Schwander Pirmin · Nationalrat · 2022-11-29
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-11-29
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, jeweils den Minderheiten Grin, Guggisberg und Fischer Benjamin zu folgen und ansonsten der Mehrheit.
Es geht bei den Minderheitsanträgen Grin, Guggisberg und Fischer Benjamin darum, das Ausgabenwachstum zu bremsen. Wir sind einmal mehr daran, den Pfad der finanzpolitischen Disziplin zu verlassen. Wir sind einmal mehr daran, die Schuldenbremse auszuhebeln, indem wir ordentliche Ausgaben einfach als ausserordentlich qualifizieren und deklarieren. Meine Damen und Herren, so schwächen wir unsere Finanzpolitik! Und wer sie schwächt, der kann sich eines Tages auch nicht mehr für die Schwachen einsetzen.
Warum haben wir heute Spielraum? Weil wir uns in den letzten fünfzehn Jahren an die finanzpolitische Disziplin gehalten haben und Schulden abbauen konnten. Deshalb konnten wir die ausserordentlichen Covid-19-Kredite verkraften. Mehr lässt es nicht mehr zu. Long Covid wird jetzt offenbar plötzlich zu einer "Long finance"-Strategie. Das heisst, 2020 haben wir gesagt, dass wir in dieser Covid-19-Situation Aufwände machen, die wir ausserordentlich verbuchen. Wir haben in diesem Saal gesagt - und viele haben das gesagt, nicht nur die SVP -, dass das ein Einzelfall bleiben soll. Diese ausserordentlichen Verbuchungen sollen ein Einzelfall bleiben. Mittlerweile ist das Thema Energie hinzugekommen, sie ist schon der zweite Fall, und die Migration ist der dritte Fall, wo ausserordentliche Verbuchungen stattfinden. Ausserordentlich verbuchen heisst aber, die Bundesverfassung, das Finanzhaushaltgesetz und konkret den Willen des Volkes nicht umzusetzen.
Einfach ausserordentlich zu verbuchen, damit wir schuldenbremsenkonform sind - da macht die SVP-Fraktion schlichtweg nicht mit. Stellen Sie zuerst einen Antrag, führen wir zuerst eine Volksabstimmung durch, um die Schuldenbremse wieder aufzuheben, wenn Sie das wollen. Aber dieser Schritt muss zuerst gemacht werden. Wir haben uns an die Bundesverfassung, an den Willen des Volkes zu halten.
Zudem kommt vielleicht bald noch die Verteidigung mit Kreditbegehren, weil wir, die Mehrheit im Saal, beim Entwicklungsschritt 2008-2011 die Anträge nicht unterstützt haben, bei denen es um die Vollausrüstung für unsere Armeeangehörigen ging. Die Annahme dieser Anträge haben wir verpasst, und Sie können sich selbst fragen, wer das verpasst hat.
Ich komme zum Einzelantrag der SVP-Fraktion, bei dem es um die Frage der ausserordentlichen Verbuchung geht. Wir wollen nicht, dass die 1,7 Milliarden Franken bei der Position "Ukraine: Beiträge an Kantone", ausserordentlich verbucht werden. Als der Bundesrat den Schutzstatus S ausrief, haben er und die Mehrheit des Parlamentes gesagt, das sei kurzfristig, man müsse sehr schnell wieder in den Normalstatus gehen, d. h., dass dann eben auch die Ukrainer das Asylverfahren durchlaufen. Man hat das so ausgerufen, es sei kurzfristig und das Ziel sei, dass die Ukrainer möglichst schnell wieder zurückkehrten. Jetzt nach dieser damaligen Fehleinschätzung zu sagen, der Betrag sei aussergewöhnlich und nicht mehr steuerbar: Eine Fehleinschätzung ist und bleibt eine Fehleinschätzung. Die Entwicklung war voraussehbar. Jeder, der auf der Welt hinschaut, weiss, dass ein Krieg immer länger dauert als gedacht. Jetzt zu sagen, wir hätten eine Fehleinschätzung gemacht, deshalb müssten wir ausserordentlich verbuchen und die Entwicklung sei nicht voraussehbar, ist eine Umgehung der Schuldenbremse und Lug und Trug gegenüber der Bevölkerung.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Einzelantrag der SVP-Fraktion und den Minderheitsanträgen Grin, Guggisberg und Fischer Benjamin zuzustimmen.