Dittli Josef · Ständerat · 2022-11-29
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-11-29
Wortprotokoll
Hier geht es um die Frage der Übernahme der Testkosten. Die Grundfrage war, wer ab dem 1. Januar 2023 die Testkosten übernehmen soll. In seinem Entwurf sieht der Bundesrat vor, dass die Kantone ab dem 1. Januar 2023 die Verantwortung für die Finanzierung der Covid-19-Tests übernehmen müssen. Der Nationalrat hat sich entgegen dem Entwurf des Bundesrates dafür ausgesprochen, dass die Teststrategie und die Testkosten weiterhin durch den Bund übernommen werden.
Die Mehrheit hat nun einen eigenen Antrag gestellt. Nebst dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Mehrheit gibt es drei Minderheitsanträge. Ich erläutere Ihnen ganz kurz die Anträge, die neben dem Entwurf des Bundesrates vorliegen. Zuerst erläutere ich den Antrag der Mehrheit, ich werde diesen nachher noch separat begründen: Die Mehrheit will die Verlängerung des heutigen Testregimes bis am 31. März 2023, damit am 1. April 2023 zum Normalzustand zurückgekehrt wird. Die Minderheit I (Graf Maya) will die Verlängerung des heutigen Testregimes und die Kostenübernahme durch den Bund bis am 31. März 2023; ab dem 1. April 2023 und bis am 30. Juni 2024 sollen die Kantone die Kosten übernehmen. Die Minderheit II (Stöckli) entspricht dem Beschluss des Nationalrates. Sie verlangt die Verlängerung des heutigen Testregimes und die Kostenübernahme durch den Bund bis am 30. Juni 2024. Die Minderheit III (Hegglin Peter) will, dass der Bund ab dem 1. Januar 2023 die Testkosten nur in einer besonderen Lage übernimmt.
Ich begründe Ihnen kurz den Antrag der Mehrheit: Die Mehrheit will möglichst rasch zum ursprünglichen Zustand zurückkehren und das heutige Regime - Kostenübernahme durch den Bund - nur noch um drei Monate, bis am 31. März 2023, verlängern. Damit wird nicht mitten im Grippewinter das System gewechselt, und die Testkapazitäten bleiben bis in den Frühling erhalten. Damit kann auch die statistische Erfassung der Covid-19-Ausbreitung über die potenziell noch kritische Phase hinaus sichergestellt werden. Doch weiter soll das aufwendige und weitgehend durch die öffentliche Hand finanzierte Testregime nicht mehr verlängert werden. Die Mehrkosten für den Bund und die Kantone sind erheblich, der Nutzen ist nur noch begrenzt. Ab 1. April soll also wieder der Zustand wie vor Covid gelten. Damit wird ab 1. April auf eine spezifische bundesrechtliche Regelung von Covid-19-Analysen verzichtet.
Diese Lösung hat sich in der Kommission mit 6 zu 5 Stimmen relativ knapp durchgesetzt. Ich bin aber trotzdem der Auffassung, dass sie die beste Lösung ist. Sie werden nun die Minderheitsanträge begründet erhalten und dann selber entscheiden, welches für Sie die beste Lösung ist.