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Zopfi Mathias · Ständerat · 2022-11-29

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2022-11-29

Wortprotokoll

Auch bei dieser Vorlage geht es um die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, und auch diese Vorlage besteht aus zwei einzelnen Teilvorlagen. In Vorlage 1 geht es um das Visa-Informationssystem (VIS). Dieses ist seit etwas über zehn Jahren in Betrieb. Es handelt sich um eine Datenbank zur Erleichterung der Visaerteilung. Das System verbindet die Konsulate der Schengen-Staaten und ermöglicht so den Abgleich zwischen den Visumbehörden, den Grenzkontrollbehörden und den Migrationsbehörden.

Die vorliegende Erneuerung des VIS ist vorwiegend technischer Art. Es soll die Interoperabilität zwischen dem VIS und den anderen Informationssystemen ermöglicht werden, es sollen zusätzlich Aufenthaltsbedingungen und länger dauernde Visa registriert werden, und es sollen bereits Kindern ab sechs Jahren die Fingerabdrücke abgenommen werden. Man verspricht sich davon eine Verbesserung bei der Vermeidung von Kindsentführungen. Neu sollen biometrische Daten auch bei Visa für einen langfristigen Aufenthalt erfasst werden.

Zudem wird eine nationale VIS-Stelle im SEM geschaffen, die Treffer in anderen EU-Systemen im polizeilichen Bereich, wie zum Beispiel im Schengener Informationssystem (SIS), überprüft. Daten sollen unter gewissen Umständen an Drittstaaten weitergeleitet werden können, wenn dies zum Beispiel für die Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr notwendig ist. Dabei sind die Datenschutzbestimmungen einzuhalten, und es ist eine Aufsicht[NB]durch[NB]den[NB]Edöb[NB]vorgesehen.

Zu dieser Thematik hat der Nationalrat ebenfalls Debatten geführt. Es gab im Nationalrat eine Minderheit; die Kommission hat sich deshalb damit noch auseinandergesetzt. Es wäre nämlich ein Problem, wenn Drittstaaten die Daten unrechtmässig nutzen könnten. Der Kommission lag zu dieser Thematik eine Aktennotiz der Verwaltung vor. Festzuhalten ist, dass Datenabfragen, die Personen im Asylverfahren betreffen, zwingend ans SEM weitergeleitet werden. Normalerweise wird es keine Auskunft ans Ausland geben, wenn zur betreffenden Person ein Asylverfahren läuft. Die übrigen Datenabfragen sind klar geregelt. Es gab[NB]bisher[NB]auch[NB]schlicht[NB]keine[NB]oder[NB]nur[NB]ganz wenige solche Datenabfragen.

Die Vorlage 2 soll es dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ermöglichen, Zugang zu verschiedenen Datenbanken zu erhalten, unter anderem zu Etias und VIS. [PAGE 1072] Dieser Zugriff soll helfen, terroristische und sonstige schwere Straftaten zu vereiteln oder aufzudecken.

Im Nationalrat waren beide Vorlagen weitgehend unbestritten. Der Nationalrat hat keine Änderung vorgenommen. Er hat die Vorlage 1 mit 146 zu 7 Stimmen bei 31 Enthaltungen angenommen und die Vorlage 2 mit 144 zu 4 Stimmen bei 35 Enthaltungen, wie gesagt ohne Änderung.

Auch in der Kommission war die Vorlage nicht bestritten, weder beim Eintreten noch in der Detailberatung. Ich beantrage Ihnen deshalb, einzutreten und die Vorlage gemäss Fahne zu beschliessen. Auch hier werde ich darauf verzichten, noch Ausführungen in der Detailberatung zu machen, sofern keine Anträge kommen.