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Arslan Sibel · Nationalrat · 2022-09-30

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2022-09-30

Wortprotokoll

An ihrer Sitzung vom 27. Juni 2022 hat Ihre Aussenpolitische Kommission mit 18 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Behandlungsfrist der Motion 09.3719, "Die Uno untergräbt das Fundament unserer Rechtsordnung", um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Motion verlangt, dass sich der Bundesrat beim Sicherheitsrat dafür einsetzt, dass innerhalb der UNO menschenrechtliche und rechtsstaatliche Regeln durchgesetzt werden, insbesondere bei Personen, die infolge eines Sanktionsregimes auf sogenannte schwarze Listen gesetzt wurden.

Es geht um ein elementares Grundrecht, das sichergestellt werden soll. Die Schweiz setzt sich seit vielen Jahren für die Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Sanktionsregimen ein. Zuletzt hat sie im Juni 2021 dem UNO-Sicherheitsrat mit der Einrichtung einer Ombudsperson für das UNO-Sanktionsregime gegen die Gruppierungen Islamischer Staat und Al-Kaida einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. 2009 wurden ebenfalls wichtige Fortschritte gemacht.

Von 2018 bis 2021 amtierte Herr Daniel Kipfer, ehemaliger Präsident des Bundesstrafgerichtes, als Ombudsmann. Herr Richard Malanjum aus Malaysia ist sein Nachfolger. Bisher hat der Ombudsmann 105 Anträge auf Streichung von der Liste bearbeitet und in 96 Fällen dem Sanktionsausschuss Empfehlungen abgegeben. Es ist erstaunlich, dass der Ausschuss bis anhin alle Empfehlungen des Ombudsmanns angenommen hat.

Trotz der effektiven Arbeit der Ombudsperson bestehen weiterhin Mängel in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und der Verfahrensgarantien. Die Kommission zeigt sich erfreut über die Schweizer Bemühungen in den letzten Jahren. Es ist wichtig, dass UNO-Beschlüsse den Menschenrechten und den rechtsstaatlichen Prinzipien mehr Geltung verschaffen und auch weiterverfolgt werden.

Trotzdem möchte eine Minderheit der Kommission, dass die Frist nicht mehr verlängert wird, weil man das Gefühl hat, dass die bisherigen Bemühungen ausreichend seien und nicht mehr viel erreicht werden könne.

Für die Kommissionsmehrheit ist es im Sinn der Glaubwürdigkeit der Schweiz jedoch richtig, an der Motion festzuhalten und die Frist um ein weiteres Jahr zu verlängern. Mit diesem Antrag kann die Verwaltung das Anliegen weiter vorantreiben und Massnahmen mit "like-minded" Staaten ausarbeiten. Die Fristverlängerung sendet unserer Meinung nach auch ein starkes Zeichen gegen aussen und unterstreicht somit den Willen der Schweiz, dieses Vorhaben weiterzutragen. Gerade weil die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat Einsitz erhalten wird, wäre das von grosser Bedeutung.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion nicht abzuschreiben.