Müller Damian · Ständerat · 2022-11-29
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-11-29
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission will künftig 85 Prozent des Jahreslohns versichern. Die Minderheit beantragt Ihnen stattdessen, dem Entwurf des [PAGE 1089] Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und den heutigen Koordinationsabzug zu halbieren. Damit haben wir auch administrativ eine deutlich einfachere Lösung, die sich zu verhältnismässigen Kosten in ein Gesamtkonzept einbetten lässt, mit welchem wir die gesetzten Ziele erreichen können.
Welches sind die Ziele, die wir uns setzen? Es ist erstens eine massgebliche Reduktion der Quersubventionierung von Jung zu Alt durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent. Es ist zweitens eine deutlich bessere Versicherung von Teilzeitbeschäftigten und von Menschen mit tiefen Einkommen sowie eine Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Stellensuchenden. Es ist drittens kurz- und langfristig die Verhinderung von Renteneinbussen. Insbesondere wollen wir keine bescheidenen Renten kürzen, weil ansonsten die Steuerzahlenden mittels Ergänzungsleistungen (EL) einspringen müssen. Last, but not least braucht es eine finanzielle Mehrbelastung, die insbesondere auch für KMU und das Gewerbe und für exakt dieselben Angestellten mit tieferen Löhnen tragbar ist.
Wir wissen es längst: Wenn wir es nicht schaffen, in den Reformen der Altersvorsorge ein Gleichgewicht zu präsentieren, dann zeigt uns spätestens das Stimmvolk die rote Karte. Das wird auch diesmal nicht anders sein. Deshalb bin ich froh, dass unser Plenum das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen hat. Denn so haben wir uns Zeit nehmen können, um das Geschäft besser zu verstehen. Allerdings haben wir eigentlich zu viel Zeit in das Modell zugunsten der Übergangsgeneration investiert, bei dem jedoch die Kommission erfreulicherweise Fortschritte erzielte. Darauf komme ich dann bei meiner zweiten Minderheit zurück. Ein bisschen zu wenig Zeit haben wir meines Erachtens in die Auseinandersetzung um die Massnahmen zur langfristigen Kompensation, insbesondere in die Frage des Koordinationsabzugs, investiert. Allerdings muss ich auch anfügen, dass wir von der Verwaltung erst sehr spät zentrale Berichte erhalten haben, die wesentliche neue Erkenntnisse beinhalten, die es nun zu würdigen gilt.
Betrachten wir zuerst die Kostenseite. Der Bericht mit der finanziellen Gesamtschau der Ausgleichsmodelle bis ins Jahr 2045 führt uns erstmals vor Augen, dass der viel grössere Teil der Mehrbelastung, die auf Arbeitgeber und Arbeitnehmende zukommt, gar nicht durch die Massnahmen für die Übergangsgeneration entsteht, sondern durch die Massnahmen zur langfristigen Kompensation. Dabei zeigt sich, dass die Lösung des Nationalrates mit Kosten von total gut 50 Milliarden Franken Arbeitgeber und Arbeitnehmende in den nächsten zwanzig Jahren sogar weitaus stärker belasten würde. Wer etwas anderes behauptet, der hat einfach die Berichte nicht gelesen. Wesentliche Kostentreiber sind eben auch die Senkung des Sparbeginns auf ein Alter von 20 und die zu weit gehende Senkung der Eintrittsschwelle. Beides sind Elemente, die notabene zu einem massiven Leistungsausbau führen würden. Das hat unsere Kommission richtigerweise korrigiert. Die Mehrheit präsentiert trotzdem die zweitteuerste Lösung - sie kostet rund 46 Milliarden Franken. Weshalb? Weil der prozentuale Koordinationsabzug von nur 15 Prozent mit rund 12 Milliarden Franken Mehrbelastung viel mehr einschenkt als die Lösung von Bundesrat und Nationalrat mit der Halbierung des Koordinationsabzugs.
Nun geben wir mit diesem Geschäft für einmal nicht Bundesgeld mit vollen Händen aus. Nein, wir entscheiden hier über zusätzliche Lohnbeiträge, die einzig und allein von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufzubringen sind. Von besonderer Bedeutung sind deshalb die Auswirkungen, die Sie dem Bericht "Varianten zur Anpassung des Sparprozesses in der obligatorischen beruflichen Vorsorge" entnehmen können. Dabei zeigt sich, wie massiv diese Massnahme insbesondere KMU, das Gewerbe und die Bauern sowie ihre Mitarbeitenden mit häufig bescheidenen Löhnen treffen würde. Heute haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einem Einkommen von 30[NB]000 Franken einen jährlichen BVG-Beitrag von 343 Franken zu stemmen. Künftig würde dieser auf 2295 Franken erhöht, damit würde er sich beinahe versiebenfachen. Lassen Sie sich das einmal auf der Zunge zergehen! Sie müssen sich das einmal vorstellen: Wenn Sie pro Monat 2500 Franken brutto verdienen, so reduziert sich mit dieser Massnahme Ihr Nettoeinkommen um sage und schreibe 81 Franken pro Monat. Die Beitragserhöhung für die Arbeitgeber schlägt nochmals mit so viel zu Buche.
Nun kann man einwenden, dadurch erhielten die Versicherten eben künftig eine anständige Rente; das sei deshalb die entscheidende Massnahme zur Verbesserung der Situation von Teilzeitbeschäftigten und von Menschen mit tiefen Einkommen. Das mag ja stimmen für Einkommen in einer gewissen Höhe. Bei Einkommen ab gut 50[NB]000 Franken pro Jahr führt eine spürbare Senkung des Koordinationsabzugs tatsächlich dazu, dass man in Zukunft im Alter ohne EL auskommen kann. Gerade nicht der Fall ist dies jedoch bei den tiefen Einkommen. Zwar erhöht sich gemäss einem Beispiel im Bericht die Rente nach 40 Jahren Sparen auf rund 500 Franken pro Monat, doch bleibt sie halt trotzdem zusammen mit einer AHV-Rente deutlich unter der EL-Grenze.
Zum Fazit: Gerade teilzeitbeschäftigten Frauen, die auf jeden Franken angewiesen sind, um über die Runden zu kommen, beschert die Mehrheit eine schmerzhafte[NB]Einkommenseinbusse, welcher am Ende der beruflichen Laufbahn weiterhin keine existenzsichernde BVG-Rente gegenübersteht. Nennen wir es beim Namen: Bei tiefen Einkommen kommt das Kapitaldeckungsverfahren an seine Grenzen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist dort einfach schlecht. Für die Betroffenen und ihre Arbeitgeber, für KMU, Gewerbe und Bauern gilt: ausser Spesen nichts gewesen.
Folgen Sie deshalb dem Nationalrat - gemäss Bundesrat - und damit der starken Minderheit, die ich hier vertrete. Damit sorgen Sie für bessere Renten für Teilzeitbeschäftigte und Menschen mit tiefen Einkommen. Bestrafen Sie nicht diejenigen, die es jetzt schon schwer haben, finanziell über die Runden zu kommen. Überlegen Sie es sich gut, ob Sie so mir nichts, dir nichts 12 Milliarden Franken mehr für eine schlechte Lösung beschliessen wollen. Würden Sie das auch tun, wenn es sich um Bundesmittel handeln würde? Ich glaube kaum.
Eine letzte Bemerkung an die Adresse der Frauenorganisationen: Ich teile Ihre Forderung absolut. Wenn Sie jetzt aber in dieser Frage den Bogen überspannen, dann wird diese Revision scheitern. Dann werden nicht nur die Jungen, die offenbar wieder einmal kaum jemand in diesem Saal vertritt, in die Röhre gucken, sondern ausgerechnet auch viele Frauen mit Teilzeitpensen, deren Vorsorgesituation sich wird verbessern müssen. Sie müssten im Falle eines Scheiterns dieser Revision nochmals Jahre auf eine Verbesserung warten. Das wollen wir verhindern. Wer gleichzeitig zu dieser Massnahme 15 Prozent Sparabzüge auf den koordinierten Lohn verlangt und das quasi als Quantensprung deklariert, der macht den Sprung ins Nichts. Wenn wir das tun, dann haben wir am Schluss gar nichts.
Ich bitte Sie, das Volk, uns nicht auf Feld eins gehen zu lassen wie beim "Leiterli-Spiel". Seien wir behutsam, senken wir den Koordinationsabzug, indem wir ihn halbieren.
Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen.