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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-12-01

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01

Wortprotokoll

Heute versuchen wir, die Finanzflüsse von 82,5 Milliarden Franken neu zu regeln. Das sind die Kosten, die das Gesundheitswesen pro Jahr verursacht. Dabei ist die Komplexität kaum zu übertreffen, und die Transparenz lässt noch zu wünschen übrig. Hat ein Leistungserbringer einmal eine Betriebsbewilligung oder eine Zulassung erhalten, so hat er praktisch geregelte Preise und kaum eine Einschränkung bei der Menge. Keine andere Branche hat derart detailliert geregelte Bestimmungen - und noch Einkommensgarantien. Dies ist sicher mit ein Grund für das ungebremste Wachstum der Kosten im Gesundheitswesen.

Diesbezüglich ist Efas die tiefgreifendste Reform der letzten Jahre. Umso wichtiger ist es, dass die potenziellen Vorteile der Reform auch tatsächlich realisiert werden. Heute sind die Kantone zwar für die Ärztezulassung zuständig, den ambulanten Sektor finanzieren sie aber nicht mit. Efas setzt deshalb auch bei der Finanzierung an. Die Kantone sollen das Angebot im ambulanten Bereich ebenfalls mitfinanzieren. Wäre dies der Fall, würden sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für eine strengere Zulassungssteuerung einsetzen, weil ja jedes neue Spitalambulatorium auch mehr Geld kostet.

Aufgrund der höheren Entschädigung für stationäre Leistungen kommt es denn auch sehr häufig vor, dass Spitäler bei freien Kapazitäten Operationen stationär statt ambulant durchführen und dadurch höhere Kosten verursachen. Diese Problematik ist auf die unterschiedlichen tarifären Abgeltungen und die unterschiedliche Finanzierung im ambulanten und im stationären Bereich zurückzuführen. Mit der aktuellen Efas-Vorlage würden solche Fehlanreize in der Behandlungskette im Akutbereich deutlich verbessert. Das ist sicher ein grosser Vorteil.

Damit aber nicht neue Fehlanreize entstehen, gelten folgende Grundsätze: Das Gesamtsystem darf nicht durch neue bürokratische Abläufe erschwert und verlangsamt werden. Ich meine hier vor allem die Rechnungskontrolle. Diese soll auch mit Efas Kernaufgabe und Kernkompetenz der Krankenversicherer bleiben. Eine umfassende Beteiligung der Kantone an der Rechnungsprüfung würde faktisch zu einer Ausweitung der heutigen dual-fixen Finanzierung auf den ambulanten Bereich führen. Das würde heissen, dass die Zahl der Rechnungen, die die Kantone und die Versicherer prüfen, von heute 1,3 Millionen auf 130 Millionen steigen würde. Das ist eine schier unglaublich grosse Menge. Das würde sicher zu massiven administrativen Mehraufwänden führen, und zwar nicht nur aufseiten der Versicherungen, sondern auch aufseiten der Kantone. Die Kantone sollen aber alle Daten erhalten, die für die Erfüllung der Aufgaben, die in ihrer Kompetenz sind, notwendig sind.

Ein weiterer, für mich doch auch wichtiger Punkt war, dass die eidgenössischen Räte damals bei ihrem Entscheid zur neuen Pflegefinanzierung bewusst die Krankenversicherung von der starken Kostendynamik der Langzeitpflege entlasten wollten. Für Spitex und Pflegeheime wurde im Jahr 2011 die tripartite Beitragsfinanzierung beschlossen, wonach sich - im Gegensatz zu anderen KVG-Leistungen - Krankenversicherer, Gemeinden und betroffene Personen an den Kosten beteiligen. Diese tripartite Pflegefinanzierung hat dazu geführt, dass einerseits ein gewisser Druck auf die Kosten entstanden ist und andererseits das ohnehin ungebremste Prämienwachstum nicht noch beschleunigt worden ist. Jetzt, mit einer Integration der Pflege in Efas, wird diese Errungenschaft über Bord geworfen. Allerdings ist die Datenbasis, die für die Berücksichtigung notwendig wäre, noch absolut ungenügend; letztlich sind aber auch bei der Langzeitpflege immer schwierige Entscheidungen bezüglich der Abgrenzung zwischen Pflege-, Betreuungs- und Hotellerieleistungen zu treffen. Wenn also auch die Pflege voll integriert werden soll, ist da noch einiges aufzuarbeiten. So gibt es beispielsweise verschiedene Einstufungssysteme; ich erwähne hier nur das Besa-System, während es noch zwei weitere Systeme gibt, die unterschiedliche Resultate liefern.

In den Anhörungen in der Kommission haben die Teilnehmenden gerade in diesen zwei Bereichen immer wieder von roten Linien gesprochen. Die Versicherer auf der einen Seite wollten die rote Linie bei ihrer Zuständigkeit, der Rechnungskontrolle, und ein Efas ohne Pflegefinanzierung. Die Kantone auf der anderen Seite wollten die volle Rechnungskontrolle und eine Aufnahme der Pflegefinanzierung in Efas. Als Kommissionsmitglied musste ich immer wieder abwägen, ob ich bei dieser Konstellation ein Weiterarbeiten an Efas als sinnvoll erachte, ob es zielführend sein kann, oder ob ich hier irgendwann das ganze Paket ablehnen soll.

Ich meine aber, die Kommission hat gut gearbeitet. Sie hat sowohl die Anliegen der Versicherer als auch die Anliegen der Kantone aufgenommen, und in der Version der Mehrheit wird eigentlich beiden Anliegen Rechnung getragen. Ich hoffe, dass dem Weg, den die Kommission aufzeigt, auch hier im Plenum Rechnung getragen wird, damit wir entsprechend legiferieren und die Vorlage diesbezüglich eben auch ins Gleichgewicht bringen können. Wenn es so ist, meine ich, dass diese Vorlage doch einen wesentlichen Beitrag für eine Gesundung unseres Gesundheitssystems leisten[NB]könnte[NB]und[NB]eben[NB]doch[NB]auch wesentlichen Nutzen schaffen kann.

Ich bin für Eintreten und unterstütze diese Vorlage in den wesentlichen Punkten. Ich werde mich dann bei meinem Minderheitsantrag wieder zu Wort melden; dort geht es dann um das Brutto- oder das Nettoprinzip.