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Dittli Josef · Ständerat · 2022-12-01

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-01

Wortprotokoll

Auch ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident des Krankenversichererverbandes Curafutura. Ich bin mir auch bewusst, dass es eine Art Himmelfahrtskommando ist, wenn ich mit dieser Funktion den Antrag meiner Minderheit vertrete. Ich kann Ihnen aber versichern: Es geht mir um die Sache. Um die Sache geht es mir übrigens auch, wenn wir nachher die einheitliche Finanzierung beraten und ich in zwei Positionen von den Krankenversicherern abweichende Positionen vertreten werde.

Ich komme nun zurück zum Antrag der Minderheit. Niemand will unerwünschte Telefonanrufe bekommen, unseriöse Beratungen will auch niemand. Im Bereich der Krankenversicherung kamen solche Telefonanrufe und Beratungen in der Vergangenheit aber eben vor. Die Branche hat sich daher 2021 auf eine Branchenvereinbarung verständigt, mit der diese Missstände behoben worden sind. Sie arbeitet nun nur noch mit externen Vermittlern zusammen, die sich an folgende Bedingungen halten:

1. Verbot der Kaltakquise, sodass unerwünschte Telefonanrufe vermieden werden. Zudem sind die Provisionen in der Grund- und in der Zusatzversicherung begrenzt.

2. Einhaltung umfassender Qualitätsstandards, um die Beratung der Kundinnen und Kunden transparenter und besser zu machen.

3. Verhängung von Sanktionen, falls die Vorgaben der Branchenvereinbarung nicht eingehalten werden.

Die Branchenvereinbarung gilt nicht für den Eigenvertrieb. Dies liegt daran, dass der Eigenvertrieb bereits hohe Standards vorsieht bzw. dass die gleichen Regeln nur mit einem hohen administrativen Aufwand und ohne Zusatznutzen für die Kundinnen und Kunden anwendbar wären. Die Ausbildung beispielsweise ist bei Angestellten an die hohen Qualitätsstandards einer Krankenversicherung gebunden. Die Ausbildungen werden meistens intern und branchenspezifisch organisiert. Die Versicherer kontrollieren die Qualität und die Einhaltung der internen Vorgaben.

Der Nationalrat hat sich, wie in der Branchenvereinbarung vorgesehen, wieder für eine unterschiedliche Behandlung von externen Vermittlern und Eigenvertrieb ausgesprochen. Die Mehrheit unserer Kommission sieht das anders. Es wird nach wie vor moniert, dass es die Möglichkeit gebe, die Branchenvereinbarung zu umgehen, und dass solche Umgehungen auch stattfänden. Anlass zu diesen Bedenken gaben einzelne Krankenversicherer, die Mehrheitsbeteiligungen an Vermittlerfirmen erworben haben. Damit gelten diese Vermittler als Eigenvertrieb und fallen faktisch nicht unter die Branchenvereinbarung.

Mit der Branchenvereinbarung haben die Krankenversicherer aber auch eine Aufsichtskommission geschaffen, welche die Einhaltung der Vereinbarung überwacht und Sanktionen aussprechen kann. In genau dieser Frage hat die Aufsichtskommission einen wichtigen Entscheid getroffen. In einer Medienmitteilung vom 8. November 2022 hält sie fest, dass sie zu den Mehrheitsbeteiligungen einen Entscheid gefällt habe. Demnach gelten Vermittlerfirmen im Besitz von Versicherern ebenfalls als externe Vermittler und nicht als Eigenvertrieb, wenn sie neben eigenen auch Produkte eines fremden Versicherers verkaufen. In diesem Fall ist der externe Vertrieb ebenfalls den quantitativen Beschränkungen, z. B. für Provisionen, unterstellt. Ich möchte dazu folgende Anmerkung machen: Der Eigenvertrieb ist ja auch nicht das Problem, weil die einzelnen Krankenversicherer die Kundenbindung in den Vordergrund stellen, wenn sie mit solchen Firmen zusammenarbeiten.

Man mag es gut finden oder nicht, aber die Selbstregulierung wirkt. Das Schlupfloch, das immer moniert wurde, ist geschlossen. Es gibt keinen Grund für den Ständerat, dem Nationalrat nicht zu folgen. Wir sollten als Gesetzgeber nicht etwas regeln, das bereits geregelt ist und das funktioniert.

Mit der Bitte um Verhinderung von unnötiger Überregulierung empfehle ich Ihnen, meiner Minderheit zu folgen.