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Ettlin Erich · Ständerat · 2022-11-29

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-11-29

Wortprotokoll

Das ist wirklich zu einem Kernelement dieser Vorlage geworden. Kollege Kuprecht hat den Zusammenhang mit der Eintrittsschwelle schon bestens aufgezeigt. Das muss man wirklich ein wenig zusammen betrachten, aber es ist auch isoliert schon ein Quantensprung, was Ihnen die Mehrheit der SGK-S vorschlägt. Der Koordinationsabzug ist ja, wie aufgezeigt, heute relativ hoch, er ist bei 25 095 Franken. Das heisst wie gesagt, wenn man 30[NB]000 Franken verdient, sind nur ungefähr 5000 Franken versichert. Der Bundesrat macht in seinem Entwurf einen grossen Schnitt: Er halbiert den Koordinationsabzug, geht auf 12 443 Franken. Aber er bleibt beim typischen Koordinationsabzug. Dieser kommt jedes Mal zur Anwendung: Wenn man drei Beschäftigungen hat und bei jeder 15[NB]000 Franken verdient, erfolgt jedes Mal der Abzug von 12 443 Franken.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist dann zu einem anderen Modell übergegangen und hat hier einen Ansatz gewählt, bei dem man aber auch einen Koordinationsabzug hat. Wir haben auch darüber diskutiert, ob man den Koordinationsabzug abschaffen soll. Da hatte man aber ein bisschen Angst vor dem eigenen Mut. Das hätte viel gekostet, und man hätte schon Kleinsteinkommen und kleine Löhne versichert. Es ist nun hier quasi ein Mittelweg, hin zu einer Reduktion des Koordinationsabzugs, indem man "nur" noch 15 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes als Koordinationsabzug nimmt. Damit ist die Doppelt- und Dreifachanwendung des Koordinationsabzugs weg. Der AHV-pflichtige Lohn ist ein bestimmter Betrag. Davon gibt es 15 Prozent Abzug, egal, ob man zwei oder drei Beschäftigungen hat; es sind immer nur 15 Prozent des AHV-Lohnes, und das verändert die Sache schon. Es ist also ein grosser Schritt für eine Besserstellung der Mehrfachbeschäftigten und vor allem auch der Geringverdiener.

Wo liegt der Unterschied? Ich mache ein kleines Zahlenbeispiel, auch damit Sie Ihre Hirnzellen aktivieren können. Ich muss es mir immer mit Zahlenbeispielen vor Augen führen. Wenn Sie einen Lohn von 25[NB]000 Franken haben, ist der Koordinationsabzug mit dem Modell der Mehrheit 3750 Franken, das sind 15 Prozent von 25[NB]000 Franken. Der versicherte Lohn ist damit 21 250 Franken, und 9 Prozent davon - der Beitrag wird neu errechnet - ergeben 1912 Franken. Das ist das Beispiel für die 15 Prozent. Heute wäre bei einem Lohn von 25[NB]000 Franken ein Minimum von 3500 Franken versichert, weil nicht der ganze Abzug gemacht wird. Beim Modell des Bundesrates und des Nationalrates würden von 25[NB]000 Franken 12 443 Franken abgezogen, also wären noch 12 557 Franken versichert - rund 21[NB]000 Franken beim Modell der Mehrheit, nur noch rund 12[NB]000 Franken beim Modell des Nationalrates und des Bundesrates. Die Beiträge sind entsprechend tiefer. Statt 1912 Franken bezahlt man beim Modell des Nationalrates und des Bundesrates einen Beitrag von 1130 Franken.

Kritik kommt aus Gewerbekreisen, Kritik kommt aus Kreisen, die sagen, das sei zu teuer. Es ist klar: Beim neuen Modell des BVG bewirkt das Kapitaldeckungsverfahren eine bessere Versicherung, die Versicherung von mehr Lohn und dadurch am Schluss den Erhalt einer höheren Rente. Das heisst, dass man höhere Beiträge bezahlen muss. Der Antrag der Mehrheit der SGK-S führt zu höheren Beiträgen, aber es ist, wenn man es auf den Monat herunterrechnet, erträglich. Man hat damit wirklich bessere Renten. Für viele Kreise mit tieferen Löhnen und Mehrfachbeschäftigungen, also vor allem auch Frauen, ist das ein gutes Modell. Es kostet etwas, aber es ist ein gutes Modell, und es ist wirklich auch zielgerichtet.

Deshalb empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, dieses Modell zu unterstützen. Die Minderheit wird ihre Position dann noch begründen, sie möchte beim Beschluss des Nationalrates bleiben. Ich glaube, es ist eine Frage der Kosten - aber ich lasse die Minderheit ihre Sicht selbst begründen.