Fischer Ulrich · Nationalrat · 2003-03-06
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-06
Wortprotokoll
Während die Motion der Kommission unbestritten ist, möchte ich eine starke Minderheit zugunsten der Vorlage des Ständerates vertreten. Ich bitte Sie, dem Ständerat zu folgen, welcher die Motion 01.3690 mit 23 zu 7 Stimmen überwiesen hat. Wenn in der Chambre de Réflexion ein so deutlicher Entscheid fällt, so kann er nicht total falsch sein.
Das Ziel der schweizerischen Klimapolitik ist es, nicht nur die Kyoto-Ziele zu erreichen, sondern diese noch zu übertreffen: Wir wollen eine 10-prozentige Reduktion des CO2-Ausstosses gegenüber 1990 bis ins Jahr 2008; die fossilen Treibstoffe sollen dabei um 8 Prozent reduziert werden. Das ist ein ambitiöses Ziel, und wir wollen alles daransetzen, dieses Ziel zu erreichen.
Es ist unbestritten, dass der Dieseltreibstoff gegenüber dem Benzin wegen seinem hohen Wirkungsgrad einen Vorteil hat. Für die gleiche Fahrleistung brauchen wir 20 bis 30 Prozent weniger Energie. Dadurch kann der CO2-Ausstoss um 15 bis 20 Prozent gegenüber dem Benzin reduziert werden. Der Ersatz von Benzinmotoren durch Dieselmotoren ist eine Massnahme zur Reduktion der CO2-Emissionen und eine Massnahme zum Erreichen der Vorgaben des Kyoto-Protokolls und des CO2-Gesetzes.
Nun werden zwei Haupteinwände dagegen erhoben. Der Ausstoss der Russpartikel sei krebsfördernd, was an und für sich nicht zu bestreiten ist. Zu bestreiten ist aber, dass ein vermehrter Ausstoss von gesundheitsschädigenden Russpartikeln auch in Zukunft stattfinden wird. Das muss eben nicht sein! Ab dem Jahr 2004 sind nur noch schwefelfreie Treibstoffe erhältlich. Der Einbau von Partikelfiltern ist möglich, und wenn sie eingebaut sind, ist das Problem hundertprozentig gelöst. Der Mehrverbrauch wegen den Partikelfiltern beträgt gemäss Angaben des PSI rund 2 Prozent. Aber trotzdem ist es hinsichtlich des CO2-Ausstosses immer noch ein grosser Vorteil, wenn wir einen Dieselmotor verwenden. Abgesehen davon ist es auch eine Frage der Verhältnismässigkeit: Vom gesamten Ausstoss an Russpartikeln entfallen nur 23 Prozent auf den Strassenverkehr; drei Viertel aller Ausstösse von Russpartikeln stammen aus anderen Quellen. Die Hälfte der 23 Prozent Russpartikel aus dem Strassenverkehr entfallen auf Personenwagen, der Rest auf den Güterverkehr. Wiederum zwei Drittel dieser 23 Prozent stammen von Reifen, Bremsen, Kupplungen, Aufwirbelungen usw. Nur der restliche Drittel entfällt effektiv auf Auspuffemissionen. Das heisst, diese machen nur wenige Prozent des gesamten Ausstosses von Russpartikeln aus, dies wohlgemerkt dann, wenn kein Russpartikelfilter eingebaut ist. Diese Angaben sind nicht auf meinem Mist gewachsen; die Zahlen stammen vom Buwal, und ich bitte Sie, diese Relation zu beachten.
Den Zweifeln, dass Partikelfilter tatsächlich eingebaut werden und den Durchbruch schaffen, möchte ich begegnen. Vielmehr ist dies möglich und zu begrüssen. Für den Fall, dass die Motion der UREK-SR überwiesen wird und der Bundesrat den Auftrag erhält, das Begehren umzusetzen, gebe ich hier zu Protokoll, dass ich gegen ein Obligatorium, Partikelfilter bei Neuwagen einzubauen oder eine gleichwertige Massnahme zu treffen, nichts einzuwenden habe. Ich würde keine Opposition gegen einen allfälligen Vorschlag des Bundesrates machen.
Auch die Behauptung, das Umlagerungsziel werde gefährdet, ist unzutreffend; wir haben zu unterscheiden zwischen Transit- und Binnenverkehr: Beim Transitverkehr ist es so, dass die Tankkapazitäten der Lastwagen rund 1000 Liter betragen. Es wird kein Tanken in der Schweiz erfolgen, solange der Diesel nicht massiv billiger ist als zu Hause. Die moderate Reduktion des Dieselpreises kann deshalb keinen [PAGE 138] Einfluss auf den Transitverkehr haben; der Einfluss der LSVA ist viel erheblicher.
Was den Binnenverkehr betrifft, so macht die Reduktion des Dieselpreises um 25 Rappen eine Reduktion des Fahrpreises um etwa 2 Prozent aus; das ist viel zu wenig, um den "modal split" zwischen Bahn und Strasse zu ändern.
Alle diese Massnahmen sollen die Bundeskasse nicht schädigen; die Reduktion der Dieselbesteuerung um 25 Rappen pro Liter und des Erdgases, des Flüssiggases und des Biogases um 50 Rappen werden durch eine moderate Erhöhung der Benzinbesteuerung um 5 Rappen kompensiert.
Ich bitte Sie deshalb, aus diesen Gründen der Motion des Ständerates zuzustimmen. Wenn Sie dieser Motion zustimmen, ist das Anliegen der Motion der Kommission inbegriffen; es braucht sie dann nicht mehr. Ich bitte Sie, in diesem Sinn zu entscheiden.