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Dittli Josef · Ständerat · 2022-11-29

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-11-29

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie, das sogenannte Covid-19-Gesetz, ist seit dem 26. September 2020 in Kraft. Seither wurde es viermal geändert, letztmals am 17. Dezember 2021 im Rahmen der Verlängerung einiger Bestimmungen. Die Geltungsdauer der meisten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes endet am 31. Dezember 2022. Der Bundesrat möchte jedoch sicherstellen, dass ausgewählte Handlungskompetenzen und bewährte Instrumente zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie auch über das Jahr 2022 hinaus zur Verfügung stehen. Um mögliche saisonale Erkrankungswellen - insbesondere in den Wintermonaten - zu verhindern, wird dem Parlament deshalb eine befristete Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis im Sommer 2024 beantragt.

Trotz Stabilisierung der Lage ist davon auszugehen, dass das Coronavirus Teil des Infektionsgeschehens in der Schweiz, aber auch weltweit bleiben wird und sich die Gesellschaft auf einen längerfristigen Umgang mit dem Virus einstellen muss. Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie lässt sich kaum zuverlässig abschätzen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es auch in Zukunft zu saisonalen Covid-Erkrankungsfällen kommen, deren Intensität jedoch nur schwer voraussehbar ist.

Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist es nach Ansicht des Bundesrates notwendig, insbesondere für die nächsten beiden Winterhalbjahre die Rechtsgrundlagen für ausgewählte Massnahmen beizubehalten. Im Bereich der Gesundheitsversorgung sollen die Kompetenzen des Bundesrates in Bezug auf die Beschaffung und Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern sowie in Bezug auf die Meldung von Kapazitäten der Gesundheitsversorgung und, damit verbunden, die Verpflichtung der Kantone zur Finanzierung der Vorhalteleistungen zur Abdeckung von Auslastungsspitzen in der Gesundheitsversorgung verlängert werden.

Bezüglich der Kosten für Covid-19-Tests gilt aktuell, dass der Bund diese übernimmt und für die Detailregelung zuständig ist. Ab dem 1. Januar 2023 sollen neu die Kantone die Kosten für die Durchführung von Covid-19-Analysen tragen. Um einen nahtlosen Übergang über den Jahreswechsel zu gewährleisten, soll die Abrechnung im ersten Quartal 2023 weiterhin über den Bund laufen, wobei er den Kantonen[NB]anschliessend die Kosten in Rechnung stellt. Ab dem[NB]1.[NB]April 2023 sollen die Kantone sowohl die Kosten für die Durchführung von Covid-19-Analysen tragen wie auch für die entsprechenden Detailregelungen zuständig sein. Ebenso sollen spezifische Massnahmen zum Schutz vulnerabler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich sein.

Angesichts der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage konnte der Einsatz des Covid-19-Zertifikats im Inland [PAGE 1077] per 17. Februar dieses Jahres aufgehoben werden. Die Nutzung des Covid-19-Zertifikats im internationalen Reiseverkehr, insbesondere im EU-Raum, soll jedoch über das Jahr 2022 hinaus möglich sein, und in der Folge muss dessen internationale Kompatibilität gewährleistet bleiben. Daher schlägt der Bundesrat vor, die gesetzliche Grundlage für das Covid-19-Zertifikat zur Erleichterung des internationalen Reiseverkehrs und zur Wahrung der Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums zu verlängern. Weiter sollen die gesetzlichen Grundlagen der Swiss-Covid-App aufrechterhalten bleiben, damit die seit dem 1. April 2022 deaktivierte App in den Wintermonaten 2023/24 bei Bedarf wieder eingesetzt werden kann.

Der Ständerat ist Zweitrat. Der Nationalrat ist in der Herbstsession der bundesrätlichen Vorlage bis auf zwei Änderungen gefolgt und hat die Vorlage mit 147 zu 47 Stimmen angenommen. Folgende zwei Änderungen hat der Nationalrat vorgenommen:

1. Bei den Spitalkapazitäten will der Nationalrat die Kantone verstärkt in die Pflicht nehmen. Sie sollen für genügend Reserven für den Fall pandemiebedingter Belastungsspitzen sorgen, und sie sollen für den Fall der Aufnahme ausserkantonaler Patientinnen und Patienten in einem Spital gegenseitige Finanzierungsvereinbarungen abschliessen müssen.

2. Bei der Frage der Bezahlung der Testkosten weicht der Nationalrat vom Entwurf des Bundesrates ab. Der Bundesrat möchte, dass ab dem kommenden Jahr die Kantone diese Kosten tragen und nicht mehr, wie seit dem Ausbruch der Pandemie, der Bund. Vom 1. April 2023 an sollen die Kantone dann die Verantwortung für das Testsystem tragen. Die Kantone wehrten sich schon in der Vernehmlassung dagegen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren rechnet mit mehreren hundert Millionen Franken Mehrkosten für die Kantone. Der Nationalrat beschloss deshalb, dass weiterhin der Bund die Testkosten und die Verantwortung für die Tests tragen soll.

Zur Arbeit in der Kommission: Wie der Bundesrat und der Nationalrat ist auch Ihre Kommission für eine Verlängerung ausgewählter Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes. Was die Änderung des Nationalrates bezüglich einer zusätzlichen Inpflichtnahme der Kantone bei den Vorhalteleistungen der Spitäler betrifft, ist Ihre Kommission einstimmig der Auffassung, dass diese weder notwendig noch sinnvoll ist. Sie empfiehlt hier, dem Bundesrat zu folgen.

Mehr zu diskutieren gab dann die Thematik der Übernahme der Testkosten. Es ging dabei erstens ganz grundsätzlich um die Frage, ob und wie lange es überhaupt noch notwendig und opportun ist, hier das Covid-19-Gesetz zu verlängern und damit weiterhin hohe Kosten für die öffentliche Hand in Kauf zu nehmen. Zweitens ging es darum, wer dann im Falle einer Verlängerung die Testkosten zu tragen hat: der Bund, die Kantone oder beide.

Noch ein Wort zu den Kosten: Gemäss Finanzdepartement wurden im Bereich der Testkosten für das Jahr 2021 im Bundeshaushalt 2,1 Milliarden Franken ausgegeben, und im laufenden Jahr sind 1,6 Milliarden Franken eingestellt. Würde die Übernahme der Testkosten bis Ende 2024 verlängert, hätte dies gemäss groben Schätzungen im Jahr 2023 insgesamt etwa 430 Millionen Franken Mehrkosten zur Folge. Im ersten Halbjahr 2024 würden sich die Kosten schätzungsweise auf 210 Millionen Franken, also etwa die Hälfte, belaufen.

In der Diskussion setzte sich schliesslich eine Mehrheit durch, welche das heutige Testregime im Covid-19-Gesetz noch bis Ende März 2023 verlängern will, um dann am[NB]1.[NB]April 2023 wieder zum ursprünglichen Regime zurückzukehren. Bis 31. März 2023 soll die öffentliche Hand weiterhin Teststrukturen bereithalten und betreiben. Die Kosten dafür sollen gemäss der Mehrheit für diese drei Monate wie bis anhin beim Bund bleiben. Allerdings gibt es hier nebst dem bundesrätlichen Entwurf gleich drei Minderheitsanträge, welche ein anderes Regime bei der Durchführung der Tests und der Übernahme der Kosten vorsehen. Diese werde ich dann in der Detailberatung gerne erläutern.

Ihre Kommission beantragt Ihnen, einzutreten und den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen, ausser bei zwei Artikeln. Bei Artikel 3 Absatz 4bis beantragen wir einstimmig, dem Bundesrat zu folgen. Bei Artikel 3 Absätze 5 und 5bis werden Sie eine Palette von fünf Anträgen vor sich haben, welche ich dann noch erläutern werde.

Ich empfehle Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dann in der Detailberatung der Kommissionsmehrheit zu folgen.