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Germann Hannes · Ständerat · 2022-12-01

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-01

Wortprotokoll

Ich bin geneigt zu sagen: "Was lange währt, wird - hoffentlich - endlich gut." Ich teile den Pessimismus meines Vorredners, Herrn Rechsteiners, nicht auf der vollen Linie, auch wenn es sicherlich nach wie vor grosse Unsicherheiten gibt. Es handelt sich um einen Systemumbau, den es logischerweise mit Vorsicht und Bedacht anzugehen gilt. Allein die lange Dauer und die Entstehungsgeschichte zeigen, dass man sich damit schwergetan hat. Der Widerstand der Kantone konnte aber nun doch stark abgebaut werden. Die Begeisterung hält sich noch in Grenzen, aber - wer weiss? - vielleicht bringen wir die Vorlage ja noch so weit, dass auch die Kantone voll und ganz dahinterstehen können. In meinem Kanton jedenfalls, das kann ich vorausschicken, begrüsst die Regierung diesen Schritt, vor allem auch den Einbezug der Pflege, auf den ich noch zu sprechen kommen werde.

Im Gegensatz zum Nationalrat haben wir ja doch einige Änderungen angebracht. So haben wir mit der Inkraftsetzung drei Jahre nach der Annahme des Gesetzes mehr Zeit für Anpassungen gelassen. Mit dem Einbezug der Pflege sind wir den Kantonen einen grossen Schritt entgegengekommen. Sie erhalten zudem mehr Steuerungsmöglichkeiten, was ganz wichtig ist. Steigen nämlich die Kosten in einem Kanton überdurchschnittlich, soll er zusätzlich zur geltenden Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte die Zulassung anderer Leistungserbringer im ambulanten Bereich mildern oder stoppen können. Bezüglich der Wohnsitz- und Rechnungskontrolle sind wir vielleicht noch nicht ganz am Ende; dort haben wir das Ei des Kolumbus noch nicht gefunden. Dazu wird der Berichterstatter in der Detailberatung vielleicht auch noch einige Ausführungen machen, nachdem er bereits sehr gut in das Thema eingeführt und die Lage plausibel dargelegt hat.

Zum stärkeren Einbezug der Kantone: Es ist wirklich wichtig, dass wir diese Umstellung vornehmen können. Da die Kantone die ambulant erbrachten Leistungen mitfinanzieren, sollen sie in die Tariforganisation für ambulante Behandlungen aufgenommen werden. Darüber hinaus sollen sie auch in einer neuen Tariforganisation für Pflegeleistungen mitwirken. Zudem sollen sie sich am Ausschuss Gemeinsame Einrichtung KVG beteiligen, der die Kantonsbeiträge berechnet und auf die Versicherer verteilt.

Nun noch zum Einbezug der Pflegeleistungen: Es ist wirklich etwas ganz Entscheidendes, dass wir hier einen Schritt vorankommen. Ich glaube, dass die Ängste nicht ganz berechtigt sind. Die Pflegeleistungen werden ja heute schon erbracht, und sie werden auch heute schon von irgendjemandem bezahlt. Künftig soll das einfach geregelt erfolgen, nach denselben Prinzipien wie im ambulanten und im stationären Bereich. Auch in der Pflege gibt es ja ganz verschiedene Formen, das ist wichtig. Mit unserer Variante würden sämtliche Pflegeleistungen nach dem heutigen Artikel 25a KVG, an welche die OKP einen Beitrag leistet und bei denen die Kantone für die Restfinanzierung zuständig sind, in eine einheitliche Finanzierung einbezogen. Davon betroffen wären also sowohl die Leistungen der Behandlungspflege wie auch jene der Grundpflege. Das erscheint mir ganz wichtig. Wie für sämtliche Leistungen nach KVG würde die OKP diese Leistungen vollumfänglich übernehmen, und die Kantone würden sich anteilsmässig daran beteiligen - in welcher Höhe, hat der Berichterstatter bereits ausgeführt.

Nun zu den Kostenwirkungen für die einzelnen Kantone: Darüber geben ja auch die Berichte der Verwaltung Aufschluss. Wenn ein schweizweit einheitlicher Mindestfinanzierungsanteil festgelegt und gleichzeitig ein schweizweit kostenneutraler Übergang für Versicherer und Kantone angestrebt werden soll, werden die Finanzhaushalte der einzelnen Kantone und die Prämienzahlenden in diesen Kantonen notwendigerweise stärker belastet oder entlastet, je nachdem, ob der heutige Anteil der stationären Leistungen und Pflegeleistungen eher hoch oder tief ist. Damit nun aber die Mehr- oder Minderbelastung der Kantonshaushalte oder der Prämienzahlenden verkraftbar ist, wurden Übergangsfristen vorgesehen, damit der Anstieg des Finanzierungsanteils für keinen Kanton mehr als einen Prozentpunkt pro Jahr beträgt. Hier berufe ich mich [PAGE 1119] auch auf einen entsprechenden Bericht der Verwaltung; sie hat uns das so ausgeführt.

Aus Sicht der Steuerzahlenden und Prämienzahlenden wird der Übergang zu einer einheitlichen Finanzierung auch in jedem einzelnen Kanton kostenneutral ausfallen. Eine stärkere finanzielle Belastung des Kantons und damit der Steuerzahlenden führt zu geringeren Kosten der Versicherer und damit auch zu geringeren Prämien. Das ist die Systematik, bei der Kollege Rechsteiner auch seine Bedenken geäussert hat. Aber das ist im Meccano so drin. Das kann man auch nicht ändern.

Entscheidend scheint mir noch, dass der Risikoausgleich für jeden Kanton separat durchgeführt wird. Die kantonal weitgehend gleichmässigen versicherungstechnischen Ergebnisse, also Prämien minus Kosten, haben zu einem wesentlich kleineren Teil der Erhöhung der Reserven geführt. Das wissen wir aus den entsprechenden Studien. Die dazugehörigen Zahlen können auch in den Betriebsrechnungen der Versicherer eingesehen werden. Es ist somit sichergestellt, dass eine finanzielle Mehrbelastung des Kantonshaushalts aus Sicht der Steuerzahlenden im selben Ausmass zu einer Entlastung der Prämienzahlenden in diesem Kanton führt, dies im Unterschied zur Revision des KVG im Bereich der Spitalfinanzierung. Also auch hier bringen wir eine Verbesserung ins System hinein.

Ich komme nun noch zu den Wünschen der Kantone, die Daten entsprechend nochmals zu kontrollieren oder einzusehen. Da sei einfach auf den enormen Aufwand verwiesen, den die Krankenversicherer schon heute betreiben. Alleine bei der Visana sind das mehrere hundert Stellen, bei der CSS ebenfalls. Das wird also bereits heute akribisch gemacht. Hier müssen wir im Sinn des Ganzen dafür sorgen, dass es nicht zu Doppelspurigkeiten kommt, die dann die Prämienzahlenden oder die Steuerzahlenden belasten - das wäre falsch. Hier wurde das Ei des Kolumbus also noch nicht gefunden. Aber insgesamt ist es eine gute Vorlage, hinter der wir stehen können, hinter der auch die Kantone stehen können sollten.

In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und der jeweiligen Mehrheit zuzustimmen.

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