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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-11-30

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-11-30

Wortprotokoll

Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt ist seit 1995 um 2,7 Prozentpunkte gestiegen und stand 2020 bei 11,3 Prozent oder 801 Franken pro Kopf und Monat. Damit weist die Schweiz den zweithöchsten Wert der OECD-Staaten auf. Nur die USA liegen mit 16,9 Prozent vor der Schweiz. Nach der Schweiz folgt dann Deutschland mit 11,2 Prozent. Beruhigend ist, dass wir für dieses Geld auch etwas bekommen. Wir dürfen stolz sein, dass wir eines der besten Gesundheitswesen der Welt haben. Allen Beschäftigten in diesem Sektor gehört deshalb ein sehr grosser Dank. Sie setzen sich Tag und Nacht für kranke und verunfallte Personen ein, um ihnen bei der Heilung zu helfen oder belastende Situationen zu lindern.

Die Kehrseite dieser Medaille sind die Kostensteigerungen für die öffentliche Hand, aber vor allem auch für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Die Kosten in der OKP haben sich in den vergangenen zwanzig Jahren mehr als verdoppelt. Im Durchschnitt mussten die Prämienzahler jedes Jahr rund 4 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahr. Da die Gesundheitskosten stärker gestiegen sind als das durchschnittlich verfügbare Einkommen, hat die Prämienbelastung in den vergangenen Jahren anteilsmässig zugenommen. Der Anteil beträgt gemäss dem aktuellsten Monitoring des Bundesamtes für Gesundheit rund 14 Prozent des verfügbaren Einkommens. 2010 betrug der Anteil 10 Prozent. Diese Entwicklung ist problematisch, da die privaten Haushalte knapp zwei Drittel der Gesamtkosten tragen und so am meisten zur Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen. Diese Kostenentwicklung ist zu bremsen.

Die steigende Prämienlast erscheint im Sorgenbarometer denn auch weit oben. Es ist verständlich, dass die politischen Parteien nach Lösungen in diesem Bereich suchen, die Mitte mit der Kostenbremse-Initiative. Die Kostenbremse-Initiative verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Laut Experten könnten heute 20 Prozent oder 6 Milliarden Franken der Kosten in der obligatorischen Grundversicherung ohne Qualitätsverlust eingespart werden. Es ist offensichtlich: Die Behörden und die Akteure im Gesundheitswesen haben versagt. "Nehmen wir sie in die Pflicht!", so das Zitat der Kostenbremse-Initiative.

Die Volksinitiative der SP verlangt eine Prämienentlastung für die Versicherten. Die Versicherten sollen nicht mehr als 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens dafür aufwenden müssen. Dies soll mittels höherer IPV erreicht werden. Der Bund soll dabei zwei Drittel der Kosten tragen. Das ist das falsche Medikament. Es verteilt nur die Kosten, ohne die Ursachen zu bekämpfen. Diese Initiative und auch der indirekte Gegenvorschlag des Nationalrates sind deshalb abzulehnen. Der Bund ist seiner Verantwortung nachgekommen. Er hat seit 2010, seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung, seinen Anteil - 7,5 Prozent der Bruttokosten - geleistet. Sein Beitrag ist um 874 Millionen Franken oder 3,7 Prozent pro Jahr angestiegen. Es sind vielmehr einzelne Kantone, die in den vergangenen Jahren ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Sie bezahlen ja nur 46,6 Prozent.

Mit dem Gegenvorschlag des Bundesrates werden die Kantone in die Pflicht genommen. Sie werden verpflichtet, einen Anteil der kantonalen Gesundheitskosten für die IPV zu verwenden. Damit werden sie versuchen, die Kostensteigerung zu bremsen und haushälterisch mit den Mitteln umzugehen, zum Beispiel bei der Spitalplanung oder bei der Ärztezulassung. Das dürfte zur Kosteneinsparung beitragen. Damit wird indirekt auch ein Anliegen der Kostenbremse-Initiative der Mitte aufgenommen. Das ist für mich auch ein Grund, auf diesen Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten.

Zu beachten ist aber, dass in der Ausgestaltung der IPV die Kantone weiterhin autonom bleiben und auch autonom bleiben sollen. Damit wird ein Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz eingehalten. Es wird auch keine zusätzliche horizontale oder vertikale Umverteilung eingeführt. Es gibt auch keine weitere Verflechtung in der Aufgabenerfüllung zwischen Bund und Kantonen. Wichtig ist aber auch, dass Kantone mit einer gut funktionierenden IPV nicht verpflichtet werden, zusätzliche Mittel für die IPV auszugeben.

Mir scheint auch noch sehr wichtig, dass aus den Parametern zur Berechnung des Mindestanteils in Artikel 65 Absätze 1ter bis 1septies keine IPV abgeleitet werden kann. Diese Parameter sind allein für die Bestimmung der Gesamtkosten der Kantone für die IPV relevant. Das ist sehr wichtig. Es ist auch keine Vorgabe für die Kantone, wie sie ihre kantonalen Prämienverbilligungsmodelle auszugestalten haben.

Die Berechnungsmethode im vorliegenden Gesetz finde ich auch lückenhaft. Sie stützt sich nämlich nur auf das steuerbare Einkommen nach dem DBG, weil der Bund nur über einheitliche Daten zum Einkommen, nicht aber über einheitliche Daten zum Vermögen verfügt. In der Ausgestaltung der IPV beziehen die Kantone aber auch Vermögenswerte ein. Das scheint mir sehr relevant zu sein. So tut dies zum Beispiel auch mein Kanton. Er korrigiert das steuerbare Einkommen und ergänzt es mit einem 10-Prozent-Anteil vom Reinvermögen. Er korrigiert auch bei allfällig einbezahlten Beiträgen in den freiwilligen Bereich der zweiten Säule - ich denke, das ist relevant - oder auch bei Beiträgen an die Selbstvorsorge oder bei den Kosten für den Liegenschaftsunterhalt. Mit diesen Mitteln ist es dem Individuum möglich, das steuerbare Einkommen zu manipulieren. Ich meine, bei der Berechnung der IPV sollte das ausgeschlossen werden können.

Das ist ja auch ein Mangel beim Vergleich der verschiedenen kantonalen Prämienverbilligungssysteme durch den Bund: Der Bund stützt sich nur auf das steuerbare Einkommen. Ich [PAGE 1108] kann den Kanton Zug erwähnen, er hat ein Sozialziel von 8 Prozent. Es ist also besser als das, was im Bundesgesetz vorgesehen ist. Beim Vergleich des Bundes kommt der Kanton Zug aber auf 10 Prozent; das ist eben wegen dieser Korrekturen in Bezug auf das Vermögen oder die freiwilligen Beiträge an die Sozialversicherungen der zweiten Säule und der dritten Säule. Ich meine, wir haben im Kanton Zug eine sehr gute IPV. Die Prämienlast ist tief. Es kann nicht sein, dass solche Kantone durch den Gegenvorschlag des Bundesrates noch mehr für die IPV aufbringen müssen.

Ich habe deshalb in der Kommission einen Antrag eingereicht. Er ist als Minderheitsantrag im Mitbericht festgehalten. Im Nachgang zu den Kommissionssitzungen hat das Bundesamt uns dann eine Berechnung zu dieser Version unterbreitet. Aus dieser geht hervor, dass mein Kanton dabei sogar mehr Kosten zu tragen hätte als gemäss Entwurf des Bundesrates. Ich werde deshalb meinen Minderheitsantrag zurückziehen und habe einen Einzelantrag eingereicht, um meinem Anliegen Nachachtung zu verschaffen. Ich werde in der Detailberatung noch darauf eingehen.