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Engler Stefan · Ständerat · 2022-09-29

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-29

Wortprotokoll

Mit meinem Einzelantrag zu einem neuen Absatz 4bis möchte ich nicht mehr und nicht weniger als sicherstellen, dass Wolfsrudel, die während der[NB]Alpsömmerung Schäden an Nutztieren anrichten, zeitnah reguliert werden dürfen. Wir befinden uns hier bei Artikel 12, in dem steht, dass ein Schaden entstanden sein muss. Dort, wo ein Einzeltier diesen Schaden angerichtet hat, gelten die entsprechenden Bestimmungen. Es gibt aber Fälle, in denen ein Wolfsrudel Kühe angreift; zwei oder drei Wölfe greifen also zusammen eine Kuhherde an, wie z. B. beim Beverin-Rudel diesen Sommer beobachtet wurde. Für solche Fälle müssen wir uns die Möglichkeit erhalten, auch bei Wolfsrudeln während der Alpzeit, während der Sömmerungszeit eingreifen zu können.

Im Unterschied dazu legt Artikel 7, in dem es um die präventive Regulierung geht, ja fest, dass diese nicht vor dem[NB]1.[NB]September stattfinden darf. Dafür gibt es tierschützerische und wildbiologische Überlegungen und Gründe; die kann ich nachvollziehen. Es würde aber überhaupt nicht verstanden, wenn Rudel während der Alpzeit Schäden an [PAGE 1040] Viehherden anrichten und da nicht eingegriffen werden könnte. Diese Lücke möchte ich mit diesem Einzelantrag schliessen.

An und für sich ist es heute schon möglich. Ich möchte auf jeden Fall verhindern, dass wir hinter die Regelung von heute zurückfallen, indem man das so interpretiert, dass Rudelregulierung erst ab dem 1. September stattfinden darf. Ja - dort, wo es präventiv geschieht. Dort aber, wo es reaktiv geschieht, also aufgrund von verursachten Schäden, muss das zeitnah möglich sein, wie es das heute unter eingeschränkten Bedingungen ja schon ist. An und für sich verlange ich hier nichts Neues.