Müller Damian · Ständerat · 2022-11-29
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-11-29
Wortprotokoll
Wir kommen, wie bereits erwähnt, zu einem der Kernelemente, die für das Gelingen oder eben das Scheitern der Revision ausschlaggebend sind. Die Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration sind nämlich von entscheidender Bedeutung. Lassen Sie mich meinen Minderheitsantrag in neun Punkten erläutern:
1. Wer wenige Jahre vor der Pensionierung steht, kann die durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes entstehende Renteneinbusse von rund 12 Prozent schlicht nicht mehr aus eigener Kraft ausgleichen. Dass man sich daher mit diesen Personen minimal solidarisch zeigt, ist unumgänglich. Es ist nämlich offensichtlich, dass im heutigen Umfeld kleine Renten nicht gekürzt werden dürfen. Eine BVG-Maximalrente beträgt heute rund 1750 Franken pro Monat. Wer davon leben muss, zusammen mit einer durchschnittlichen AHV-Rente von knapp 2000 Franken, ist kein Krösus. Alle - und ich betone es: alle - bürgerlichen Parteien haben sich deshalb bereits im Vernehmlassungsverfahren dazu verpflichtet, bei der Übergangsgeneration keine Renteneinbussen zuzulassen.
2. Ich höre immer wieder, dass alle eine entsprechende Kompensationsleistung erhalten würden. Das ist komplett falsch! Die Ausrichtung, und das gilt für alle diskutierten Modelle, ist immer an eine eigene berufliche Tätigkeit mit BVG-Pflicht gekoppelt. So muss jemand mindestens fünfzehn Jahre BVG bezahlt haben, die letzten zehn Jahre vor der Pensionierung ununterbrochen.
3. Auf der Skala sind zuerst die zwei am weitesten auseinanderliegenden Modelle dargestellt: Auf der einen Seite ist das Modell des Bundesrates, der allen Versicherten, welche - wie vorhin zitiert - die diversen Voraussetzungen erfüllen, eine Kompensation zusprechen will. Es bezahlen zwar alle tatsächlich einen Solidaritätsbeitrag, aber man kann mit Fug behaupten, dass der Bundesrat zu weit gehe, weil beispielsweise jemand mit einem Alterskapital von 800[NB]000 Franken und damit einer Rente von vielleicht 3500 Franken pro Monat auch noch eine Kompensation erhalten könnte. Dieser Erwerbstätige ist darauf nicht angewiesen.
Handkehrum ist die Lösung des Nationalrates ebenso ungenügend, einfach am anderen Ende der Skala. Sie würde dazu führen, dass jemand mit einem BVG-Alterskapital von 300[NB]000 Franken zum Pensionierungszeitpunkt im Alter von 60 Jahren mit einer Rente in der Höhe von 20 400 Franken rechnen könnte, während jemand mit einem gleich hohen Alterskapital, wovon er aber 100[NB]000 Franken freiwillig angespart hat, eine Rente erhalten würde, die gemäss gängigen umhüllenden Umwandlungssätzen um mindestens einen Viertel tiefer wäre. Damit führen wir das BVG ebenso ad absurdum, wie wenn wir mit der Giesskanne Geld verteilen. Das wird uns niemand mehr abkaufen. Ich sage es auf gut Deutsch: Damit würden wir sehr breite Kreise der KMU-Wirtschaft und ihre Mitarbeitenden aus dem Mittelstand, die in guten Treuen einen überobligatorischen Teil finanzieren, an der Nase herumführen.
4. Das Beispiel zeigt, welch ein Hohn es natürlich ist, wenn uns Lobbyisten von Grossbanken und anderen vergleichbaren Organisationen weismachen wollen, von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes seien nur die wenigen Minimalversicherten betroffen. Das von mir zitierte Beispiel zeigt es plastisch auf: Betroffen sind weite Kreise des Mittelstandes und ihre Arbeitgeber, KMU und Gewerbe, welche in guten Treuen Beiträge für ein bisschen überobligatorisches Sparkapital bezahlt haben, das ihnen durch die Anwendung des Anrechnungsprinzips immer mehr weggefressen wird. Sie haben buchstäblich für die Katz bezahlt.
Haben Versicherte in dieser Situation am Ende sogar deutlich weniger Rente als diejenigen, die nur das Obligatorium bezahlt haben, dann stimmt im System etwas definitiv nicht. Die Erklärung dafür ist einfach: Bei tiefen Altersguthaben würde die Lösung des Nationalrates schlicht und einfach dazu führen, dass noch mehr überobligatorisches Alterskapital für die Erfüllung der gesetzlichen Minimalgarantie verbucht würde. Sprich: Immer mehr Versicherte hätten am Schluss auf dem Anteil des überobligatorischen Sparkapitals faktisch einen Umwandlungssatz von null. Das heisst, dass sie und ihre Arbeitgeber in diesem Umfang freiwillig Beiträge für nichts bezahlt hätten - oder eben dafür, dass sich ein paar wenige Hochlohnbranchen zulasten der KMU-Wirtschaft, des Gewerbes, der Bauern und der Angestellten mit tiefen Löhnen der minimal notwendigen Solidarität entziehen.
5. Deshalb soll, wer auf eine Kompensationsleistung angewiesen ist, weil sie oder er von der Rentensenkung betroffen ist, eine solche erhalten. Wer davon nicht betroffen ist, soll leer ausgehen. Das muss der Grundsatz sein. Mit dem Modell der Kommissionsmehrheit, vertreten durch Kollege Dittli, machen wir einen Schritt in die richtige Richtung, indem wenigstens die Versicherten mit tiefsten Altersguthaben korrekt behandelt werden und wir auch Schwelleneffekte vermeiden. Aber die Lösung reicht trotzdem nicht. Es verbleiben damit leider immer noch Menschen mit tiefen Renten, und wir würden diese noch kürzen.
6. Rund 70 Prozent der Erwerbstätigen haben zum Pensionierungszeitpunkt höchstens eine halbe Million Franken Alterskapital, dies gemäss Angaben der Verwaltung. Das ergibt künftig noch eine Rente von rund 2000 Franken pro Monat. Bis zu dieser Grenze gibt es viele Betroffene, die auch noch mit der Lösung der Mehrheit spürbare Renteneinbussen hätten. Mit dem Antrag der Minderheit II können wir mit ein klein bisschen mehr Lohnbeiträgen das Problem ausmerzen und die Zielsetzung erreichen. Es geht um einen Lohnbeitrag im ersten von zwanzig Jahren, der um 0,06 Prozent höher ist als derjenige im Modell der Mehrheit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich dafür einen Lohnbeitrag von anfänglich 0,3 statt 0,24 Prozent teilen. Das kostet in den nächsten zwanzig Jahren ganze 5 Milliarden Franken mehr. Diese Lösung wäre also machbar, und sie ist auch echt zu Ende gedacht. Mit dieser sinnvollen Kompromisslösung kommt nur derjenige in den Genuss einer Kompensationsleistung, der sonst bei der Rentenleistung verlieren würde. Wer nicht darauf angewiesen ist, weil er keine Rentenkürzung hat, geht dagegen leer aus.
7. Ein wesentlicher Unterschied zur Mehrheit besteht last, but not least darin, dass zwanzig Jahrgänge degressiv in den Genuss der Kompensationsleistungen kommen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Das ist eben wesentlich. Mit der Lösung der Mehrheit hätten wir nämlich Versicherte mit künftig tiefen Renten, die trotzdem noch Renteneinbussen hätten. Ist eine teilzeitbeschäftigte Frau beispielsweise 49 Jahre alt, wenn die Revision in Kraft tritt, und hat nur eine Rentenerwartung von 1000 Franken pro Monat, dann müsste sie immer noch mit einer Renteneinbusse von rund 50 Franken pro Monat rechnen. Das ist für diese Frau, aber auch für einen Mann, viel Geld, sehr viel Geld. Die Minderheit II bietet eine ein klein wenig bessere Lösung.
8. Wir bauen eine Lösung, die unsere Versprechen einlöst, die Renteneinbussen für Leute mit kleinen Renten - auch in der Übergangsgeneration - verhindert, die gleichzeitig aber auch für KMU, Gewerbe und Bauern sowie ihre Mitarbeitenden mit kleineren Löhnen finanzierbar ist. Einzig verlangt sie halt auch von den Hochlohnbranchen und den Gutverdienenden in diesem Land eine minimale Solidarität. Ich verstehe, wenn Sie dies nicht mögen. Ich frage Sie aber auch: Ist es denn besser, wenn wir die Umverteilung im bisherigen Rahmen weiterlaufen lassen? Wohl kaum.
9. Zu guter Letzt, vergessen wir es nie: Ohne zwanzig Jahrgänge Solidarität zugunsten der Eintrittsgeneration ab 1985 gäbe es heute gar kein BVG - notabene mit einer Solidarität, die damals viel weiter ging. Schaffen wir es heute tatsächlich nicht mehr, mit wenigstens ein klein bisschen Solidarität bei dieser wichtigen Vorlage den Durchbruch zu erzielen?
Ich bitte Sie, meine Minderheit II zu unterstützen, die das Fundament ist, um eine Brücke zum Nationalrat zu bauen. [PAGE 1101]