Estermann Heinrich · Nationalrat · 2003-03-06
Estermann Heinrich · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-06
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion hat sich mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnung "Blutalkoholwerte im Strassenverkehr" befasst und kommt mit einer knappen Mehrheit zum Schluss, dass man auf die Einführung einer so genannten gewöhnlichen Angetrunkenheit zwischen 0,5 und 0,79 Promille verzichten sollte. Die Befürworter des Status quo verniedlichen jedoch in keiner Weise die Gefahr von Alkoholmissbrauch im Strassenverkehr.
Die Hauptfrage war jedoch folgende: Wie viele schwere Unfälle können mit der Herabsetzung der Angetrunkenheitsschwelle auf 0,5 Promille vermieden werden? Oder anders gefragt: Hat das auf chronisch alkoholisierte Strassenbenützer - auch Lastwagenchauffeure -, die oft mit hohen Blutalkoholwerten bis über 2 Promille schwerste Unfälle verursachen können, überhaupt einen Einfluss?
Hier ist man der Meinung, dass mit diesem Entwurf auf die so genannten schwierigen Fälle kaum ein positiver Einfluss erzielt werden kann. Ein Hauptgrund für die Beibehaltung einer einzigen und klaren Grenze bei 0,8 Promille liegt darin, dass bis heute in der Schweiz keine verlässlichen Statistiken über die Unfallhäufigkeit im Bereich von 0,5 bis 0,8 Promille vorliegen. Dass also die Unfallzahlen ab 0,5 Promille massiv zunehmen sollen, beruht auf Annahmen.
Dazu kommt, dass die so genannte gewöhnliche Angetrunkenheit als Übertretung gilt und recht hart mit drei Monaten Haft oder einer Busse von bis zu 5000 Franken bestraft werden kann. Dies bedeutet, dass betroffene Motorfahrzeugbenützer mit nur 0,5 Promille mit einer recht massiven Strafe konfrontiert werden können. Auf der anderen Seite kann ein fahrunfähiger Drogensüchtiger nie auf diese Weise sofort überprüft und bestraft werden; das Gleiche gilt bei übermässigem Medikamentenkonsum. Bei diesen Tatbeständen ist sowieso nicht zwischen einer allgemeinen und einer qualifizierten Fahrunfähigkeit zu differenzieren. Dies bedeutet eine Ungleichbehandlung von Übertretungen oder Vergehen, die mit Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum oder Medikamenteneinnahmen im Zusammenhang stehen.
Eine beachtliche Zahl Mitglieder unserer Fraktion unterstützt jedoch den Entwurf des Bundesrates, der vom Ständerat schon genehmigt wurde. Damit erhoffen sich diese Leute ein positives Signal an die Strassenbenützer, und zwar in dem Sinne, dass mit Alkohol am Steuer mit grösster Vorsicht und Zurückhaltung umzugehen sei.
Nun liegt eine Serie von Anträgen, eine eigentliche Auswahlsendung, vor. Aus den oben dargestellten Gründen möchte ich Sie im Namen einer grossen Zahl unserer Fraktionsmitglieder bitten, den Nichteintretensantrag Föhn zu unterstützen. Falls Eintreten beschlossen wird, bitte ich Sie, so abzustimmen, dass eine klare 0,8-Promille-Grenze wenn immer möglich beibehalten werden kann.