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Ettlin Erich · Ständerat · 2022-12-01

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01

Wortprotokoll

Hier geht es um die Wahlfreiheit bei den Pflegeheimen. Das ändert sich. Heute gilt die freie Wahl für ambulante Pflegeleistungen. Bei den Pflegeheimen ist es anders. Der Wohnkanton muss einer Patientin die Kosten nur dann nach den Regeln des Standortkantons abgelten, wenn er der versicherten Person keinen Platz in einem kantonalen Pflegeheim anbieten kann. Die Freizügigkeit ist bei den Pflegeheimen heute also eingeschränkt. Mit der Integration der Pflege in die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen entfällt für die Kantone die Restfinanzierung und damit auch ein zentrales Argument gegen die Einschränkung der Freizügigkeit der versicherten Personen. Es gibt diese Unterschiede zwischen Kantonen in Zukunft also nicht mehr.

Deshalb beantragt die Kommission, dass die Freizügigkeit auch für die Pflegeleistungen gilt.