiferieren in einem Bereich, der sensibel ist, der auch Gefährdungspotenziale von erheblichem Ausmass enthält. Es ist sehr vernünftig und in unserem Rechtssystem üblich, dass gegenüber Gefährdungspotenzialen, die möglich sind, die geschaffen werden, auf der anderen Seite entsprechende Haftungsbestimmungen oder eben entsprechende Instrumente geschaffen werden, mit denen solche allfälligen Gefährdungen besser in den Griff zu bekommen sind. Das Beschwerderecht ist eines dieser Instrumente. Hier ist es als Gegenstück zur Möglichkeit allfälliger Gefährdungen und Probleme eingeführt worden, die sich aus der Verwendung und Inverkehrbringung von solchen Produkten ergeben könnten.
Das Beschwerderecht basiert nicht darauf, dass es nur einzelne direkt betroffene Nachbarn oder Grundeigentümer sind, die sich gegen gefährliche Situationen wehren können, sondern dass man sich darauf verlässt, dass es Organisationen gibt, welche vertiefte Kenntnisse aufweisen und spezielle Zusammenhänge erkennen, die auf ein bestimmtes Problem sensibilisiert und darauf spezialisiert sind, diese Probleme in ihrer ganzen Breite zu erkennen. Das erspart dem Bund, wie wir gehört haben, eine intensivere Kontrolle und Überwachung - nicht nur dem Bund, sondern auch den Kantonen und Gemeinden. Das hat den Vorteil, dass Probleme, Fragen und Schwierigkeiten noch zur rechten Zeit auf den Tisch kommen und nicht erst dann, wenn es zu spät ist. Wenn es zu spät ist - das haben wir in verschiedenen Fällen schmerzlich erlebt, wo gegen Umweltgesetze verstossen worden ist, wo gegen die vernünftigen Leitplanken des Wirtschaftens verstossen worden ist -, mussten Gefahren nachher mit riesigen Schwierigkeiten und grossen finanziellen Aufwendungen beseitigt werden.
Es macht also einen tieferen Sinn, und es passt genau in die Ordnung, die wir auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene sinnvoll aufgebaut haben. Frau Heberlein hat ein Beispiel gebracht, wie durch diese Einsprachen, durch die Wahrnehmung der Rekurs- und Beschwerdemöglichkeiten ein Projekt verzögert worden ist. Ich verstehe, dass das Schwierigkeiten macht und dass es Probleme gibt - das wollen wir nicht wegdiskutieren. Aber in verschiedenen Fällen, und zwar in der Mehrheit der Fälle, sind diese Verzögerungen notwendig geworden, damit eine Überprüfung gemacht werden konnte.
Sie haben es heute mehrfach gehört:
In zwei Dritteln aller Fälle, die bis ans Bundesgericht gegangen sind, sind diese Überprüfungen absolut notwendig und unerlässlich gewesen. Unerlässlich sind sie deswegen gewesen, weil sie eine Notbremse gegen falsche Entscheide der Behörden gewesen sind. Diese konnten nur noch auf diesem Weg korrigiert werden; nur auf diesem Weg konnte ein korrekter Rechtszustand wieder eingeführt werden. Gerade Sie auf der bürgerlichen Seite betonen ja immer die Rechtsstaatlichkeit. Das Beschwerderecht hilft, und zwar in zwei von drei Fällen, Unrecht wieder zu Recht zu machen, sicherzustellen, dass das Recht wieder durchschlägt.
In diesem Sinne verstehe ich gewisse Einwände, die heute gemacht worden sind. Ich könnte Ihnen aber jede Menge Beispiele aufzählen, bei denen von der anderen Seite [PAGE 103] ebenso hartnäckig und unter Ausschöpfung der legalen Rechtsmittel irgendwelche Dinge verzögert worden sind. Denken Sie nur an die ganze Verkehrsberuhigung in Zürich, bei der während fünf bis zehn Jahren gewisse Anordnungen, die heute endlich in Kraft sind, verzögert worden sind - nicht von linken, nicht von grünen Kreisen, sondern von den Kreisen auf der rechten Seite.
Das Verbandsbeschwerderecht steht heute nicht in seiner Gesamtheit zur Diskussion. Es ist in diesem Zusammenhang zu diskutieren. Es ist bereits gesagt worden, ich wiederhole es: In diesem Zusammenhang ist es völlig problemlos; es ist unverdächtig. Es geht nicht auf jene Bauvorhaben aus, die vielleicht gewisse Kolleginnen und Kollegen in diesem Saal hier im Auge haben, die einmal durch das Verbandsbeschwerderecht in anderer Hinsicht vereitelt worden sind.
Ich bitte Sie mit der Kommissionsmehrheit, diesem Beschwerderecht, das der Ständerat eingeführt hat, zuzustimmen und diese Differenz zum Ständerat auszuräumen.