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Zopfi Mathias · Ständerat · 2022-11-29

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2022-11-29

Wortprotokoll

Es geht bei dieser Vorlage um das Etias-System. Sie haben dem Etias bereits zugestimmt, es soll im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden. Mit dem vorliegenden Geschäft werden gewisse Details dieses Systems geregelt. Das Etias ist ein System für Reisegenehmigungen, welches die Ermittlung von Risiken ermöglicht. Personen aus Drittstaaten, die nicht visumpflichtig sind, müssen künftig online eine Reisegenehmigung beantragen, wenn sie in den Schengen-Raum einreisen wollen. Detailabklärungen im Rahmen einer manuellen Prüfung würden dann durch das System unterstützt. Sie kennen dieses bzw. ein ähnliches System vielleicht[NB]von[NB]Reisen[NB]in[NB]die[NB]USA;[NB]die[NB]USA[NB]haben[NB]ein[NB]ähnliches System.

Damit das Etias funktioniert, soll nun mit Vorlage 1 die Interoperabilität mit anderen Informationssystemen sichergestellt werden. Es werden Zugriffsrechte geregelt, so zum Beispiel das Zugriffsrecht der nationalen Etias-Stellen bei den nationalen Strafregistern. Zudem kann künftig geprüft werden, ob der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin im Schengener Informationssystem ausgeschrieben ist.

Neu soll das Bundesverwaltungsgericht eine Übermittlungsplattform zur Verfügung stellen, die dazu beiträgt, die Kommunikation zwischen Beschwerdeführern und Gericht zu vereinfachen. Dass dabei Beschwerden auch auf Englisch eingereicht werden können, hat in der Kommission zu Fragen geführt. Diese Möglichkeit bedeutet aber nicht, dass die entsprechenden Entscheide auf Englisch abgefasst werden müssen. Die Entscheide werden weiterhin in einer Amtssprache abgefasst sein, aber es wird eine Zusammenfassung auf Englisch geben, dies aufgrund des praktischen Nutzens: 90 Prozent der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer werden ausserhalb des Schengen-Raumes sein, und sie können so einfacher von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen. Die Übermittlungsplattform erleichtert es also, Beschwerde zu führen.

Mit Vorlage 2 werden das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes angepasst. Damit soll ermöglicht werden, dass automatisch generierte Treffer in Schengen/Dublin-Informationssystemen genauer überprüft werden können. Beide Vorlagen haben gemein, dass damit das Schengen-System und damit ein relevanter Pfeiler unserer Sicherheitspolitik, aber auch[NB]ein[NB]wirtschaftspolitisch wertvolles System weiterentwickelt[NB]wird.

Der Nationalrat hat an der Vorlage des Bundesrates keine Änderung vorgenommen und sie in der Gesamtabstimmung mit 134 zu 10 Stimmen bei 33 Enthaltungen gutgeheissen. Ihre Kommission hat neben der Frage zur Verwendung der englischen Sprache ebenfalls keine grossen Diskussionen führen müssen und keine Änderung vorgenommen. Sowohl Eintreten als auch Zustimmung waren unbestritten, weshalb ich Ihnen im Namen der Kommission beantrage, auf die Vorlage einzutreten und sie gemäss Fahne anzunehmen. Wenn keine Anträge gestellt werden, werde ich mich im Rahmen der Detailberatung nicht mehr melden.

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