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Gysi Barbara · Nationalrat · 2022-11-28

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-11-28

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für eine starke Pflege", die Pflege-Initiative, wurde vor genau einem Jahr in der Volksabstimmung vom 28. November 2021 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 61 Prozent angenommen. Der Mangel an Pflegefachkräften hat sich mit der Pandemie verschärft, die Zahl offener Stellen im Pflegeberuf sowie im gesamten Gesundheitswesen hat sich weiter erhöht. Gemäss Jobradar des dritten Quartals dieses Jahres sind mehr als 14 820 Stellen offen, 7317 Pflegefachpersonen werden gesucht. Wir wissen aber, dass längst nicht mehr alle Stellen ausgeschrieben werden, weil der Mangel sehr gross ist. Der Bedarf an Pflegefachpersonen wird in den nächsten Jahren nicht zuletzt wegen der Demografie weiter zunehmen. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium schätzt den Bedarf an Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe bis 2029 auf 43 400 Personen.

Um diesen Bedarf vollständig mit einheimischen Abschlüssen decken zu können, müssten in den nächsten zehn Jahren jährlich durchschnittlich 6900 Abschlüsse erlangt werden. Derzeit besteht eine Berufsaustrittsquote von 37 Prozent. Es ist also eine sehr grosse Herausforderung, den Bedarf zu decken. Die Schweiz wird auch in Zukunft auf Grenzgängerinnen und auf Personen angewiesen sein, die in die Schweiz einwandern. Wir wollen aber möglichst viele Personen im Inland ausbilden. Darum ist es wichtig, die Volksinitiative rasch umzusetzen.

Der Bundesrat will die Volksinitiative in zwei Etappen umsetzen. Mit der Botschaft vom 25. Mai dieses Jahres unterbreitete uns der Bundesrat die Entwürfe, welche die erste Etappe der Umsetzung der Volksinitiative bilden. Die Vorlage nimmt den vom Parlament am 19. März 2021 verabschiedeten indirekten Gegenvorschlag auf. Darin werden zwei zentrale Ziele des neuen Verfassungsartikels aufgenommen. Die Vorlage sieht eine Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen zur Behebung des Mangels an Pflegefachpersonen vor. Weiter sollen Pflegefachpersonen die Möglichkeit erhalten, bestimmte Leistungen direkt und ohne ärztliche Anordnung zulasten der Krankenversicherung abzurechnen.

Das Geschäft umfasst vier Entwürfe: den Entwurf 1 zu einem Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und drei Entwürfe zu Bundesbeschlüssen betreffend die finanzielle Unterstützung durch den Bund. Der einzige materielle Unterschied zum indirekten Gegenvorschlag besteht darin, dass nach Artikel 7 der Vorlage fortan auch Personen mit Grenzgängerstatus gemäss dem[NB]Freizügigkeitsabkommen Ausbildungsbeträge erhalten können.

Die vorgesehene Ausbildungsoffensive besteht aus drei Teilen:

1.[NB]Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Einrichtungen, die in der praktischen Ausbildung diplomierter Pflegefachkräfte mitarbeiten, werden finanziell unterstützt.

2.[NB]Personen, die an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule eine Pflegeausbildung absolvieren, werden zur Sicherung ihres Lebensunterhalts finanziell unterstützt.

3.[NB]Fachhochschulen und höhere Fachschulen erhalten Zuschüsse zur Erhöhung der Anzahl an Ausbildungsplätzen. [PAGE 1952]

Insgesamt sollen Bund und Kantone die Ausbildung während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken fördern.

Die Gewährung der Bundesbeiträge in der Höhe von maximal 469 Millionen Franken ist an die Bedingung geknüpft, dass die Kantone für die vorgesehenen Massnahmen mindestens das Doppelte dieser Mittel einsetzen. Ebenfalls vorgesehen sind Bundesbeiträge von 25 Millionen Franken für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze an den Fachhochschulen und höheren Fachschulen, Bundesbeiträge von 8 Millionen für die Schaffung von Anreizen für die Retention von Pflegefachkräften durch die Unterstützung von Programmen zur Förderung der Interprofessionalität und, wie erwähnt, die Aufwertung des Pflegeberufs durch die Möglichkeit der direkten Abrechnung bestimmter Leistungen mit der Krankenversicherung.

Der Ständerat hat in der Herbstsession die vier Entwürfe in der Gesamtabstimmung jeweils einstimmig angenommen.

Die SGK des Nationalrates, Ihre Kommission, ist einstimmig auf diese Vorlage eingetreten. Wir haben in der Detailberatung primär zwei Punkte diskutiert: Auf der einen Seite wurde das eigenverantwortliche Abrechnen thematisiert. Dazu liegt auch ein Minderheitsantrag de Courten vor, auf diesen werde ich nachher noch ganz kurz eingehen. Auf der anderen Seite diskutierten wir den Stand der Ausbildungsförderung in den Kantonen. Hierzu gibt es auch einen Bericht des Bundesamtes für Gesundheit.

Die Kommission war sehr erschrocken über die Situation in den Kantonen. Viele Kantone sind noch nicht so weit, dieses Gesetz, das Sie legiferieren müssen, dann auch umzusetzen. Die Arbeiten sind hier noch zu wenig weit fortgeschritten. Die Kommission hat deshalb auch der Gesundheitsdirektorenkonferenz geschrieben und darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig es ist, rasch vorwärtszumachen.

Zur Detailberatung möchte ich einfach noch anmerken: Der Antrag de Courten zum Bundesbeschluss 1 wurde in der Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Bundesbeschluss 1 wurde in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Alle anderen Bundesbeschlüsse wurden einstimmig angenommen.

Das eigenverantwortliche Abrechnen wird auch als Chance zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten gesehen. Ebenfalls diskutiert wurden weitere Argumente wie allfällige Zusatzkosten. Angeführt wurde aber auch, dass die Zulassungssteuerung möglich wäre und dass die Kosten gemonitort werden müssten.