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de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-11-28

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-11-28

Wortprotokoll

Ich möchte speziell die Baselbieter Delegation auf der Tribüne begrüssen, die heute da ist.

Ich möchte die ganze Diskussion nochmals in den richtigen Rahmen stellen. Worum geht es hier überhaupt? Das Grundproblem, das wir hier in diesem Saal lösen wollen, ist, dass es meist so gegen 7 Uhr abends lästige Telefonanrufe zuhause gab, in welchen Ihnen ein Krankenversicherungsvermittler eine Krankenversicherung aufschwatzen wollte. Das einfachste Tool, geschätzte Kollegin Prelicz-Huber, wäre es, mit einem freundlichen "Nein danke" den Hörer aufzulegen. In diesem Saal wurde aber beschlossen, dass wir für dieses Problem ein Gesetz machen. Dieses Gesetz soll es ermöglichen, dass die Branche sich selbst Regulierungen auferlegen kann, die der Bundesrat für allgemeingültig erklären kann. Das machen wir heute hier.

In dieser Frage geht es der ersten Minderheit darum, ob wir eine Unterscheidung zwischen externen Vermittlern - wir sagen ihnen auch "Broker" - und den eigenen Angestellten der Versicherung vornehmen. Diese Unterscheidung ist mehr als sinnvoll; der Nationalrat hat dies in der ersten Lesung auch deutlich so beschlossen. Ich möchte Sie deshalb bitten, dies ebenfalls so zu bestätigen. Es geht darum, dass wir die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Branche eine Branchenvereinbarung abschliessen und die für sie gemäss gängiger Praxis richtigen Regelungen treffen und durchsetzen kann, sodass diese lästigen Telefonanrufe aufhören.

Dass das kein Lippenbekenntnis ist, wurde vor zwei, drei Wochen auch explizit nochmals öffentlich bestätigt. Damals wurden nämlich die ersten Resultate der Branchenvereinbarung öffentlich kommuniziert. Darin wurde klar aufgezeigt, dass diese Branchenvereinbarung ausreicht und es Sinn macht, zwischen eigenen, sogenannten internen Mitarbeitenden und externen Brokern zu unterscheiden, da die Rollen und Aufgaben dieser Personenkreise vollkommen unterschiedlich sind.

Einen internen Mitarbeitenden führen Sie ganz anders als einen externen Broker. Auch bezüglich der Aufgaben, die Sie einem internen Mitarbeitenden übertragen, bestehen grosse Unterschiede. Während der Broker nur das Vermittlergeschäft im Kopf haben wird, wird dem eigenen Mitarbeitenden auch der Kundenservice ein Anliegen sein, ebenso wie die Aufgaben des Unternehmens usw. Auch bezüglich der Vergütung sind die Modelle eines Brokers und eines internen Angestellten völlig unterschiedlich. All das müssen Sie doch in einer branchenbezogenen Vereinbarung berücksichtigen können. Nur dann macht diese tatsächlich auch Sinn.

Dann gibt es noch die Frage, ob es ein Schlupfloch ist, das die Branche hier bezüglich der externen Broker einbauen will. Dass das nicht der Fall ist, steht in der Branchenvereinbarung explizit drin. Dort steht, dass Vermittlerfirmen im Besitz von Versicherern auch als Externe gelten und dementsprechend behandelt werden müssen. In diesem Sinn ist auch dieses vermeintliche Schlupfloch bereits gestopft.

Bei der zweiten Minderheit geht es um eine Ergänzung vonseiten des Ständerates, der verlangt, dass auch die Verhandlungspartner der Branchenvereinigung in die Debatte zur Allgemeinverbindlichkeit einbezogen werden. Das ist eine sinnvolle Ergänzung, die auch schweizerischen Gepflogenheiten entspricht. Ich möchte Sie hier bitten, dem Ständerat zu folgen.

Also: bei der ersten Differenz bitte die Fassung des Nationalrates bestätigen, bei der zweiten bitte dem Ständerat folgen. [PAGE 1949]