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Graf Maya · Ständerat · 2022-11-29

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-11-29

Wortprotokoll

Bei Artikel 8 im ersten Teil dieser BVG-Reform geht es um die Verbesserungen für den künftigen Sparprozess. Wir sind damit bei einem der wichtigen, vielleicht einem der wichtigsten Punkte dieser Reform angelangt. Der heute fixe Koordinationsabzug von 25[NB]000 Franken auf jedem BVG-pflichtigen Einkommen ist neben der anhaltenden Lohnungleichheit, dem Umstand, dass Frauen mehr unbezahlte Care-Arbeit leisten, und einem höheren Anteil an Beschäftigung in Tieflohnbranchen der Hauptgrund, warum Frauen heute im Durchschnitt ein Drittel weniger Altersrente als Männer beziehen.

Ja, Herr Kollege Müller, auch mit dem vorliegenden Antrag sind noch lange nicht alle Probleme gelöst. Wir müssen an vielen Orten vorwärtsmachen, um auch in der Arbeitswelt zu [PAGE 1091] einer Gleichstellung zu kommen. Da brauchen wir dann auch Sie wieder. Aber hier haben wir eine Möglichkeit, ein Problem zu lösen, das seit 35 Jahren schon von sehr vielen Politikerinnen und Frauenorganisationen genannt wird. Es gab auch viele Vorstösse in den Räten, die forderten, dass die Behebung des Systemfehlers des fixen Koordinationsabzugs unbedingt an die Hand genommen werden müsse.

Ich möchte noch einmal auf etwas hinweisen, was bei der AHV-Vorlage zum Glück schon hin und her diskutiert wurde: auf die schlechte Rentensituation. Diese war ja auch der massgebliche Grund, warum die Stimmbürgerinnen in ihrer Mehrheit die AHV-Reform abgelehnt haben. Wir wissen es, eine knappe Mehrheit der Stimmbevölkerung hat sie angenommen. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wird nun vollzogen. Es ist daher nun an uns, hier und heute die Versprechungen anzugehen, die im Abstimmungskampf gemacht wurden. Sie betreffen die unbestrittene Problematik der zu tiefen Frauenrenten in der zweiten Säule.

Ein Hebel zur Lösung des Problems liegt beim Koordinationsabzug. Neben der Eintrittsschwelle in die zweite Säule, welche wir in Artikel 2 von heute 21 510 Franken auf 17 208 Franken gesenkt haben, ist ein Hebel die Korrektur des Koordinationsabzugs. Warum? Der Systemfehler des fixen Koordinationsabzugs von heute rund 25[NB]000 Franken trägt massgeblich dazu bei, dass Teilzeitpensen, Mehrfachbeschäftigungen und kleine Einkommen in der obligatorischen zweiten Säule gemäss BVG unterdurchschnittlich, schlecht abgesichert werden. Mit dem fixen Koordinationsabzug versichert sie kleine Löhne und Teilzeitarbeit schlecht oder gar nicht, und sie begünstigt mit dem heutigen System höhere Löhne bis 85[NB]000 Franken überproportional. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einem Jahreslohn von 30[NB]000 Franken gemäss BVG nur gerade 4900 Franken versichert sind, also 16 Prozent des Lohns. Bei einem Einkommen von 75[NB]000 Franken sind es dagegen heute 67 Prozent. Bei 86[NB]000 Franken werden 70 Prozent des Lohns versichert. Das ist ein Systemfehler. Dieser muss nun in der zweiten Säule dringend korrigiert werden, damit jeder Lohn, der über der Eintrittsschwelle liegt, anteilsmässig gleich gut versichert ist.

Das schlägt Ihnen die Mehrheit der Kommission nun mit einem prozentualen Koordinationsabzug vor. Das würde den Weg für eine fairere Altersvorsorge ebnen, natürlich nicht nur für Frauen, sondern für alle Personen mit kleineren Einkommen und für Teilzeitarbeitende. Kleine Einkommen und Teilzeiteinkommen sind dann anteilsmässig genau gleich gut abgesichert wie höhere Löhne. Paare können Erwerbs- und Familienarbeit aufteilen, ohne Einbussen in der Altersrente zu erfahren. Auch Mehrfachbeschäftigte hätten weniger Nachteile.

Denn, geschätzter Kollege Müller, Sie beachten etwas nicht, wenn Sie uns Zahlen aus Tabellen präsentieren, wie die Rente nach vierzig Erwerbsjahren aussehen würde. Wir haben Tabellen - sie sind zur Visualisierung sehr wichtig -, aber Sie müssen bedenken, dass Erwerbsbiografien heute nicht mehr linear verlaufen, sicher auch nicht bei Ihnen, ich glaube, bei niemandem von uns. Das heisst, der Lohn bleibt nicht einfach vierzig Jahre gleich wie am Anfang oder steigt leicht. Wir arbeiten heute einige Jahre vielleicht zu 100 Prozent, dann haben wir eine Familienphase oder wir machen eine Aus- und Weiterbildung. Wir reduzieren unser Arbeitspensum, somit ist auch der Lohn kleiner.

Wir haben beim Modell, das wir jetzt wählen könnten, demnach immer anteilsmässig eine gleich gute Versicherung, egal wie hoch das Einkommen ist. Es geht übrigens nicht nur um Teilzeitarbeit von Frauen. Bereits heute arbeiten eine halbe Million Männer in Teilzeit und leisten so auch ihren Anteil an Familienarbeit. Gerade auch von ihnen kommt die Forderung, dass sie, wenn sie ihr Pensum reduzieren, in der zweiten Säule anteilsmässig gleich gut versichert werden. Das ist ein einfaches Prinzip, Kollege Kuprecht hat es erklärt: Man nimmt den AHV-pflichtigen Jahreslohn und zieht dort 15 Prozent ab. 85 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes werden dann in der zweiten Säule versichert.

Daher ist es sehr wichtig, dass wir hier nun diesen Schritt machen, und es ist klar, dass bei einer besseren Absicherung auch mehr Lohnbeiträge bezahlt werden müssen. Beim prozentualen Koordinationsabzug erhöhen sich die BVG-Beiträge für kleinere Einkommen, das ist richtig, aber in einer vertretbaren Höhe. Wir haben die Beispiele gehört, und wir haben das ja auch durchrechnen lassen. Gleichzeitig profitieren aber Arbeitnehmende auch von höheren Beiträgen des Arbeitgebers. Sie erzielen ein grösseres BVG-Guthaben und damit auch bessere Renten, und sie haben überhaupt ein Sparkapital. Viele Menschen mit einem kleinen Einkommen arbeiten zwar ein Leben lang, haben aber am Schluss kein Sparkapital.

Ich möchte Ihnen gerne noch zwei Beispiele geben, um Ihnen zu zeigen, wie das aussehen könnte. Das erste Beispiel ist eine 25-Jährige mit einem Jahreslohn von 40[NB]000 Franken. Wie gesagt, gehen wir nicht davon aus, dass sie das ganze Leben diesen Jahreslohn haben wird. Aber sie würde, wenn das doch der Fall wäre, im Vergleich zu heute 364 Franken mehr Rente pro Monat kriegen, würde also neu pro Monat 814 Franken haben. Das ist natürlich nicht viel, aber wir können mit diesem Modell nicht die Rentensituation als Ganzes lösen, sondern einen besseren Hebel für ein besseres Sparmodell implementieren.

Das zweite Beispiel ist eine 45-jährige Mutter, welche in der Pflege Teilzeit arbeitet und pro Jahr auch nur 40[NB]000 Franken verdient. Sie würde mit diesem Modell pro Monat 185 Franken mehr verdienen. Das sind doch jährlich über 2200 Franken. Das ist ein kleiner Beitrag. Aber auch hier gilt: Vergessen Sie nie, dass auch diese 45-jährige Mutter vielleicht später, wenn die Kinder aus dem Haus sind, wieder zu einem höheren Beschäftigungsgrad in die Pflege einsteigt. Sie hat dann sicher kein Sparkapital verloren, sondern ist mit je 15 Prozent Koordinationsabzug immer gleich gut versichert.

Wir haben heute die Möglichkeit, einen Hebel für Verbesserungen zu bedienen. Mit dem fixen Koordinationsabzug haben wir heute einen ungerechten Abzug; mit einem prozentualen Abzug in dieser Vorlage haben wir alle AHV-pflichtigen Löhne ab der Eintrittsschwelle gleich gut versichert.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das Modell, das Ihnen die Mehrheit der SGK-S hier vorschlägt, bei allen Berechnungen, die die Kommission beim BSV in Auftrag gegeben hat und die auch öffentlich sind, am besten abgeschnitten hat. Bei allen Alterskategorien steigen die Altersguthaben für die niedrigsten Einkommen bis 50[NB]000 Franken Jahreslohn am stärksten an. Wir haben hier also eines der besten Modelle für kleinere bis mittlere Einkommen. Ich möchte Sie in diesem Sinne bitten, hier der Mehrheit zu folgen.

Ich sage dies ganz klar im Wissen darum, dass damit nicht alle Probleme gelöst sind. Alle können wir nie lösen, aber wir können ein wichtiges Anliegen aller Frauendachorganisationen aufnehmen. Hier möchte ich noch meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Copräsidentin von Alliance F. Alle Frauendachverbände - zum Beispiel auch, Kollege Müller, die schweizerischen Bäuerinnen und Landfrauen - haben uns angeschrieben. Sie haben es studiert, haben es verstanden und sind für ein faireres Modell, ein faireres System, wohl wissend, dass damit natürlich zum Beispiel die Frage der Höhe von Altersrenten nicht geklärt ist. Wir werden uns ja dann bei den Ausgleichsmassnahmen, bei den Ausgleichsmodellen, intensiv auch über die Übergangsgeneration von Frauen unterhalten, die keine Zeit mehr haben, Sparguthaben anzusparen. Auch dort müssen wir eine faire Lösung finden. Dort werde ich mich klar für die Bundesratsvariante aussprechen. Dann hätten wir eine sehr faire und sehr fortschrittliche Vorlage.