AB 310226
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-01
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag betrifft die Erhöhung der Mittel für Sofortmassnahmen für den Herdenschutz. Schafherden sollen besser vor dem Wolf geschützt werden. Das geschieht durch die Aufstellung von Zäunen oder durch den Einsatz von Herdenschutzhunden, die durch den Bund mitfinanziert werden. Finanziert werden z. B. auch mobile Unterkünfte für Hirtinnen und Hirten.
Im Voranschlag hat der Bundesrat im betreffenden Konto wiederum rund 8 Millionen Franken vorgesehen. Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt nun eine Erhöhung um 4 Millionen auf knapp 12 Millionen Franken. Wir lehnen diese Erhöhung ab, aber nicht, weil wir gegen den Herdenschutz wären. Das möchte ich wirklich betonen: Es geht nicht gegen den Herdenschutz, diesen unterstützen wir. Wir lehnen die Erhöhung um 4 Millionen Franken aus rein finanzpolitischen Überlegungen ab.
Die bisher im Bereich des BAFU zur Verfügung gestellten Mittel waren ausreichend. Das wurde uns in den verschiedenen Kommissionssitzungen bestätigt. Teilweise wurden damit Investitionen in mobile Unterkünfte oder in technische Materialien getätigt, die mehrere Jahre benützt werden können; das sind also nicht wiederkehrende Ausgaben. Ich erinnere zudem daran, dass aufgrund der durch den Bundesrat vorgenommenen Verordnungsanpassungen bereits rascher gegen problematische Wölfe vorgegangen werden kann.
In dieser Wintersession ist zudem, basierend auf einer parlamentarischen Initiative der UREK-S, eine Revision des Jagdgesetzes traktandiert. Diese sieht auch eine Regulierung der Wölfe vor, die weiter geht. Sie soll noch in dieser Session definitiv verabschiedet werden. Man kann also davon ausgehen, dass mit all diesen Massnahmen genügend vorgekehrt worden ist, um die Herden besser zu schützen bzw. um Wölfe, die ein problematisches Verhalten aufweisen, eliminieren zu können.
Aus Sicht der Minderheit macht es deshalb keinen Sinn, auf Vorrat Gelder zu sprechen, die voraussichtlich nicht benötigt werden. Damit schränken wir angesichts der Schuldenbremse lediglich den finanziellen Spielraum für andere Projekte ein. Sollten die vom Bundesrat vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, besteht immer noch die Möglichkeit, dass der Bundesrat einen Nachtragskredit beantragt.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit zu folgen und die Erhöhung abzulehnen.