Fischer Roland · Nationalrat · 2022-11-29
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2022-11-29
Wortprotokoll
Die Grünliberalen haben sich stets für eine angemessene und den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Schweiz entsprechende Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt. Dazu gehört die Erhöhung der finanziellen Mittel gemäss internationalen Standards, wie z. B. die Erhöhung des Anteils der finanziellen Mittel auf den von der UNO geforderten Anteil von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Die Schweiz erreicht diese Quote nach wie vor nicht. Ausserdem müssen wir beachten, dass es leider immer noch einen Krieg in Europa gibt. Russland führt einen beispiellosen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die sich unter anderem dank westlicher Unterstützung tapfer hält - im Kampf für die europäischen Grundwerte, für Freiheit, Menschenrechte und Demokratie. Die Ukraine braucht deshalb unsere Unterstützung. Als neutrales Land können wir jedoch keine militärische Hilfe leisten. Umso mehr sind wir in der Pflicht, mit Massnahmen im humanitären Bereich das Möglichste zu tun und beim Wiederaufbau zu helfen. Das gilt sowohl für die Soforthilfe jetzt im Winter als auch für die Unterstützung des Wiederaufbaus. Das sind die wesentlichen Gründe, weshalb wir Grünliberalen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe die Kommissionsminderheiten unterstützen.
Ich komme zu den Details. Zuerst zum Nachtrag II zum Voranschlag 2022: Hier verlangen die Minderheiten Friedl Claudia und Badertscher eine Verdoppelung der Winterhilfe, also eine Erhöhung des Kredits für humanitäre Aktionen und des Kredits für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern des Ostens. Wir unterstützen die Anträge auf Verdoppelung der Winterhilfe. Die Kredite sind spezifisch auf die Unterstützung der Energieinfrastruktur und auf die Bewältigung der Folgen ihrer Zerstörung ausgerichtet. In ihrer Basisversion wurden sie nicht zuletzt durch unsere abtretende Nationalratspräsidentin initiiert. Das ist eine Antwort auf die dramatische Situation in der Ukraine, wo die Energieinfrastruktur systematisch durch russische Angriffe zerstört wird.
Ich bitte Sie, insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen auf der bürgerlichen Seite, dieser Erhöhung für einmal zuzustimmen. Wie bereits gesagt, wir können keine militärische Unterstützung leisten. Umso mehr ist die Soforthilfe für die Energieversorgung gerechtfertigt, damit die Menschen in der Ukraine besser durch den Winter kommen. Die solidarische Aufstockung der humanitären Mittel hat in diesem Jahr im Ausgabenplafond der Schuldenbremse gut Platz. Zeigen Sie also hier etwas Herz.
Ich komme zum Voranschlag 2023 und zum Finanzplan für die folgenden Jahre. Beim EDA und beim SECO unterstützen wir die Minderheitsanträge Badertscher, Friedl Claudia und Wettstein. Ich habe die Gründe in meinen einleitenden Worten genannt. Die beantragten Aufstockungen stehen mit Ausnahme der zusätzlichen Mittel für die Menschenrechtsinstitution in direktem Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und der Klimakrise. Sie sind also ein Ausdruck der solidarischen Schweiz, in der Krise unsere guten Möglichkeiten so gut, wie es eben geht, auszuschöpfen.
Die Minderheitsanträge Guggisberg lehnen wir hingegen ab. Es geht hier um Plafonierungen im Finanzplan auf tiefem [PAGE 1979] Niveau. Das bedeutet dann schlussendlich in Zeiten der Inflation einen realen Rückgang. Dies widerspricht unseren Zielen.
Was wir allerdings ebenfalls ablehnen, sind die Einzelanträge Pasquier-Eichenberger. Wir haben inhaltlich schon eine gewisse Sympathie für die Aufstockungen in diesem Bereich, aber das sind Anträge mit finanziellen Konsequenzen von mehr als 500 Millionen Franken. Das ist mit den Vorgaben der Schuldenbremse für das nächste Jahr nicht vereinbar. Deswegen lehnen wir diese Anträge ab.
Ich möchte noch ganz kurz auf die Frage der ausserordentlichen bzw. ordentlichen Verbuchung der Ausgaben für die Schutzbedürftigen zu sprechen kommen. Der Krieg ist ein aussergewöhnliches Ereignis. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass wir diese Ausgaben ausserordentlich verbuchen. Wir wollen ja nicht, dass diese Situation, dieser Kriegszustand ein Dauerzustand ist. Die Schuldenbremse ist auf eine Verstetigung ausgerichtet. Solche Sonderereignisse, solche tragischen Ereignisse sind ausserordentlich, sind unvorhersehbar. Wir wollen auch nicht, dass sie in Zukunft weiterbestehen. Deswegen ist es gerechtfertigt, sie hier ausserordentlich zu verbuchen. Denken Sie daran: Auch ausserordentliche Ausgaben müssen in der Zukunft ja dann irgendwannabgebaut werden.