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Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-12-01

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01

Wortprotokoll

Ich weiss nicht, ob die Vorlage, die wir vor uns haben, historisch ist. Aber zweifellos ist sie, jedenfalls im Finanzierungsbereich, die einschneidendste Reform des KVG, das inzwischen ja auch schon 26 Jahre alt ist. Das KVG ist 26 Jahre alt, die Vorlage ist 13 Jahre alt - Sie sehen es an der Behandlungsnummer: 09.528.

Die Frage ist schon: Bringt diese Vorlage jetzt mehr Chancen oder mehr Risiken? Vorweg ist zuzugeben, dass eine einheitliche Finanzierung nicht alle Probleme des Gesundheitswesens löst. Kollege Rechsteiner hat namentlich im Qualitätsbereich einige Punkte angesprochen, die durch diese Reform teilweise nicht gelöst werden. Das stimmt. Aber es entstehen auch nicht zusätzliche Risiken und zusätzliche Kosten in diesen Bereichen, im Gegenteil: Kollege Dittli hat zu Recht gesagt, dass die verlässlichen Expertenberichte, die wir haben, insgesamt von erheblichen Einsparungen ausgehen, und das liegt letztlich im Interesse der Patientinnen und Patienten in diesem Land.

Was bringt denn die Vorlage, wenn man Chancen und Risiken abklärt? Es sind eigentlich mindestens zwei Vorteile, und die sind gewichtig. Der eine Vorteil ist: Es wird eine absurde Unterscheidung beseitigt, die heute besteht, nämlich die duale Finanzierung, die wir im stationären Bereich kennen und nicht nur dort, sondern etwa auch im Bereich der Restfinanzierung im Pflegebereich. Heute können Sie davon ausgehen, dass knapp 40 Milliarden Franken über das KVG finanziert werden. Etwa 10 Milliarden Franken davon machen die Kosten der Kantone für stationäre Behandlungen und die Restfinanzierungskosten der Kantone aus. Es wird also immerhin ein Viertel des gesamten KVG-Volumens verschoben, und zwar wird dieser Viertel nicht einfach von einem Kostenträger zu einem anderen verschoben, sondern es wird eine einfache, einheitliche Finanzierungsform geschaffen. Sie hat den grossen Vorteil, dass Fehlanreize schlagartig beseitigt werden. Es lohnt sich nicht mehr, hin- und herzuschieben, weil es nur noch einen Finanzierer gibt. Wir sind uns hier drin wahrscheinlich fast alle einig, dass der Grundsatz "ambulant vor stationär" qualitativ, menschlich und finanziell die bessere Lösung ist. Diese bessere Lösung wird erst mit dieser Vorlage zur einheitlichen Finanzierung ernsthaft ermöglicht. Das ist der eine Vorteil.

Der andere Vorteil ist folgender: Der Streitpunkt war, dass gesagt wurde, die Vorlage, die wir vor uns haben, sei eine Versicherervorlage. Die Idee mag ursprünglich vonseiten der Versicherer gekommen sein. Unsere Kommission hat jetzt aber etwas gemacht, was der Nationalrat zu wenig gemacht hat: Sie hat die Interessen der Kantone sehr stark in die Vorlage integriert. Die Kantone haben uns deutlich gesagt: Wenn die Pflege nicht in die einheitliche Finanzierung aufgenommen wird, dann lehnen wir die Vorlage ab. Die Versicherer haben gesagt: Wir wollen nicht, dass die Pflege aufgenommen wird; das ist viel zu kompliziert, viel zu intransparent - weiss der Teufel was alles.

Die Kommission hat hier jetzt nicht einen faulen, sondern meines Erachtens einen tragfähigen Kompromiss gefunden. Wir haben gesagt: Doch, die Kantone haben recht, wenn sie sagen, dass die Pflege integriert werden muss. Das machen wir jetzt, und zwar machen wir es nicht einfach theoretisch, indem wir sagen: Irgendwann dann einmal, ad calendas graecas, wenn genügend Transparenz vorliegt, in fünf oder in sieben oder in zehn oder in zwanzig Jahren, kommt dann die Pflege rein. Wir haben vielmehr einen Zeitraster ins Gesetz hineingenommen. Es ist klar, dass die Pflege nach sieben Jahren in allen Kantonen voll integriert ist. Das wollten die Versicherer auch nicht, aber sie haben sich dann zähneknirschend damit abgefunden.

Die Kantone sind natürlich auch noch nicht voll zufrieden. Das ist auch verständlich. Wir sprechen von erheblichen Finanzvolumina, deshalb ist es doch klar, dass die Kantone, wenn es um die Rechnungskontrolle geht, eine Wohnsitzkontrolle durchführen können müssen. Die Versicherer haben keinerlei Interesse daran, abzuklären, ob jetzt eine Patientin aus dem Kanton Solothurn oder aus dem Kanton Bern kommt. Sie müssen nämlich genau gleich viel zahlen. Der Kanton Solothurn und der Kanton Bern haben natürlich ein ganz entscheidendes Interesse, weil sie sagen: Ich zahle doch nur für Angehörige meines Kantons. Deshalb ist die Wohnsitzkontrolle, wie sie in der Vorlage steht, entscheidend.[NB]Entscheidend ist auch - und dafür habe ich auch Verständnis -, dass die Kantone sagen: Wenigstens bei wichtigen Rechnungen und bei grossen Beständen wollen wir eine Kontrollmöglichkeit haben. Die Vorlage sieht das jetzt institutionell vor, indem die Kantone auch in die entsprechenden Gremien integriert werden, aber auch, indem sie bei bestimmten Rechnungen Dateneinsicht haben.

Insgesamt, unter dem Strich, bin ich der Meinung, dass die Kommission hier einen tragfähigen Kompromiss zwischen Versicherern und Kantonen geschaffen hat, einen tragfähigen Kompromiss, der es ermöglichen sollte, die absurde Dualität, die wir heute haben, mit allen Kosten- und Qualitätsfolgen negativer Art zu beseitigen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.