Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2022-09-30
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-30
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Weibel, übernommen von Martin Bäumle, möchte eine Spitalnotfallpauschale von 50 Franken für sogenannte Bagatellfälle einführen. Die Einführung einer Notfallpauschale soll abschreckend wirken und dazu führen, die Notfallstationen zu entlasten. Ob diese Idee zielführend ist, ob sie umsetzbar ist und möglicherweise nicht auch noch unerwünschte negative Auswirkungen auslöst, wird seit vier Jahren kontrovers diskutiert.
Nach anfänglicher Zustimmung ist Ihre Kommission im Laufe der Diskussionen und insbesondere nach Durchführung breiter Anhörungen zum Schluss gekommen, die parlamentarische Initiative zur Abschreibung zu empfehlen. Ich gebe Ihnen zuerst den Lebenslauf der parlamentarischen Initiative bekannt, bevor ich mit den Erwägungen Ihrer Kommission schliesse.
Die Forderung wurde in Ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit erstmals am 6. Juli 2018 diskutiert, und in einer ersten Phase wurde der Initiative mit 17 zu 7 Stimmen Folge gegeben. Nach divergierender Beschlussfassung in der Schwesterkommission bestätigte Ihre Kommission die Zustimmung am 15. November 2019 mit 16 zu 6 Stimmen. Der Nationalrat gab der Initiative am 3. Dezember 2019 mit 108 zu 85 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Die SGK-S beantragte am 14. April 2021 mit 6 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, diesem Beschluss nicht zuzustimmen. Der Ständerat stimmte dem Beschluss des Nationalrates am 16. Juni 2021 mit 17 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist dann am 19. Mai 2022 zur Ansicht gelangt, dass der Auftrag an die Kommission nicht aufrechterhalten werden soll, und beantragt die Abschreibung der parlamentarischen Initiative nach Artikel 113 Absatz 2 Buchstabe b des Parlamentsgesetzes.
Es ist wichtig, die Notfallstationen zu entlasten, und man muss leider feststellen, dass die Situation auf den Notfallstationen vielerorts unbefriedigend ist und die Kapazitäten knapp sind, was auch zu langen Wartezeiten führen kann. Die Gründe dafür sind vielfältig und werden auch darin gesehen, dass aufgrund der ungenügenden vorgelagerten Grundversorgung Menschen die Notfallstation aufsuchen, weil sie keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin haben. Auch ist für Menschen in prekären Situationen die Notfallstation oft die erste und einzige medizinische Anlaufstelle.
Zudem ist entscheidend, wie die vorgelagerte Triage-Situation organisiert ist und ob sogenannte Bagatellfälle überhaupt auf der Notfallstation landen. Notfalltelefone oder Notfalldienste in Praxen können auch zu einer Entlastung der Notfälle in den Spitälern führen.
Nun hat Ihre Kommission zur Möglichkeit, mit einer Notfallpauschale Abhilfe zu schaffen, die Ärzteschaft, die Spitäler, die Patientenorganisationen sowie die Versicherer angehört. Dabei wurde deutlich, dass die Umsetzung administrativ sehr aufwendig wäre und zusätzlichen Aufwand verursachen würde. Zudem bestünde das Risiko, dass sich Personen, die eine Behandlung benötigen, aus Kostengründen nicht mehr in eine Notfallaufnahme begeben, was zu Komplikationen führen könnte. Schliesslich würde es zu einer noch höheren Kostenbeteiligung seitens der Patientinnen und Patienten führen, die ja heute schon sehr hoch ist. Die Nachteile einer solchen Massnahme dürften also stärker ins Gewicht fallen als die erhofften Vorteile.
Deshalb beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative abzuschreiben.
Eine Minderheit der Kommission möchte den Auftrag hingegen aufrechterhalten und die Fragen rund um die Umsetzung und Abgrenzung im Rahmen der Ausarbeitung eines Entwurfes klären. Sie beantragt Ihnen deshalb, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben.