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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-12-01

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01

Wortprotokoll

Weshalb habe ich diesen Minderheitsantrag eingereicht? Ich habe ihn eingereicht, weil sich diese Bestimmung direkt gegen die Eigenverantwortung des Versicherten im Gesundheitswesen und gegen[NB]kostenbewusstes Verhalten richtet. Diese Gesetzesbestimmung wirkt zwar sehr technisch, hat aber direkte Folgen für Versicherte mit höheren Franchisen, also Franchisen von 1500, 2000 oder 2500 Franken.

Es geht um die Frage, wie künftig die Beiträge der Kantone berechnet werden. Die Mehrheit beantragt den sogenannten Nettoansatz. Das heisst, der Kanton beteiligt sich mit 26,9 Prozent an den Nettoleistungen der Krankenkassen, also den Leistungen ohne Kostenbeteiligung der Patienten.

Wenn ein Spitalaufenthalt, um das mit einem Beispiel zu verdeutlichen, 10[NB]000 Franken kostet, dann wird beim Nettoansatz zunächst die Beteiligung des Versicherten, also die Franchise und der Selbstbehalt, abgezogen. Bei der Höchstfranchise von 2500 Franken bleiben bei diesem Beispiel 6800 Franken übrig. Von diesem Betrag übernimmt der Kanton 26,5 Prozent oder 1802 Franken. Gemäss meinem Minderheitsantrag müsste er 2400 Franken übernehmen. Der Rest - 4998 Franken - geht zulasten der Krankenkasse.

Mit dem Nettoansatz erhalten die Kassen also für Versicherte mit höheren Franchisen markant tiefere Kantonsbeiträge als für Personen mit einer Franchise von 300 Franken. Eine Studie des Instituts für Wirtschaftsstudien Basel schätzt die Umverteilung der Kantonsbeiträge auf jährlich 300 Millionen Franken. Sie komme vor allem der Minimalfranchise von 300 Franken zugute. Diese Umverteilung hat Folgen. Sie führt dazu, dass die Versicherer die Rabatte bei den hohen Franchisen reduzieren müssen. Sie müssen den Rückgang der kantonalen Beiträge letztlich durch höhere Prämien bei den hohen Franchisen kompensieren. Dadurch verlieren diese an Attraktivität. Dies läuft jedoch den Spareffekten entgegen, die man über die Stärkung der Selbstverantwortung erzielen wollte.

Der Bundesrat hält den Bruttoansatz verfassungsrechtlich für sehr zweifelhaft. Für ihn ist alles andere als klar, ob es die Verfassung erlaubt, die Kantone zu einem Beitrag für Leistungen zu verpflichten, die nicht von den Kassen, sondern letztlich von den Versicherten bezahlt würden. Diese Interpretation ist für mich fragwürdig. Als Versicherter sehe ich mich als versicherte Person im Kollektiv der Versicherung. Dieses Kollektiv trägt die entstandenen Kosten. Es ist doch unerheblich, wie die Kosten im Kollektiv verteilt werden.

Mit der Nettomethode würden Versicherte mit hohen Franchisen systematisch benachteiligt. Da bei dieser Methode der Kantonsbeitrag bei ambulanten Eingriffen und hohen Franchisen in vielen Fällen wegfallen würde, würden diese Bürgerinnen und Bürger von ihrem Kanton schlechter behandelt als jene mit tiefen Franchisen. Es wäre also auch wieder eine Ungleichbehandlung. Für mich ist diese Situation verfassungsrechtlich mindestens so zweifelhaft wie die vom[NB]Bundesrat[NB]gegen[NB]das Bruttoprinzip angeführten Argumente.

Der Kommissionssprecher hat jetzt ausgeführt, der administrative Aufwand wäre höher. Ich als Versicherter bin ja auch gehalten, sämtliche Arztrechnungen aufzubewahren, die ich übers Jahr erhalte, um zu schauen, ob die Kosten, die mir entstanden sind, unter oder über der Franchise liegen. Wenn sie höher als die Franchise sind, bin ich doch daran interessiert, diese Rechnungen einzugeben, damit die über der Franchise liegenden Kosten durch die Krankenkasse bezahlt werden. Ich finde die Argumentation der Mehrheit deshalb nicht gerade stichhaltig.

Die Auswirkungen bezüglich der Bundesverfassung habe ich erwähnt.

Ich meine, dass es wirklich sinnvoll und auch dringlich wäre, das Bruttoprinzip zu wählen und die Eigenverantwortung im Gesundheitswesen zu stärken. Das machen wir ja mit höheren Franchisen. Wenn Sie aber den Nettoansatz wählen, wird das obsolet.

Ich empfehle Ihnen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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